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Juli 1535.
ZOT
Weney, Kens. 1535, 17. und 20. Juli.
Archive Bern »nd Gcnf.
Gesandte: Bern. (Hans Rudolf) von Graffcnried, Venner; Hans Rudolf von Meßbach.
I. (17. Juli.) Über die Conferenz zu Pency sind mir außer dem, was gelegentlich unter II angeführtwird, auf die Mittheilung folgender Acten airgewiesen, die indessen die Verhandlungen ziemlich erschöpfendenthalten dürften:
1) 1535, 11. Juli. Die Gesandten von Bern, (bei denen aber, übereinstimmend mit dem RathsbuchNr. 252, S. 162 vom gleichen Datum, anstatt Graffcnried Henz Schleif genannt wird) erhalten folgendeInstruction: 1. Sie sollen sich erkundigen, ob der Herzog von Savoyen wirklich ein solches Mandat habeausgehen lassen, wie in seinem und des Landvogts in der Waadt Briefe gemeldet steht, auf welchen Tages ausgerufen worden sei und ob es an den Kirchthüren angeschlagen sich finde. Wenn letzteres der Fallsei, so sollen sie Notare nehmen und sich Zeugnisse davon geben lassen. 2. Diese Zeugnisse und des Herzogsund des Landvogts Briefe sollen sie denen im Schloß Peney vorweisen und ihnen sagen, wie die von Bernüber ihr Rauben, Fangen, Niederwerfen, Todtschlagen und Anfallen, das sie gegen denen von Genf ver-üben, das höchste Bedauern tragen, insbesondere auch darüber, daß sie einen Franzosen des Glanbens wegenverbrannt haben; sie sollen ihnen tapfer heraussagen, daß sie von dergleichen abstehen, sich des HerzogsMandat unterziehen, die Gefangenen von Genf ohne Entgeld freigeben, von hier abziehen und Genf undjedermann ruhig lassen, worüber den Gesandten Antwort ertheilt werden soll. 3. Die Boten sollen auch ver-nehmen, wessen sich die von Penep über die von Genf beklagen, und dieses berichten. 4. „Äncnt umher"sollen die Gesandten nach Genf reiten und sich erkundigen, wie es dort stehe. Wenn die von Pcney dieGefangenen nicht losgebcn wollten, außer es würden die von Genf die von ihnen Gcfangengemachten auchfreilassen, so sollen sie denen von Genf sagen, man rathe ihnen, daß sie „Schelmen" gegen Biederleute wohlherausgeben mögen. St. A. Bern: Jnstructionsbuch o, k. rs.
2) 1535, 19. Juli. Die Pcncysaner an Bern. Am 17. Juli seien zwei Gesandte von Bern nach Pencygekommen und hätten über die dortigen Einsaßen Klagen erhoben. Man sei erstaunt, wie jemand entgegender Wahrheit denen von Bern solches berichten konnte. Sie arme Betrübte, die auf die von Bern wie aufihre eigenen Väter und Beschützer vertrauen, bitten, mehr ihr gutes Recht als jene, die durch ihr schlechtesRegiment die Stadt Genf zu Grunde richten, im Auge zu haben. Kein Rechtschaffener könne dort längerbleiben; täglich verlassen Gutgesinnte die Stadt in Folge der Tirannei derer, die da regieren und zuwiderdem Recht, ohne Grund und gegen die Freiheiten der Stadt Leute hinrichten und deren Güter durch einenHaufen aus Frankreich verwiesener Schelmen und andere dahin geflüchtete Nichtswürdige zerstören lassen.
Nog et: Kulpos otdvnövs II. S. 152. Ohne Quellenangabe.
Im Börner Staatsarchiv, welchem offenbar das Actcnstück angehört haben muß, konnte dasselbe jetzt nichtaufgefunden werden.
II. (20. Juli.) 1. Vor dein Rath zu Genf eröffnen die Gesandten von Bern, ihre Obern haben dieKlagen über das Benehmen derer zu Peney vernommen; man habe diesfalls an den Herzog geschrieben, daßer jene nicht länger auf seinem Gebiete dulde. Der Herzog habe geantwortet, daß nicht er, sondern der Bischofhieran^Schuld trage; denen von Bern zu Gefallen habe er öffentlich verkünden lassen, daß man auf seinemGebiet keine Gewaltthätigkeiten verübe, gegen wen immer es sei; auch haben die von Bern Briefe gesehen,