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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1535.

und zuverlässig nach Nagatz herüber gedrungen wären, wenn sie einen Weg gefunden hätten. Der Abt vonPfäfers sollte dies auch bedenken und seine armen Leute wegen einigen Vortheils nicht preisgeben, zumal siegroße Zinse und Zehnten zu tragen haben, und solche desto leichter aufbrächten, wenn ihnen der jetzige Ver-dienst nicht entzogen würde; deßgleichen hoffen sie, daß die VII Orte, denen sie auch bedeutende Gülten zahlenmüssen, sie nicht entblößen werden; denn der Rhein lasse sich nicht leiten, wie man wolle, und wenn er ihnenSchaden thue und Alles wegschwemme, so seien sie die ärmsten Leute, die man finde; darum bitteu sie in-ständig, man möchte den Bau der projectirten Brücke nicht erlauben. Nach diesen Vorträgen verwenden sichdie Boten der III Bünde ernstlich für Bewilligung der neuen Brücke, indem sie darthun, daß in dem Kaufmit Tardi ausbedungen sei, die alte nicht abzutragen, bis dieuntere" gehörige Sicherheit biete, und fürden Fall des Abschlages sich gegen jeglichen Schaden verwahren, während die vier Dörfer Zizers, Jgis,Trimmis und Vatz behaupten, sie haben mit Erbauung von Tardis Brücke viel an Holz und Arbeit verwendet,weßhalb sie van Tardi zollfrei erklärt worden, und würden daher Entschädigung verlangen, wenn jene Brückebewilligt würde. Auf dieses Alles wird von den Boten die Ortlichkeit genau besichtigt und dieser Abschied,dreifach ausgefertigt und von Ulrich Stoll besiegelt, den drei Boten zugestellt.

30T.

Merl». 1535, 8. und 9. Juli.

Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. 25S, S. 143, 156.

I. (8. Juli). Der Gesandte von Genf (Ami Porral) bittet den Rath zu Bern, er wolle den Genfern ausder Roth helfen; jetzt sei ihnen der Markt genommen und außer die Stadt verlegt; den Landleuten sei ver-boten, etwas in die Stadt zu bringen; sie werden beraubt und seien allem Muthwillen ausgesetzt. (An dieBurger gewiesen?).

II. (9. Juli). Derselbe Gesandte eröffnet vor Rüthen und Burgern, wie Sindics und Räthe von Genfsich ihnen empfehlen und ihren Dank bezeugen, und legt dann seinen Auftrag schriftlich vor. Es wird hieraufder Gesandte wieder vorberufen und ihm vorgehalten, er verlange, daß man denen von Genf zu Hülfe kommeund zwar schnell; durch welche Mittel er denn meine, daß dieses geschehen sollte. Der Gesandte erwidert,er habe keinen andern Auftrag, als wie seine Herren ihn: geschrieben. Räthe und Burger beschließen nun,dem Gesandten zu sagen, er solle von seinen Herren Bescheid verlangen, wie mau ihnen helfen und sie ent-schritten solle.

Wir fügen auszüglich folgende Missivcn bei:

1) 1535, 10. Juli, Bern. Ami Porral an Genf. Verweisung auf sein Schreiben vom 9. Juli, ent-haltend die Antwort von Rathen und Burgern zu Bern. Alle Briefe von Commissar Bischoff und derjenigeder Wittwe des Parisers (Pierre Gaudet) über das Brennen der Verräthcr zu Peney seien vor dem großenRathe verlesen worden. Der Prädicant Herr Berchtold (Haller) habe in einer Predigt die Genfer so em-pfohlen, daß Alle gerührt worden seien; aber das Herz der Sperber (»sspsrvisrs») habe Gott noch nichterweicht. Gleichen Tags seien mehrer Bürger auf der Gerwerstube (»1'g.dbuz-s ckos nllsotours«) zusammen-gekommen; sie ließen den Hugo Vandel herbeiholen und beschicken ihn und Porral vor. Da walteten ver-schiedene Ansichten über die Angelegenheiten der Genfer; die einen wollten ihnen auf eigene Kosten zu Hülfekommen, andere die Autwort der Genfer abwarten, noch andere glaubten, daß vorab gemäß dem Burgrecht