524 Juli 1535.
I. Schultheiß und Näthe von Mellingen eröffnen vor den Gesandten der V Orte, wie der Leutpriest^zu Mellingen und ein Bauer aus der Grafschaft Baden einen Wortwechsel gehabt haben und darauf dttLaudvogt von Baden denen von Mellingen befohlen, den Leutpriester gefangen zu nehmen oder von ihm MLeib und Gut Tröstung zu fordern, weil er wider den Landfrieden und gegen die Ehre derer von Zü^und Bern geredet habe; hierauf sei der Leutpriester entwichen. Da nun die von Mellingen den V Orb'"„jetzmaleu" von des alten, wahren Glaubens wegen „mit sunderheit" verbunden sind, so begehreu sie dett"Rath, wie sie sich künftig in solchen Sachen benehmen sollen. Darauf berufen die Gesandten der V Olbdie Boten von Zürich vor sich, eröffnen ihnen die Angelegenheit und bemerken: sei es, daß der LeutpricMdie von Zürich und Bern, sei es, daß er den Bauer beschälten, so solle jedenfalls nichts Gewaltthätiges vo»genommen werden, sondern über die Sache da, wo sie aufgelaufen, das Recht walten und der, welcherrecht hat, der Bauer oder der Leutpriester, gemäß dein Landfrieden bestraft werden; beschwert sich dann ^Verurtheilte, so möge er vor jene appelliren, vor die es gehört. Die V Orte seien nicht des Willens, bin ein Recht zu stellen, wollen die Sache auch nicht in ihre Abschiede nehmen; sie haben aber denen vo"Mellingen befohlen, wenn jemand sie gegen den Leutpriester um Recht anrufe, nach altein HerkommenGericht und Recht zu halten; man sei auch der Meinung, der Herr solle wieder nach Mellingen kommenda das Recht erwarten und inzwischen nichts von seinem Gute veräußern, sondern für den Betrag dessesi'^Tröstung geben. Die Boten von Zürich wollen dieses heimbringen und den V Orten baldige Antwort schick^was die Gesandten der letztern angenommen haben.
St. A.Zürich: A. II. Cappclcrlrirg XXIV. 20. - St. A. Bern: Kirchliche Angelegenheiten 1SS «-Si>.
Jin Zürcher Abschied fehlen «—I», Ic.
Die Namen der Zürcher Gesandten aus der Missive an ihre Obern vom 7. Juli: St. A. Zi0'^A. Mellingen.
Zu 1. Von mehreren über dieses, seinem Hauptinhalte »ach beim Abschied vom 13. September »wiederkehrende Geschäft vorhandenen Acten glauben wir nur folgende Missive anführen zu sollen:
1535, 10. Juli (Samstag nach St. Ulrich). Zürich an Bern auf dessen und derer von Basel und SäMHausen Anfrage über den Handel mit dem Pfarrer von Mellingen. Nachdem man verständigt worden, "die V Orte die von Mellingen nach Häglingen beschieden haben, habe man besorgt, sie möchten zumtheil derer von Zürich und Bern dem Priester „fürheben" und daher dem Gesandten von Zürich geschn^ 'daß er jene vermöge, nichts vorzunehmen, bevor die Eidgenossen, die es angehe, zunächst zusammenkommt"'ebenso daß der Landvogt vorher im Rechten nicht fürfahre, wohl aber solle er und die von MellingenPriester auf Betreten zur Tröstung anhalten. Als Antwort habe man den abschristlich beigelegten Abschn
erhalten, u. j. W. St. A. Bern: Kirchliche Angelegenheiten
ZV«.
Weumstadt. 1615, 5. Juli.
Verhandlung zwischen Bern, dem Bischof von Basel und Neuenbürg wegen Tesseuberg.Wir müssen uns auf die Mittheiluug folgender Missive beschränken:
1535, 10. Juli, Bern an den Bischof von Basel. Die Boten, welche am letzten Montag (5.zu Neustadt gewesen sind, haben über die dortigen Verhandlungen, die der Bischof von seinen Gesa»