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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1535.

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sss.

Ireie Amter. 1535, 5. Juli.

Staatsarchiv Lncer»! Actenband SS, k> S. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. IS, k. 40t.

Gesandte: Zürich. Kaspar Nasal; Jtelhans Thumysen. (Andere unbekannt).

Die Boten der sechs Orte (Zürich und die V Orte), die mit dem Vogt von Zürich imAargau" dieAe aufzunehmen herumgeritten sind, verabschieden: ». Über den Vorrechtsanspruch der Wirthe im AargauWnüber andern Gläubigern haben die Boten keine Instruction; doch kommt ihnen als billig vor, das; Lieb-en und geliehenes Geld einer Ansprache um Zehrgeld vorgehen und die Wirthe hiebet mit den andernGläubigern in einer Linie stehen sollten. Heimzubringen. I». Obwohl auf dein letzten Tage zu Baden ein Anzugi>> den Abschied gekommen ist, betreffend Verminderung der großen Kosten der Gerichtsleute, indem diese eigen-mächtig einem Nichter täglich 6 Sehl, und einem Zeugen 4 Sehl, für Speise und Lohn zugesprochen haben,lonnnt man auch heute noch zu keinem Beschlüsse, weil die Instructionen verschieden sind; es fällt dies also^der in den Abschied um sich auf dem nächsten Tag zu vereinbaren, c . Hermann Stierli von Muri, sammtseinen Verwandten stellt das Gesuch, man möchte ihm wieder erlauben, sein Schwert zu tragen, da er dieih'n auferlegte Strafe in; Gefängniß zu Lucern abgebüßt habe. Heimzubringeil und den Obern zu empfehlen,^ er sich in letzter Zeit befriedigend verhalten hat. «R Ebenso bringt der Rätzer aus dein Amt Muri vor,^ sei im Gefängniß gewesen und ihm überdies das Schwert zur Strafe abgenommen worden; er bittet, ihmlihre und Schwert wieder zu geben. Heimznbringen. « . Einer von Altwps im Hitzkircheramt soll geäußerthaben, wenn man mit Kreuz gehe, so lästere man Gott. Daher wird der Untervogt beauftragt, darüberKundschaft einzunehmen und das Ergebniß nach Lucern zu berichten, welches an die übrigen vier Orte Mit-teilunglachen soll. tl. Da überall viel Ungehorsame sind und den Zusagen, welche den V Orten in Betreff^ alten Glaubeiis gemacht morden, wenig nachgelebt wird, so wird solches in den Abschied genommen,^Man die Betreffenden strafen wolle; denn würde man dagegen nicht einschreiten, so könnte daraus für die^ Orte leicht großer Schaden und Nachtheil entspringen. 5. Der Leutpriester von Sarmenstorf "lacht^ Anzeige: 1. es werden die Zinsen von einer Jahrzeitstistung im Bernergebiet verweigert; 2. auch werde^ Kleinzehntcn des Abtes von Einsiedeln, welchen der Leutpriester gegen jährliche Vcrabfolgung einer Summe^des ail sich gebracht von den Bernern nicht allsgerichtet. Heimzubringen, um sich zu einer gleichföriingen^»tivort zu vereinbaren. I». Heimzubringen die Klage derer von Beinwpl. l. Im Aargau befinden sich

Zinslehen, als Kernen, Roggen u. d. gl., welche ans Höfen und Gütern stehen; es sind aber nur die^se Lehen und nicht die Unterpfande, worauf der Zins steht. Da nun dw Guter und Unterpfande m d.c^UM Urbarien eingeschriebeil sind, so beschwert sich der Abt von Muri, indem jene Hofe des Kloster» Eigen-tum ftwu und zu besorgen stehe, sie möchten in künftigen Zeiten auch als Lehen angesprochen werden; um^senr vormbeuacn stellt er das Begehren, dieses in den Lehenbüchcrn zu ändern, dannt fernem Gottcs-^ dadurch kein Eintrag erwachse. Heimzubringen, k. Wegen ciuigcrzn Murierfolgte.. Reden habend».. V Ort- ->»!! Hans Bur Kundschast -ing-n-nuu-n, dt- dahm geht: Am N.antag (SS. .NUN)" ». Run --«.Im, >°° mm> b-I>» Nachtmahl üd-r dm Tisch g-b-t-t Hab.. Da >°i dar Wi.th znm

B-n-dict Kroll und ir" Ub-rr-uter, Hans Hoiv zur Thür hinausg-gangm; j-ner habe g-sagt,-rn.ög-

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