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Juni 1535.
Gemeinde Sonvico giebt 640 Pfd. obiger Währung. 3. Die Gemeinde Ponte giebt 392 Pfd. 3 Spagürli.4. Die Gemeinde Morco giebt 320 Pf. 5. Die Zoller bezahlen 800 Kronen. 6. Weinzoll und Bank zu Mendrishaben ertragen 87 Kronen. 7. DasMalefiz hat abgeworfen 183 Kronen. Nach Abzug der Ausgaben bleibtnichts übrig. ?». Man hat zu Lauis einen Ruf ergehen lassen, daß jeder die Basler Münze annehmenmöge, wie er dabei zu bestehen glaube, und soll dieser Gegenstand ferner zu Tagen angezogen werden,v. Kaspar von Aa, Schreiber zu Mendris, behauptete, bei Appellationen, die von Mendris an die Jahr-rechnung zu Lauis kommen, solle er die Stelle des Schreibers versehen und die daherige Nutzung beziehen.Nach angehörter Verantwortung dos Landschreibers von Lanis hat man in Gemäßheit des letztjährigen ür-theils erkennt, daß bei Appellationen von Mendris und anderswoher der Landschreiber von Lauis Schreibersein soll, wie das seit einigen Jahren her geübt morden ist. Heimbringen, wie man dieses in Zukunft haltenwolle. «I. Den Zoll hat man für zwei Jahr um jährlich 800 Kronen und 50 gute Sonnenkronen ver-liehen.
Der Name des Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstrnctionsbuch 1533—43, I. 102; der des Berncrans dortigem Jnstrnctionsbuch 0, k. 14; der des Baslcr a. lorAo des Basler Abschieds von Luggarns, fürLauis und Luggarus vorgemerkt.
TSZ.
Arminen. 1535, 26. Juni (Samstag nach Johann Baptist).
Staatsarchiv Luccrn : Allg. Absch. N. 2, c. «21.
Tag der V Orte.
In Betreff des Begehrens der Bündner, eine Brücke zu Maienfeld zu bauen, wird der zu Badengefaßte Beschluß bestätigt. I». Über die Frage, ob die V Orte ihre Zustimmung geben wollen, an den Herzogvon Savoyen ein Schreiben um Abstellung der Räubereien zu erlassen, sind die drei Orte Uri, Schwpz nndZug einig, solches zu gestatten, mit dem Anhang, daß zugleich an Genf geschrieben werde, es solle die Ver-triebenen wieder aufnehmen und sich mit dem Recht begnügen; sie haben sich dabei Nnterwaldens gemächtigtund nach Lucern geschrieben, so daß eine gute Antwort zu hoffen ist. «. Betreffend den Eid in den FreienÄmtern hat man sich vereinbart, an Zürich zu schreiben, die V Orte wollen gestatten, daß der Vogt vonZürich den Eid nach seinem Brauch gebe, die V Orte aber den Unterthanen den Eid geben wollen, Alles daszu halten, was die Ämter ihnen zugesagt; oder dann der beim Aufreiten Vogt Schüttlers gebrauchte her-kömmliche Eid bestätigt werde. Zürich soll seinen Bescheid an Zug melden, das ihn den vier andern Ortenmittheilen wird. «K. Lucern wird beauftragt, den Anwälten des Kaisers zu danken für das Schreiben, dasden V Orten von ihnen zugekommen ist. t . Die Boten sollen auf den nächsten Tag zu Baden Instructionenmitbringen in Betreff des Klingnauers, der jetzt vor den V Orten erschienen ist.
Zu «I. Vielleicht gehört hiehcr der Vortrag des Ofsicials von Bisanz, ä. ä. Luccrn 4. Juni, worin erseine Genesung anzeigt und mit Berufung auf die neuen Creditive seine Geschäfte bei den VII katholische»Orten in Kürze erörtert, die Ermahnungen zum Frieden wiederholt und die frühcrn Versicherungen kaiserlicherHülfe im Fall eines Glaubenskrieges bestätigt. St.A. Luccrn: Ms-hicd ic. 2, c, «os>