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Juni 1535.
thal soll in Gegenwart des Abtes von St. Gallen, als des Lehensherrn, um die Kirchengülten und Güterim Beisein des Landvogtes Rechnung gegeben werden. 6. Da geklagt wird, daß im Herbst von demWeinzehnten in den ^rotten ein Unmaß verbraucht und derselbe sehr vermindert werde, so soll der Landvogtim Namen der VIII Orte ein Mandat ausgehen lassen, daß hinfür münniglich solchen Mißbrauchs, der mittrinken und Wegtragen bisher geschehen, sich enthalte und mit dein alten Brauche sich begnüge, da mansonst jede Übertretung als förmlichen Diebstahl betrachten würde; wer jemand ungebührlich wider diesesMandat handeln sieht, soll ihn bei dem Landvogt oder dessen Amtleuten verzeigen; wer es nicht thate undüberwiesen ,Verden tonnte, daß er solches gesehen und gewußt, ist von dem Landvogt als Ungehorsamer zustrafen. Dieser soll den Trottmeistern in den Eid geben, jedem zu verabreichen, ivas ihm gehöre.
Enthält i! UI^ NN Gesiegelt von Johann Haab, des Raths der Stadt Zürich lCopie.)
se und Ktzte Ziffer. Siegelt Haab in Abwesenheit des LandvogtS oder mit Rücksicht auf Art. b dieses Abschieds?
Klage über den Meßpricster zu Fischingen; siehe Note.
^m Zürcher Abschied fehlen n, v, I, <s letzter Satz, 8, t, v; im Berner fehlen I», v, v, Ii—in,«I, 8, t; V hicr verkürzt; im Schwyzer fehlen Ii, 8, t; im Glarner v, I», I, «, t, x, der Basler)a nur < ^ ml Freiburger fehlen ^ p und alles Übrige außer 85 inr Solo-
^ ^ Exemplar ist nicht ofsiciel); im Schaffhauser fehlen n—v, e, Ii und
altes Übrige; ^ aus dem Zürcher; vi ans dem Schwyzer und Glarner; 88 aus dem Freiburgcr; ttans dem Schwyzer; nn aus dcmBerncr; vv aus dem Basler Abschied; vv und vi» auch im Schwyzer;Ii auch im Solothurner; im auch im Basler.
Das zürchersche Nheinthaler Abschiedsbuch datirt den Anfang des Abschiedes auf den L. Juni.
Das E. A. A. verzeichnet für Frciburg keinen Gesandten; der Name des von uns angegebenenaus der Frelburger Instruction, die zwar datumlos ist und deren magerer Inhalt auch zu keinen Schlüssenberechtigt; doch wird sie als Instruction auf die Jahrrcchnung nach Baden bezeichnet und findet sich der.Itechenfolge nach am rechten Ort (Jnstructionenbllch Nr. 2, k. 146).
.... ^ 1535, I.Juni, Turin. Herzog Karl von Savoycn an Zürich. Antwort: Zu Ehre der
Eidgenossen habe er von seiner Seite keine Thätlichkeiten begangen; die Genfer hingegen haben seit dem letzten^ag mehrere Ausfälle und andere „Unordnungen" gemacht, so das; es befremdlich und fast unglaublich sei'daß die Angegriffenen es so lange ertragen können. Er bitte daher um Zwischcnkunft der Eidgenossen, damitsolche Störungen ein Ende nehmen. Weiteres werde der Gesandte auf dem nächsten Tage vorbringen.
St.A.Zürich: A. Savoyen 1,17 o.
2) 1535, 30. Juni (Mittwoch nach Peter und Paul). Zürich an Glarus (und andere Orte). Aufdem letzten Tage zu Baden haben die V Orte den Antrag, an den Herzog von Savoyen zu schreiben, m'f-)e»nbnngen m den Abschied genommen. Alle außer Luccrn hätten sich nun mit dem betreffendeil Schreibeneinverstanden erklärt, jedoch mit dem Beifügen, daß man denen zu Genf und den Vertriebenen zu Peneyauch schreibe, daß sie von Gewalt abstehen und gegen einander zu gebührendem Recht kommen sollen, undms e,andere soll denen von Peney eröffnet werden, daß man ihnen zu ziemlichem Recht verhelfen wolle, wennan der Eidgenossenschaft dieses verlangen. Da nun zu Baden nur von einen, Schreiben
übriaen O?°? ^ ^ Meinung der vier Orte hiemit denen von Glarus (und den
tburn ein/ s i haben die von Zürich inzwischen von einem savoyischen Sccrctär aus Solo-
befasse K»;« cu erhalteii, des Inhalts, daß sich der Herzog mit denen zu Peney nicht
dcüweaen siNpn n. geglaubt, daß der Tag zu Baden nicht so schnell beendigt sei; einzig
e auf cinselbcn nicht erschienen. Bitte um eiligen Bericht, was und an wen man schreiben solle-
St. A. Zürich: Tschud. Documciiteiisammlung Bd. X, Nr. ou