Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
508
Einzelbild herunterladen
 

508

Juni 1535.

Der Bischof hält dafür, daß die von Arbon, da er dort die hohen und nieder» Gerichte besitze, mit dem neu-gläubigen Pfarrer nicht zu theilen brauchen, und daß der Prediger am Pfarrhof und den Jahrzeiten keim'"Antheil haben solle. Die Kirchgenossen dagegen behaupten, es sei billig, daß die Einkünfte und Güter sa»""dein Pfarrhof, den Jahrzeiten :c. nach Anzahl der Personen, die in- und außerhalb der Stadt Arbon in derPfarrei wohnen, laut des Landfriedens getheilt werden. Nach Anhörung beider Parteien wird (von der Mehr-heit) erkannt, es soll bei dem früher erlassenen Abschiede verbleiben; nämlich, es sollen nur die Kirch'genossen der Pfarre Arbon, welche (außer der Stadt) im Thurgan wohnen, nach Inhalt des Landfriede"mit einander theilen, die von der Stadt hiedurch nicht berührt werden, und dein Bischof alle seine Rechts"""vorbehalten sein; der Meßpriester soll zwar den Pfarrhof besitzen, dieser aber auch in die Theilnng einbegrifl^und das Betreffniß in Geld herausgegeben werden; betreffend die Jahrzeiten und Seelgerette wird 'den Nheinthalern gegebene Erläuterung gänzlich bestätigt. In diesen Spruch hat der Bote von Zürich >"gewilligt, weßhalb er ihn heimbringt. 5. Anwälte der Prädicanten im Rheinthal einerseits und des H""""Sigmund, Pfarrer zu Bernang, anderseits, bringen einen Span vor, betreffend die gegen den letztern cingeklagte Äußerung, daß jene Schelmen, Buben, Ketzer und Verführer der christlichen Kirche seien, was aber ?Pfarrer nicht zugeben will, da er nur gesagt, welche an die sieben Sacramente nicht glauben und sie >"brauchen nach der Ordnung der christlichen Kirche, seiendie und die", wie die hl. Schrift sie nein^Wiewohl er dadurch die Pfründe verwirkt hätte, so nimmt man doch Rücksicht auf sein Alter und darcumdaß er dies nicht aus der Kanzel oder auf der Straße, sondern daheim gesprochen, unter Leuten, denengetraut, die es von ihmvermäret" (ausgeplaudert) haben, sowie daß früher der Prädicant Hans Login ähnlichem Falle auch verschont worden ist. Die Mehrheit der Orte erkennt demnach, daß das GeschObeiden Theilen an ihrer Ehre unschädlich sein, und Herr Sigmund sich künftig vor dergleichen Reden ^solle. Dem Landvogt im Nheinthal wird freigestellt, was für eine Strafe (an Geld) er ihm auflegeil n>"Die Kosten sollen die Parteien an sich selbst tragen, »t». Auf das Anbringen des Prädicanten von Mu"" 'betreffend die Ehesachen, wird der früher deßhalb gemachte Abschied bestätigt; es sollen also diese 6"^nach Zell am Untersee gewiesen, die Frage, ob Eheleute, die einanderzun dritten oder vierten lindenwandt, zusammenkommen dürfen oder nicht, zur Erkanntniß jenes Chorgerichts gesetzt werden, und alle Pa" ^dort Entscheid empfangen. Zürich willigt hiezn nicht ein und bringt es heim. ?»I». Zwischen VogtEgli und seinem Beistand einerseits und dem Kaplan zu Berg anderseits wird dahin entschieden:

Caplan nicht ein Prädicant und die Pfründe nicht eine Pfarrpfründe sei, und der Landfriede nur die ^der letztern zugebe, so soll er dem geschwornen Eide nachkommeil oder die Pfründe räumen. AuchSpruch will der Gesandte (von Zürich) nur heimbringen, ve. Nach langem Vortrag eines Gesandten ^Konstanz wird erkannt, die Stadt möge die Pfarren und Filialen, die sie voll Alters her versehen, kanLandfriedens mit tauglichen Prädicanten oder Meßpriestern besetzen, soll aber für jeden zuvor bei dein < ^vogt im Thurgan für 100 Gulden Tröstung erlegen, damit Fehlbare gestraft werden könnten; an Orn, ^sie nichts zu verseheil hat, soll sie aber keine Prädicanten mehr schicken oder gehen lassen. Zürich ^diese Erkanntniß, zu der es ,licht gestimmt, in den Abschied. «R«R. Der Hofmeister von St. Gallengebeten, einer allfällig gegen ihn erhobenen Beschwerde keinen Glauben zu schenken, sondern vorerst si"" ^antwortung anzuhören, v«. Der Bote von Zürich zieht an, daß der Landvogt zu Sargans Anhänge" ^neuen Glaubens nöthige, Seelgerette zu entrichten und strafe, wenn sie zur Predigt geheil, was dein "frieden zuwider wäre, wenn es sich so verhielte. Der Landvogt entschuldigt sich: Der verinuthliche 5