Juni 1535.
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an obiger Summe abgezogen oder von ihm selbst bezahlt werden. Genehmigt Bern diesen Kauf, so soll esdies auf den 11. Juli dem Landvogt zu Baden kund thun, der es dem Schaffner zu Leuggern zu meldenhat; wenn auch der Commenthur darein willigt, so soll der Landvogt es an die VII Orte berichten, damit^ sich über eine Antwort entschließen können. Es wird ferner abgeredet: Wenn Bern die erste Zahlung vonAllgy Gl. geleistet und für die übrige Kaufsumme eine Verschreibung gegeben hat, so sollen ihm alle Briefe desHauses Biberstein zu Händen gestellt werden. Rechnungsablage der Vögte. Der Vogt im Thurgau istden VII Orten von den hohen und Niedern Gerichten über alle Ausgaben für den Bau an dem Schloß zutVauenfeld schuldig geblieben 60 Gl. 11 Schl. 4 Pfg. i Hlr. Diese Summe wird ihm gelassen, um den^au fortzusetzen; er soll sie aber in der nächsten Rechnung unter die Einnahmen bringen. Jedes re-gierende Ort erhält 7 Kronen von dein Zins zu Dießenhofen; 58 Gl. (zu 15 Constanzer Btz.) von dem^agt im Rheinthal; 40 Pfd. 10 Schl. von dem Vogt in den Freien Ämtern; 61 Münzgulden von dem Vogt'A Sarganserland; 3 Pfd. von dem Vogt zu Baden; W/z Pfd. 6 Schl. von der Geleitsbüchse zu Lunkhofen;a Pfd. 6 Schl. von der Geleitsbüchse zu Koblenz; 1 Pfd. 1 Schl. von der Geleitsbüchse zu Klingnau; 33 Pfd.i Schl. der Geleitsbüchse zu Mellingen; 5 Pfd. 6 Schl. von der Geleitsbüchse zu Bremgarten; 2 Pfd.
Schl. »im der Geleitsbüchse zu Zurzach. Aus der Geleitsbüchse zu Baden sind jedem Ort geworden 25 Kronen^ Gold, 10 Dickpfennige, 50 Schwyzerbatzen, 20 Churerbatzen, 18 Batzen an Münze; von Schinders Hof^hält jedes Ort 14 Kronen an Gold und 4 Dicke; vom Stadhof erhält jedes Ort 3 Gl. rhn. zu 18 Btz.,'Ad I zztz. Voriges Jahr war verabschiedet worden, daß Schultheiß Fleckenstein oder andere in der Stadt^ucerii Wohnende von dem, was ihre Schiffleute bei Mellingen durchführen, weder Zoll noch Geleit gebenAllsten. Nun meldet der Geleitsherr von Mellingen, daß die Schiffleute dieses Jahr von vielem GutAchts haben leisten wollen, vorgebend, es gehöre dem Schultheißen. Daher wird Luccrn dringlich ersucht, mitgenannten Schultheißen zu reden und zu verschaffen, daß er niemand mehr unter seinein „Titel" dort^A'beiznfahren den Befehl gebe, ohne den Zoll zu entrichten, und die letztes Jahr aufgelaufenen Zölle bezahle;
sonst werde der Geleitsherr die. Schiffleute sammt den Gittern in Beschlag nehmen, bis der Zoll ent-Achtet wäre. i» Da die Zollcr sich beschweren, daß Zoll und Geleit abnehmen, weil die. Straßen jetzt wegen^ Genfer Handels nicht »lehr viel gebraucht werden, indem die Kaufleute zu größerer Sicherheit andere^''aßen vorziehen, namentlich durch Burgund, so findet man für nothwendig, in dieser Sache etwas zu thun.Die von Mellingen bitten, es möchte ihnen von jedem Ort ein Fenster in ihre Nathsstube geschenkt werden.Heini Läuft, der Geleitsherr von Koblenz, der die Schiffung daselbst und den Rhein hinauf bisher zu^s>en gehabt, gibt dieses Lehen auf, erbietet sich aber, den Eidgenossen zu Gefallen dasselbe »och ein halbesö^hr zu »ersehen, bis man einen andern gefunden. Bei diesen: Anlasse begehrt Zürich, er solle zugleich auchNasenfang aufgeben, indem derselbe gegen das Lehen sei. Heimzubringen, x.. Auf Ansuchen Berns haben'A Boten der V Orte von ihren Obern wegen eines an den Herzog von Savoyen zu erlassende» gemeineid-^'Asstschcu Schreibens weitern Bescheid eingeholt, der aber dahin lautet, sie wollen sich mit der Sache nicht^'Ar befassen, weil alle ihre bisher gehabte Mühe fruchtlos geblieben, die Genfer ihnen nicht verpflichtet seieil""d der Herzog sie nicht zahle. Da man aber hofft, die Obern noch besser zu berichten, so wird ein Tag'Ach Brunnen angesetzt, von Ivo aus die Boten sofort oder am Sonntag ihre Meinung schriftlich nach Zürich'"^den sollen. A. Vor deit X Orten, denen die Landgrafschaft Thurgau zugehört, erscheinen die Anwälte der^chgenossen zu Arbo» einerseits, und Schultheß vom Schopf, Vogt zu Kaiserstuhl, im Namen des Bischofs vonA'stanz anderseits, wegeil eines Spans betreffend Theilung der Pfarre zu Arbo» und deren Einkünfte und Güter.