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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1535.

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287.

Maden. 1535, 8. Juni. Jahrrechnung.

Staatsarchiv Liie-rn- °>llg Absch. k. s. k. SSO. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. IS, k. S8K. Tschudische Abschicd-.SammIung: Bd. 7,Nr XXXIII XXXII» Staatsarchiv «er»: Allg .eidg.Absch. SS,S.05. LaudcSarchiv Schwvz: Abschiede. Kantoi.Sarchiv Basel-

Abschiede i°SZ-i°Z°. Kauto.iSarchiv Freiburg: Badische Abschiede Bd. IS, k.Sio. KantouSarchiv Solothurn: Abschiede Vd. so.

KantonSarchiv Schaffbausen: Abschiede.

Gesandte: Zürich. M. Hans Haab, des Raths. Bern. Peter Stürler; Johannes Pastor, beide Vcnner.Lucern. Haus Golder, alt-Schultheiß. Uri. Mansuctus Zumbrunncu, Sckeliueister. Schwyz. Joseph Ainberg,Landanunaun. Unter,valdeu. Hans Bünti, Sekelmeister von Nidwaldeu. Zug. Götschi Zhag, des Raths.Glarus. Haus Aebli, Annuaun. Basel. Bernhard Meyer, des Raths. Freiburg. Johann Wicht. Solothurn.Hans Doben, des Raths. Schaffhausen. Hans Waldkirch, Bürgermeister. Appenzell. Ammann Eisenhut.E. A. A. 5. 55 a.

Der Landvogt zu Baden, Benedict Schütz von Bern, zeigt au, daß auf den Jahrmärkteu iu Zurzachvielerlei' Uufug getrieben werde, namentlich mit dem Spiel und dem Hurentanz, woraus viele Schande undBosheit entspringen. Seine Klage unterstützen auch die Boten von Bern; es sei Wille und Meinung ihrerObern solch' schändliches und unchristliches Treiben abzustellen, indem dies frommen Leuten kein gutes Bei-spiel gebe; jedenfalls werden sie nicht gestatten, daß der Landvogt dabei sei und die Sache vollführe, denndieser müsse ihrer Herren Reformation und Geboten nachleben. Der Bote von Lucern äußert, er habeZwar darüber keim Instruction, glaube aber nicht, daß seine Herren einwilligen werden, solches abzu-stellen, indem dies von Alters her üblich gewesen, und aus einem Verbot leicht etwas Schlimmeres folgenwürde ( Erstlich dantze mancher gsell keinem bösen, nur ungedachtem mut daher, und so man dannsölliche arm huren und das nit mer gestatten, dürfte mancher etwas unchristenlichers und noch viel bösersanfachen der sich sunst mit einer söllichen armen huren behulfe, und sollichs vermitten blibe.Wohlwürden sie Hand bieten das vonScholdnern" und Andern aufgerichtete Spiel bei Nacht zu verhindern,indem etwa Einer gestochen werde und die Thäter sich ohne Spur zu flüchten pflegen. Allein im Übrigenwürden Etliche sogleich sagen,sie" (die Berner w.) wollen ihre Satzungen auch in andern Landen eirfführenund die andern Orte regieren; es gehe dies um so weniger au, als mau olches auf de... eigenen Gebietedulde. Der Vogt brauche dabei nichts zu thuu und könne (seine Obliegenheiten) ganz wohl durch Unter-vögte oder andere Amtleute versehen. Die Boten von Bern bemerken es handle sich jetzt nicht um dasNegiere.., sondern nur um einen freundlichen, wohlgemeinten Anzug. Heimzubringen i.nd auf nächstem TagAntwort zu aeben Wird aber vor dem St. Verenenmarkt kein Tag gehalten, so soll es (für einmal) dennWen bleiben I, Die Boten der VII Orte rathschlagen über das Siegeln durch den Landvogt zu Baden,Benedict Schlitz von Bern; sie sind der Ansicht, daß er Briefe welche von ihnen oder wegen Herrschaftenausgehen woran Bern keinen Theil hat, nicht siegeln, und auch den Berathnngen darüber nicht beiwohnenwdem sM daraus abgeleitet würde, wie es jüngst von Schaffhansen geschehen,

das den Veisitz in Verhandlungen über Dießenhofcu beansprucht. Der Landvogt wendet ein, daß er sonst°iu°n kleinen Lolm babe und nicht auskommen könnte, wenn ihn. das entzogen würde; er sei auch von Bernn^t mehr abhängig als von jeden, der VII Orte, und bittet dringend, ihn bei dem bisherigen Brauch zu