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Markt .vollen, seien die von Pency da nehmen ib .7 w M ^ '"7" ^ ^ 7
Herzog in seinen. Lande, entgegen seinem ^ Das Alles dulde W
den ZNarkt wieder frei gebe, da es unaöttlicb sä 7 « ^ ^ 7 '^^»Zvg zn schreiben, daß e
entziehen. Die Vcrrätherei, welche der Bnckos und Wortes die Nahrung Z"
beabsichtigt hatte», komme erst jetzt recht u r7kl..-s> . "7 n! Peney und Andere gegen die von Genf
theilen, wen., sie mit den Gefangnen 7 7 D" von Genf werden diesfalls die Geständnisse M't-
anbefohle» war. wegen begangenen 57 Wächter, den. ein Thurm
von denen der Gesandte besorge man gemerthe.lt. Noch seien einige Gefangene, Edle und andere W,An alle... de», sei der Bischof 7 " 7" ^ v.erthe.len - andere seien aus der Stadt entwiche»'
wolle., ihn die von Genf d .rcha.w »75" 7' "7"" ^ ^be. Seiner Verrütherei weg-»
und Tag aus der Stadt 7? 7 erkennen. Allen Banditen, die seit Jahr
nnd nachdem jene dieselben während^'7 7? Rechtslage angesetzt, um sich zu verantworte».
Näthe bei Eiden erkennt das, i!n777 7^ ^ 7 ^ ^aben auf den 13. d. M. große und kle.»c
Es sei zn bedauern das, d n- N 7 7? ""d Gut verloren haben und nicht mehr in die Stadt kommen dürfe»'Herrn von M„ss, or c 7 7 ^ ^ ""d Gut bringe, und der Herzog ihm, so wie de.»
die von Genf a». 14 .7. M gm'ich w/ »Frohwech", welches die Prädicanten vergiften wollte, habe»
St. A. Bern. Acw.bai.d Gens HW-15S?. - Das Datum geht einfach „uf den 14. dag diS Mona."-
de». Ge7.nd7n'der'K^>k7 ^7,7^7" Briefe von den Herren von Bern und von Ami Porral,
Geschäfte abbernfen w-,d 75 Bischoff, der Commissar von Bern, wegen dringender
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Solotynrn. 1535, 19. Mai (Mittwoch nach Pfingsten).
KaiitouSarchiv To.vthnr»: Na.hsbuch Nr. so, S. SZ4. ^ ^
I. Vor dem Nathe zn Solothnrn erscheint der Abt zu St. Urban, Sebastian (Seemann) »ebsl du»des Gotteshauses, Pannerherr Niklans von Meggen, und verlangt: 1. daß mit ihn. als ^te
das Burgrecht erneuert werde; 2. daß der kleine Zehnten ausgerichtet werde, dan.it .n ans ist
derer von Solothnrn befindlichen Priester desto eher bei ihren Pfründen bleiben mögen. U- T. ^einverstanden, das Burgrecht zu erneuern und zn bestätigen. Wegen des steinen Zehntens w ^Sache an die Landleute bringen und gewärtigen, ob man daselbst guten Willen finde; wenn n.c),man niemand am Recht gegen die Unterthanen verhindern.