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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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5W Mai 1S3S.

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Markt .vollen, seien die von Pency da nehmen ib .7 w M ^ '"7" ^ ^ 7

Herzog in seinen. Lande, entgegen seinem ^ Das Alles dulde W

den ZNarkt wieder frei gebe, da es unaöttlicb 7 « ^ ^ 7 '^^»Zvg zn schreiben, daß e

entziehen. Die Vcrrätherei, welche der Bnckos und Wortes die Nahrung Z"

beabsichtigt hatte», komme erst jetzt recht u r7kl..-s> . "7 n! Peney und Andere gegen die von Genf

theilen, wen., sie mit den Gefangnen 7 7 D" von Genf werden diesfalls die Geständnisse M't-

anbefohle» war. wegen begangenen 57 Wächter, den. ein Thurm

von denen der Gesandte besorge man gemerthe.lt. Noch seien einige Gefangene, Edle und andere W,An alle... de», sei der Bischof 7 " 7" ^ v.erthe.len - andere seien aus der Stadt entwiche»'

wolle., ihn die von Genf d .rcha.w »75" 7' "7"" ^ ^be. Seiner Verrütherei weg-»

und Tag aus der Stadt 7? 7 erkennen. Allen Banditen, die seit Jahr

nnd nachdem jene dieselben während^'7 7? Rechtslage angesetzt, um sich zu verantworte».

Näthe bei Eiden erkennt das, i!n777 7^ ^ 7 ^ ^aben auf den 13. d. M. große und kle.»c

Es sei zn bedauern das, d n- N 7 7? ""d Gut verloren haben und nicht mehr in die Stadt kommen dürfe»'Herrn von Mss, or c 7 7 ^ ^ ""d Gut bringe, und der Herzog ihm, so wie de.»

die von Genf a». 14 .7. M gm'ich w/ »Frohwech", welches die Prädicanten vergiften wollte, habe»

St. A. Bern. Acw.bai.d Gens HW-15S?. - Das Datum geht einfachuf den 14. dag diS Mona."-

de». Ge7.nd7n'der'K^>k7 ^7,7^7" Briefe von den Herren von Bern und von Ami Porral,

Geschäfte abbernfen w-,d 75 Bischoff, der Commissar von Bern, wegen dringender

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Solotynrn. 1535, 19. Mai (Mittwoch nach Pfingsten).

KaiitouSarchiv To.vthnr»: Na.hsbuch Nr. so, S. SZ4. ^ ^

I. Vor dem Nathe zn Solothnrn erscheint der Abt zu St. Urban, Sebastian (Seemann) »ebsl du»des Gotteshauses, Pannerherr Niklans von Meggen, und verlangt: 1. daß mit ihn. als ^te

das Burgrecht erneuert werde; 2. daß der kleine Zehnten ausgerichtet werde, dan.it .n ans ist

derer von Solothnrn befindlichen Priester desto eher bei ihren Pfründen bleiben mögen. U- T. ^einverstanden, das Burgrecht zu erneuern und zn bestätigen. Wegen des steinen Zehntens w ^Sache an die Landleute bringen und gewärtigen, ob man daselbst guten Willen finde; wenn n.c),man niemand am Recht gegen die Unterthanen verhindern.