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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1535.

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NN b-sahlm den Bora 7- ! ' ° Schaffner mSge sie In sechs Wochen abhole,» Es wird ih»-»die näckille ->abi-> /s ^ r ' ° ^ gefunden würde, eine zuverlässige Abschrift davon auf

Sou"?^ ^ zu bringen, dan.it man über seinen Inhalt anfgeklärt werde. 4. Auf

lind Rödel die "I Viberstein dein Schaffner alle Briefe, Urbare

eben und 'essvil-n^ v? ^^"' ^händigen; daselbst soll auch der Vogt von diesem Jahre Rechnung5 Die von N ^ H^^Nchaftsle.tte von Biberftein wie von Altem her schwören und Huldigung leisten-

gch^n eli^ '^".7 scharte Neben, die zun. Schloß Biberstei"

w.irde denn dv- ^7 7 ^ ^oses Jahr noch nutzen; das Haus soll er zu Michaeli räumen. ^wurde denn der Schaffner ihn, längern Termin gestatten.

»8«.

Kens. 1535, 19. Mai (Ausgangsdatum).

Das angegebene Datum kann man als annäherndes Schlußdatum des von Anton Bischoff in Genfsehenen Commissariates von Bern betrachten. Ueber die Wirksamkeit des Commissars liegen uns sollst«""Acten zur Hand:

1) 1535, 5. Mai. Vor dem Rath zu Genf. Da die Banditen znPcncy nicht untcrlassen, den

zu Genf ihr Eigenthum zu nehmen und ihrer wegen niemand mehr hinausgehen kann, seine Geschäfte^besorgen und seine Früchte zu sammeln, so beschließt der Rath, wenn es dem Commissar von Bern, U"Bischofs, gut scheine, mit genügendem Geschütz und soviel Leuten von jeder Compagnie, als man angcuuü ^erachte, auszurücken, das Schloß anzugreifen, wenn möglich mit Gewalt zunehmen, sich der Banditen Z"mächtigen und die Gefangenen zu befreien. K.A. Gens: NathsregH -r.

2) 1535, 10. Mai, Genf. Anton Bischoff an seine Obern. 1. Er könne weder durch Kauflente, »och A^dere vernehmen, daß sich fremdes Volk wider die Stadt Genf rüste. In Savopen aber sei Alles bereit,gehendem Sturm auf die bekannt gemachten Sammelplätze zu eilen. Doch sei hieran wenig gelegen, ob"sie die von Bern Ketzer und Hunde schelten und sagen, sie geben nichts um sie. Man höre indessen 'daß der Herzog oder dessen Amtsleute solche Reden strafen. Die Banditen zu Pency hätten Unterst" 7von allen Bischöfen und Aebteu in Savoyen mit Geld, Wein und Korn, liegen zahlreich im Schloß «schädigen die von Genf; alle Straßen seien unsicher. Das Alles dulde der Herzog. Dem entgegen stdie von Genf in der Nacht vor der Auffahrt (5. Mai) mit 2 Schlangen, 2 halben Schlangen und 2»lr>" (Falkonctten?), mit Pulver und Stein wohl versehen vor das Schloß gezogen, dasselbe zu zerst^'