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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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492
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April 1535.

Zu <4. Die Kundschaft für Lcodcgarius Koch ist in einem Schreiben von Schultheiß und Rath Z»Dießcnhofcn. vom Donstag vor Miscricordia (8. April), an die eidg. Nathsbotcn insgemein adressirt, auf-genommen. Dieselbe, cbendort in Gegenwart Landammann Fchr's und Landschreibcr Locher's erhoben, er-giebt unter Andcrm. daß der Hofmeister zwei Abgeordneten von Rudolsingen, die sich eben bei der Priori»zu Dießenhofen um die 5 Mütt beworben hatten, zu Basadingcn in einem Wirthshaus rund abgeschlagr»-dabei zu helfen, ihnen offen erklärt, er wollte das Amt aufgeben, wenn ihnen ohne Recht willfahrt würdr,und sie zurechtgewiesen, daßsie sich nicht schämten", darum zu bitten; (womit gond ir doch um, ir habendvor gehört, das man üch sölichen kernen nit hat wölleil lassen, und gond dcnocht, und bittend jetzt dc>»stinkenden pfaffen"); dabei habe er aber weder den Prüdicantengebubet, gcschclmet oder geketzert", »»^Zürich irgendwie gescholten zc.

v. Diese Artikel sind dem Basler Abschied von derjenigen Hand, die die Basler Instruction^»dieser Zeit rcdigirtc, nachgetragen; « in verkürzter Fassung. Daß aber die Artikel im angegebenen Siu»ebehandelt worden sind, zeigt die BaSlcr Instruction für den 8. Juni. «. A. Vas-u AbMed-

Zu Unterm 3. Juni wird diesfalls von Bern auf Verlangen des Ludwig von Meßbach, Jacob Tribo^und Wilhelm Hertenstcin für sich und Namens anderer Gläubiger des Herrn von Font Hans Jacob »»»Äattenwpl abgeordnet. St. A. Bcrn: Deutsch Misstvcubuch v. S. SS».

S7t

H'eterttngen. 1535, 14. April.

StautScirchiv Luccr»: Allg. Abschiede N. ji. k. ss?. KautoilSarchiv Ul-ciburg: Abschiede Bd. il, s. S4.

Abschepd durch die ersameu boten und schpdlüt von Bern, Lucern, Schwytz, Wallis und der 4!»^gemacht" w.

Gesandte: Bern. Graffenried; (Michael) Augsburger. Freiburg. Hmubert von Perromann;

Tossis; (Hans) Guglenberg; (Anton Krummenstoll), Stadtschreiber. (Andere nicht bekannt).

Der obwaltende Span ist daraus entsprungen, daß die (Neugläubigcn) von Peterlingen in der 'der sogenannten Capelle, einen Prädicanten aufgestellt haben, und die Herren von Freiburg dies nicht zw»» ^sondern kraft ihrer Schirmrechte über das Gotteshaus in jener Kirche keilte Neuerung dulden wollen;aber die von Peterlingen bei dein alten Herkommen bleiben, so will Freiburg sie nicht hindern. Cs menun die beiderseitigen Nechtsamen dargethan. Da Freiburg damit seine Schirmherrschaft beweisen null/ ^protestirt der anwesende Landvogt der Waadt im Namen des Herzogs, dem die Oberherrlichkeit überdiesund der Schirm der Kirche allein zustehe, und fordert Verschiebung, bis derselbe sein Recht darthnnalles mit längeren Worten. Hienach haben die Boten einen andern Tag angesetzt auf St. Michaelis (2-- ^tember); bis dahin sollen der Herzog und Freiburg sich über die aufgeworfene Frage vergleichen, da' ^Peterlingen aber stille stehen, beide Parteien sich freundlich gegen einander benehmen. Wenn ein Tlp»versäumte, so soll jeder bei den Rechten bleiben, die er jetzt innehat. Ferner ist abgeredet, daßräumte Tag gehalten werden solle, wenn Freiburg mit denen von Peterlingen sich nicht vereinbarenwenn eine Partei dannzumal die jetzigen Schiedlente nicht erlangen könnte, so mag sie andere nehmen-Abrede soll indeß jeder an ihren Rechten unschädlich sein.