April 1535. 491
und sei ein Täufer gewesen, dessen er sich noch nie cntschlagen. Erkennt: Er soll gewarnt werden, gemäßdem Landfrieden zu predigen und der Täuferci soll er sich mit dem Eid entschlagen. 7. Derselbe Vogt be-richtet. daß Einige entgegen dem Verbot außer die Grafschaft zur Kirche gehen und fragt an. wie er die-selben bestrafen solle 8 Endlich meldet der Landvogt von Sargans, der Landrath habe einige Feiertageaufgesetzt, die aber nicht gehalten werden. Es wird erkennt, wer jene Feiertage nicht haltet, welche die vonZürich Aufgesetzt haben, den möge der Landvogt bestrafe.. 9 Der Landvogt .m Thurgau soll sich nachDießenhofen begeben und dahin trachten, daß die beiden Tochter des Mmger m... Branegg dann bleibenkönne». Wird'dieses gütlich nicht zugestanden, so sollende auf nächster Jahrrechnung m.t aller Gewahrsameerscheinen. 10. Auf das Begehren des Bernhard Segesser w.rd erkennt, daß der Untervogt den Rech stagansetzen, de», Stäubli verkünden und wenn er nicht erscheint, furfahren und Hand über se.n Gut schlagen"wge. 11. In Betreff derer von Roggw.st wird erkennt der Entflohene wenn er m der Grafschaf be-treten wird, soll gefangen gelegt und um die betreffende Rede gerechtfertigt werden; mag er aber ...cht be-treten werden soll der Vogt die Hand über sein Gut schlagen und dassAbe nut Rech ezwhen. 12. Wegendes Ziisaminenlaufens wird erkennt, daß die ganze Gemeinde auf d.e nächste Pstngste» 00 Gulden dem Land-vogt als Buße entrichten soll. Glaubt sie. daß Einige vermehrte Schnldbarke.t hieran trägem o mag sie d. -selben belangen. Die Boten, welche dem La-.dvogt zugeredet, er habe wieder Briefe und Vertrage gehandeltund mehr als andere Landvögte getha». sollen 10 Gulden Buße en rnchw, „und i.u unrecht getham" 13 Be-treffend den Anstand 'wischen denen von Arbo» und ihren Äirchgenossen eurerseits und dem Bischof vonCo . die Vlarrgüter und dahin (gehörende) Reut. Zins und Gülten sollen »ach
Marchznhl^ de" Pewsonen gctheilt'werden; die Caplaneien aber sollen verliehen werden nach des LchmhcrrnWillen und Gefallen 14 Wegen des Streits zwischen Joachim v°n Rappenstein und denen von Huttlu.genund üu ^ m m .s n.i stl-m .letzt in Baden erfolgten Urthcil. 15. Im Span zwischen denen von
».Mftl - md wl-d - I°» d-° B-i-s, d->, dl- W-ms-Id-„ -ms-l-z., m K-.s.
N.n r uuv ^ „da usscn berechten." 16. In
Best? 1 " ">!".! n^ldeii läßt man es bei dem Landfrieden und dem ausgegangenem Abschied
B treff Caplane, bei Weinfelden wß ^ ^ ^ ^ ^
eineiig "'p ', s t ^i^'Der Schnider von Muri ist in Betreff der Kosten ledig erkennt. 19. ZwischenPradicanten Huben, d. O ) erkennt, der Vertrag bleibe in Kraft; welche Güter
r Swdt Consta..; und de»' St. Stephans ft Med ^ „i- sollen die Stiflherren inzüchen"
aei "r Grafschaft Thurgau legi» ,,u» aelöstcn 180 Gulden mögen sie das Unterpfand angreifen,grmuß dem Vertrag; wegen der »b er MnM^geloAe.i^ ^ ^ ^ suchen, der ihn. die Sache ver-kam- ^ vertrag ebcnfal c> zngu , ^schrieben hat, daß die Bauern hinter ihn. gemehret haben, sost hat. 20. D- der .^mmUhur zu Bericht erstatten. 21. „Herrn Abt us
der s ,d-n stn. 'widertest im solle er crschinen." 22. Da Znnftmcistcr Hütli das Lehen
Fülle früher bestraft worden seien, illid dann ,e nach Ergebiilß und Gutstnden handeln.
Es fehlt Dagegen sind daselbst auch o v.
D»s s, A, A, d»,.n d-» »Ichl-d »>ls R°°>« »ach «I°>i°°,dl» <1S,Apny,
Zu - ,.,.d >. Dl°I° S-ill-l ,i»d im Sch«sshm-s-, AM-d vom S-l-->. Th-il- d°s Abschl-dso , ^ r MsU4>!ad feblt der letzte Satz dieses Artikels. 2) Das angerufene Schreiben,
a. a. Ni!gt" b i dem Zürcher Mschi-d i« Copie. Der Graf stützt sich darauf daß er mit
Wissel «d Willen der »V alte.. Orte« und auf ihr ernstliches Ansinnen und Begehren d.e verlangteSumme "u0^ den Chorherren mit jenem Beding geliehen, spater de» vereinbarten Kaufpreis erlegt undLeute vm C^e dura nachdem sie den frühern Pflichten entbunden worden, förmlich und ohne Hindcrn .ßPflicht gen« und es nach alledem ebenso schimpflich und beschwerlich wäre. zenen ewigen recht-mäßigen Kauf wieder aufzugeben ic.