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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 1535,

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sei ihre» Obern das Gerücht zugekommen, daß die V Orte starke Kriegsriistungen machen, indem Etliche dieKreuze an die Schlingen nähen lassen, Andere Harnische hin- und hertragcn, die Spieße vor den Häusern stehensollten :c>- sie die Boten, haben aber solches nicht geglaubt und sich darauf berufen, daß jene Ort« auf alle»Tagen sich erbieten, die Bünde und den Landfrieden treulich zu halten; obwohl solche Nachrichten immer häufigerund dringender geworden und von einein Angriff die Rede gewesen, habe man noch keinen Glauben darauf gesetzt;in den Osterfeiertagen sei endlich die Anzeige eingelangt, wie sich in Zug das Gerücht verbreite, Zürich beabsichtigeeinen Überfall; mit großem Bedauern habe es deßhalb eine Botschaft nach Zug abgeordnet, um alles Ernstesm Erfahrung zu bringen, wer solche Verleumdungen ausstreue, und erboten, unruhige Leute, die ohne Wissender Obrigkeit einen Anschlag gemacht hätten, nach Verdienen zu strafen; es stelle nun auch an die V Ortedas dringende Begehren, solchen leichtfertigen Ohreitträgern (als Boten des Teufels, die nur Haß und Un-einigkeit stifteil) nicht so leicht zu glaube» und keine Rüstungen vorzunehmen, indem ja bereits, wenn Zürichnach jenen Warnungen gehandelt hätte, Schlimmes erfolgt wäre und ferner daraus folgen müßte; zuletztwürdeil auch alle Versicherungen, die man zu Tagen empfange, keinen Glauben mehr finden. Zürich sei derMeinung es sollte jeweils», wenn dergleichen Reden unlgehen, der beklagteil Obrigkeit zuerst geschrieben, oderdie Sache zu Tageil angezogen werden, damit sie sich verantworten könnte. Und da der deßhalb GefangeneWheure von dem in Zug Verhafteteil fälschlich beschuldigt zu sein, und begehre, unter seinen Augeil verhörtM werden, so habe Zürich gewünscht, daß der Letztere zu diese.» Zwecke ihm übergeben würde. Auch Bernklagt, wie auf das Gerücht hin, es bereite einen Uberfall vor, die V Orte große Rüstungen gemacht und sichbereits in Ordnung aufgestellt haben; Bern bedanre sehr, daß man ihm zutraue, ohne Absage jemanden zuüberfallen- denn seine Obern und Altvordern haben bisher stets gehandelt, wie es frommen Eidgenossen ge-steint; darum hätte es erwartet, daß die V Orte, den Abschieden gemäß, bevor sie sich in solche Rüstung be-geben, geschriebell und nach der Wahrheit gefragt haben würden; es bitte sie, dergleichen Reden und Lügen"icht so leichthin zu glal.be.., denn hätte auch Bern ans solche Nachrichten gerüstet, so wäre bald Gefahr darausentsprungen w. Die Boten der V Orte antworten, sie haben wirklich einige Warnungen erhalten, wie mausie auf den Charfreitag oder am heiligen Abend überfallen wolle, und sich gerüstet, um einen Angriff zu er-warten, da solche Empörungen nichts Neues seien und man wohl Leute finde, denen der ttneg lieber se.als der Friede, und seiner Zeit die an den Anschlägen zu Lunkhofen und un S.hlwald Betheiligten ebenleicht gestraft worden seien; sie begehren aber niemand zu überziehen, übrigens können sie auch frage... warumdenn Zürich und Bern ihnen nicht geschrieben und sich bei ihnen erkundigt haben; zudem se. es Thatsache,daß unter einigen unruhigen Leuten ein Anschlag vorhanden gewesen sei.Dann fe der, ,o zu ^ug giangen,Wer bekanntlich ist, daß s» zu einer frowen gredt, sy sölle an. Karfritag slei ch nberthun, es werden gestenMag kommen, die es essen" :c. Darum haben sie sich rüsten müssen und glauben, man to.me^dle,- ihnen"icht verargen; sie bitten darum dringend, daß man solche Unrnhest.fter hart bestrafe .;» Betreffdes Gefangenen in Zürich halten sie für richtiger, daß dieses denselben ..ach Zug sende damit ergegenüber dem dort gefangen Liegenden gütlich oder peinlich verHort werde; 'veuc rhu wieder zurück-senden. Das Übrige wissen die Voten. «. Graf Friedrich von Fürstenbcrg schreibt, er besitze m rer^En-genossenschaft einige Lehen, die er noch nicht in Empfang genommen; man mochle .hin gestatten, dieselbenzu suchen und zu rechtfertigen. Antwort, er soll auf nächstem Tag näher bezeichnen, in welchen Orten undHerrschaften dieselben liegen und wer sie jetzt im Besitz habe. Es wird auch jeder Bote beauftragt, auf"achsten Tag die nöthigen Instructionen mitzubringen, um ihm darüber Bescheid zu geben, t. Die Boten