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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1S35.

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T6S.

Areiömg. 1535, 22. März.

KaiitoilSarchw Hrcibiirg: Rathsbuch Nr. 02.

1. Die Anwälte von Peterlingen, Sebastian von Englisperg und Vena (?) de Moulin, eröffnen vorNathe zu Freiburg, daß sich die Lutherischen zu Peterlingen der Glocken in der Kirche und anderer^inge müssigen wollen; die Tagsatznng verlangen sie ans Sonntag nach Quasiinodo (1^. April) nach^^"lingen, weil Pontaux der Herbergen wegen nicht dienlich sei. Sie wollen zwei von Bern und zweiWallis als Unparteiische nehmen und ersuchen die von Freiburg in gleicher Weise auch Vier bestimmenö" wollen. 2. Der Rath antwortet, man wolle den Tag besuchen, da man gerne allezeit das Beste zu thunMeigt sei; in Betreff derHofstatt" wolle man es an einen höhern Gewalt bringen.

1535, 2. April. Räthe und Bürger zu Frciburg bestimmen, daß zur freundlichen Verhandlung gegendie von Peterlingen als Schiedboten einer des Raths von Lucern, einer von Schwpz und zwei von Wallisgenommen werden sollen. K. A. Fttiburg.' Rathibuch Nr. öS.

TS«.

Lucern. 1535, 26. März (Charfreitag).

Staatsarchiv Luc-,»: Allg. Absch. II. S, k. 87t. LaiideSarchiv Schwvz: Abschiede. KaiitoiiSarchi» Solothur»: Abschiede Bd. 17.

Tag der V Orte.

Der Tag ist der nach Zug gelangten Warnungen und anderer gefährlicher Umstände wegen ausge-trieben worden. Nachdem man nun allerlei (Berichte) gehört, hat man doch diesmal nichts weiter als denMuß fassen könneil, daß es für den Fall einer Kriegsunruhe gänzlich bei dem alten Anschlag bleiben solle,Zwillichnt aller Macht an einen Haufen zu ziehen und den Feind mit Gottes Hülfe zu schlageil und an^en Grenzen ohne Rücksicht ans die Kosten gutes Aufsehen zu üben, u. s. w. Was jedes Ort erfährt, soll^ ^uf dem nächsten Tag, Montag nach Quasimodo (5. April), hier anzeigen, worauf man dann weiter bc-^hen sg^ ^ ^ad gb man ferner solche Anfechtungen dulden lind immerfort inZweifel,

^ ^'ge, Gefährlichkeit und Zwang" sitzen oder der Sache ein Ende machen und ob man den Gönnern inputschen uns, wälscheu Landen um Beistand schreiben wolle. Zu ernstem und tapferem Handeln soll dannBote die uöthige Vollmacht bringen. Wenn indessen dem einen oder andern Ort etivas Dringenderes^le, sg eZ näheren Tag nach Brunnen bestimmen. I». Die von Unterivalden bitten um Rath," ^ vernehmen, daß ein Zusatz von fremdem Volk an den Brünig gelegt werden solle. Darauf hat mankeinen Anlaß geben" wollen, sondern gerathen, sie sollen, sobald sie genau wissen, daß die Besatzungwirklich) s>a sei, die andern Orte benachrichtigen, damit man das Gebührende zu thun wisse.

Dem Solothnrncr Exemplar ist ein Schreibeil der V Orte, vom Datum des Abschieds, beigelegt, daswff die Veranlassung dieses Tages hinweist, den Abschied anruft und die dringlichste Bitte um Vorsorgew. stellt. Eine zweite Beilage bildet die Zuschrift von Zug an Lueern, ck. ä. Mittwoch nach dem Palmtag,