März 1535,
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Sillen. 1535, 19. März (Freitag vor Palmsonntag).
KantoiiSbibliothee Freiburg: Mrard-Sammlung III,
1. Vor dem Bischof, dem Hauptinann nnd den Nathsboten gemeiner Landschaft Wallis klagt der Bote vonTreiburg, Nlman Techtermann, in wohlgesetzter Rede über den Einbrach, der kürzlich zn Pcterlingen geschehen»>it dem „ncn crfnndcncn" Glauben, indcnt Etliche die Pfarrkirche mit Gewalt geöffnet und einen Prüdi-canten aufgestellt haben. Die Herren von Freibnrg, als Mitbürger von Peterlingcn nnd Schirmer des dortigenGotteshauses, ivollen nun solchen frevlen Einbruch nicht hingehen lassei:, habe,: sich jedoch zn einem Rechten°^r freundlichen Vertrag erboten, was beide Parteien zugesagt, unter der Bedingung, daß mittlerweile die^'uerung ruhen sollte; das haben aber die von Peterlingen nicht gehalten. Da Freiburg solches nicht länger^lden und unter den Seinen diesen neue,: Glauben nicht könne aufkommen lassen, so wolle es für den Fall,^aß der Span weder gütlich noch rechtlich beigelegt, sondern (Freiburg) mit Kriegsnoth überfallen würde, die"0ndschast Wallis laut der Bünde hiemit gemahnt haben. 2. Darauf hat mau die Mitbürger von Freiburg5U»: höchsten gebeten und ermahnt, sich selbst und Wallis vor Unfall nnd Krieg zu bewahren, so weit es inög-sei; wenn sich aber jemand den: Rechten widersetzte und Gewalt brauchen wollte, werde man mit den übrigengläubigen Orten gemäß den Bunden Hülfe leisten. (Gez. Johannes Zen Triegen, der jüngere, Schreiber).
Die dem Freiburger Gesandten ertheilte Instruction wiederholt unter Anderm den Gedanken, die vonFreiburg, als Schirmherren, seien gesinnt, die Vorgänge zu Peterlingen nicht mehr zu leiden, sondern eineZahl Knechte, zwar ohne Zeichen, Panner oder Fähnlein hinüberzuführen und die Widerspenstigen gehorsamZu machen. Da um: zu besorgen stehe, daß in diesem Falle die von Bern sich gemäß ihrem (berührten)Schreiben der Sache annehmen würden, so bitten sie de» Fürsten und den Landrath in Wallis, zu bedenken,daß das Burg- und Landrecht den Glauben betreffe, und daß sie daher auf die von Freiburg ein getreuesAussehen haben. K.A. Freiburg: JnstructionSbuch Nr. s, k.IW.
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Lucern. 1535, 20. März (Samstag vor dem Palmtag).
^'"»»Sarclnv vurcrn - Ailg.Absch. L.S, s.Z72. StaatS.ircüw Zürich : Abschiede Bd. IS, k. S6». Tschubischc Abschicbcsammluiig! Bd. 7, Nr. XXXI.
Landeöa» chiv Schwyz: Abschiede. Kattlvttöarchiv Solothnril: Abschiede Bd. L0.
Tag der Orte Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Nnterwalden, Zug, Glarus, Solothurn.
^ U. Auf dem letzten Tage zu Brunncu hatten Schwyz und Zug sich geäußert, daß sie, wem: die von^iburg etwas Kriegliches vornähmen, oder wenn man sonst zu Span käme, nicht mit den Pannen:, son-.
nur mit Fähnlein ausziehen und die Panner zu Hause behalte,: würden zun: Schutze gegen die Zürcher,d'eni: diese sich regen sollten. Dies haben die drei übrigen Orte mit wahren: Bedauern vernommen, weil^ früher vielfach beschlossen morden sei, mit aller Macht an Einen Haufen zu ziehen und die nächste Ge-abzuwenden. Nachdem nun jene zwei Orte sich darüber gerechtfertigt haben, aber keine bestimmte Zu-^ geben können, wird es ihnen in den Abschied gegeben, damit es bei der früheren Abrede unverändert'^! ihren Bescheid sollen sie nach Lucern melden. — Hiebet eröffnet der Bote von Uri im Auftrag seiner
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