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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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478 1535.

älter als der des Papstes, wie man das durch die heilige Schrift beweisen wolle. Als hierauf einer derGesandten ein drohendes Wort sprach, wurde ihm entgegnet, daß mau nicht drohen, sondern die Evangelischenins Recht fassen solle. Die Gesandten nahmen diese Antwort nicht au und verreisten ohne Erklärung. DasGerücht gehe nun, es sollen die von Grcyerz Peterlingen überfallen; dem ungeachtet seien sie durch die GnadeGottes entschlossen, sein Wort in ihrer Kirche zu hören; ihre Zahl mehre sich täglich in und außerhalb derStadt. Sie bitten, Bern wolle denen von Freiburg schreiben, sie ruhig zu lassen, da sie sie doch nicht recht-lich belangen wollen. Die von Bern seien ebenso mächtig, die Evangelischen bei ihrem guten Recht zu er-halten, als Freiburg die Mönche bei der päpstlichen Ordnung zu beschützen vermöge.

St.A.Bcrn: kirchliche Angelegenheiten. lüZ4Sg. Der Brief ist französisch. Abgedruckt bei Herminjard >, S. S?7.

TZ 7.

Ireivmg. 1535, 13. März.

jeantouSarchiu Areibnrg: Rathsbuch Nr. S2.

1. Vor dem Nathe zu Freiburg erscheinen vier Anwälte derer von Peterlingen und eröffnen, sie wnnschl'uRuhe zu haben, die von Freiburg möchten sie für empfohleil halten; sie seien ferner beauftragt, sich bei Bernzu verwenden, daß man ihre Lutherischen abweise und sie nicht unterstütze, damit Unruhe vermieden werde.2. Der Rath beschließt, er gewärtige den Bescheid über die von Freiburg an Peterlingen gestellte Forderungund wolle auch erwarten, was in Bern beschlossen werde.

T58.

Wern, Areiöurg und Wtertwgen. 1535, c. >6. März.

Verhandlung zwischen Bern und Freiburg, und Bern und Peterlingen.

Gesandte: Bern. (Hans Franz) Nägeli, Sekelmeister; Peter von Werd.

Wir süld auf die Wiedergabc folgender Acten angewiesen:

1) Unterm 13. März wird den genannten Gesandten von Bern folgende Instruction erthcilt: t. 6"sollen denen zu Freiburg erklären, man habe gerüchtsweise vernommen, ohne indessen der Sache Glauben ,stschenken, daß die von Freiburg die Evangelischen zu Peterlingen bedrängen wollen, weil diese in der Eapc epredigen lassen. Wenn wirklich dem also wäre, so bitte man sie, von ihrem Vorhaben abzustehen, stangebotenen Rechts zu begnügen und keine Gewaltthätigkeitcn vorzunehmen. Die von Bern wollentrachten, daß das Recht seinen Fortgang nehme und dem, der solches anrufe, Recht erfolge. 2. Dei^Bo u,,zu" Peterlingen,wo sie dieselbigen auzugind", sollen sie sagen, daß sie auhergeschickt worden, Frieund Ruhe zu fördern, und sollen mit ihnen reden, daß sie sich des Rechten bedienen.

St. A. Bern: JnstructiouSbuch 0, k-V-

2) 1535, 1<z. März. Bern an die Evangelischen zu Peterlingen. Auf die Anzüge, welche ihrPrädiewlldurch denjenigen von Murtcn mitgetheilt habe, daß man fürchte von Freiburg überfallen zu werden,man dorthin und nach Peterlingen Gesandte abgeordnet. Inzwischen seien einige von Peterlingen in ^erschienen und haben verlangt, daß eine Maßregel ergriffen werde. Nachdem man den Bericht der Gesa» ^und die Eröffnung Seitens des Rathcs und der Mehrheit der Gemeinde angehört habe, sei man seht »nst ^frieden, daß sie gutem Rathc nicht Folge geben. Mau habe ihren Gesandten gesagt, in letzten Tage» ^Mal geschrieben und durch die jüngst hingeordneten Boten vortragen lassen, daß sie zmn Besten des Frieven ,