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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1535.

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Im Zürcher Exemplar fehlen «1, <>, 8, ,i, v, Xi»u, <I«1, ev; im Bcrner 1», v, n, v, x«1,«. «.«. in? Basler -, -I, l, I»I, n8, «IS, «v; in? Frciburger !»«!, 8, »i, v,

X, ,!<l t l : in? Sotothnrner k«I, q, 8, », v, x, i»u, ?!'!, vv; in? Schaffha??ser »> <>.

k, !I, I»s, »-r-», «I«I, t?v; ^ a??s den? Schaffhanscr.

Die Namen der Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch 153343, t'. 62; die der Bcrneraus der Missive von? 3. März, St. A. Bern: Deutsch Missivcnbuch II, S. 419; die Bemerkung für Basela tsr^o des Baslcr Abschieds; die Frciburger Gesandten aus dortigem Rathsbuch Nr. 52, ck. ck. 24. Februar.

Z?? und Lk. Beide Artikel sind thcil?vcisc identisch; tk bildet eine dein Abschied beigefügte besondereAusfertigung, wie dies auch für ckä und os der Fall ist. Dein Zürcher Abschied ist ein ausführliches(uildatirtes) Schreiben Hans Hcinrich's von Klingcnberg an Zürich (Copie) und eine darauf Bezug nehmendeMissive Schnffhauscns an dasselbe, ck. ck. Freitag vor Indien (12. März), beigelegt; beide zielen auf eid-genössische Verwendung, damit Hohentwiel dem Eigenthümer zurückgestellt und nicht, wie Herzog Ulrich wider-rechtlich (1534) verschrieben, dem Haus Österreich übergeben werde ec. In der BaSler Sammlung ist tkversetzt zun? 9. Juni 1534, in der Solothurner zum 6. April 1535.

Zu «I. Dieser Art. ist in? Beruer Abschied verkürzt.

Zu v. 1535, 13. Februar (Samstag vor Jnvocavit). Solothurn an die XIII Orte und Wallis zuLucern. Antwort auf das Gesuch, sich in Betreff Absendung einer Botschaft an den König wegen Arscnt>ucht zu sondern. Man sei keineswegs gesinnt, sich in größer?? Händeln zu söndcrn. Die Angelegenheit desHauptmann Arsent aber, wie man wiederholt erklärt, betrachte man als eine in Gemäßheit des Friedensund der Vereinung durch den Obmann ausgesprochene; wcßhalb man finde, daß die Capitel nicht gestatten,sich entgegen diesen? Spruche weiter mit der Sache zu befassen, wie den?? auch seither Solothurn sich derSache fern gehalten habe. Folgt die Entschuldigung, daß man des Stadtschreibers wegen Geschäften nichtmtbchreu könne u. s. w.. wie der Abschiedet andeutet. St. A. Lu-°e»: A-un E°?°thur...

Zu i II Die Tschudischc Documentensammlung M X, Nr. 29, 3V enthält zwei hierauf bezüglicheDrucke? der erste ck. ck. Imtotmo Uarwmrum 0al-mäw I ^rnarii 4. I). N.V.XXXIIII (1. Februar 1535),der zweite: ox Immun salw äis XXV. Xowrmrü N.V.XXXIIII (25. Februar 1535), beide an die Kur-fürsten, Fürsten, Städte, Ritter Zc. des Reichs gerichtet. ^ ^ ,

2) Die Lucerner Abschied-Saiumlung (X. 2, 1.405.) hat emen langen Vortrag des vr. Stepha??usClerc ä ck Lueeri? 6 März an die VII katholischen Orte gerichtet, worin er den Kaiser gegen d.e von demKönig von Frankreich ausgegangenen Druckschriften eingehend vertheidigt. um zu beweisen, daß derselbe .....d°» Türken keineswegs Einverständnisse wider christliche Fürsten gemacht; w-e sehr es .... Gegen.he-l .hm^ran liege, die Einigkeit und Wohlfahrt der Christenheit zu erhalten, sehe man aus semen. Eifer, e.n Cone.lW Stande zu bringm, de.? Frieden zu be.vahren und die Türken zu züchtige», da e?: sogar persönlich gegensi° Ziehen .volle. Schließlich bittet der Gesandte die VII christliche.? Orte zum erblichsten und innigsten,l- daß sie überall Processionen, Kreuzgünge und Gebete anordne», danut Gott de.» Kaiser und Wem Heeredra Sieg verleihe ?.nd den christlichen Fürsten eingebe, die Waffen zu ergreifen und zu thun M?o sie schuldigs''M; 2. daß sie, so viel au ihnen, den Frieden nicht stören, damit der Kaiser ?.? emen. so heil.ge.? Werke^icht aufgehalten oder davon abgezogen .verde.

Zn». Abschiedtext bemerkt C.ffat: »swut verum est ot uo.r usgar. xotost.«

Zu « ?l»d Der Zürcher Abschied hat eine Beilage, von der Hand des thurgau.schcn Landschreibers,Zunächst die Suvvlication von Schultheiß und Rath zu Frauenfeld. mit specicller Begründung, enthaltend;

folg? aus der bezüglichen Verhandlung das Factum, daß der Landvogt, unter Belobung des .hm er-5°lgten Gehorsams das Gesuchmit allem Ernst" unterstützt habe. Daran schließt sich g ,n etwas weitererFassung- der Landvoqt begehrt, daß Bote» verordnet werden, u»? die Mängel (un Dachstuhl w.) genau zuund den Umfang der Reparaturen festzusetzen; er erhält jedoch Vollmacht, ganz nach eigenem Gut-si»den zu bauen Alan vergleiche jedoch hiemit folgenden Act: