Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
471
Einzelbild herunterladen
 

März 1535.

471

wird gewisser Umstände wegen die That nur als Todtschlag betrachtet, im Übrigen das erste bestätigt; daszweite hat das Mehr erhalten. Heimzubringen und auf nächstem Tag zu antworten, welches von beiden manbestätigen wolle. Zugleich wird der Landvogt beauftragt, dein Sachverhalt noch näher nachzufragen. Glarusivird noch besonders ersucht, dem Landvogt in den Freien Ämtern möglichst genaue Untersuchung dieser Thatanzubefehlen. «. Da in dem Recht über den Todtschlag, der zu Lunkhofenan" Rudi Müller verübt worden,etwelcher Span gewaltet hat, so hat man die Sache nochmals besprochen, wobei Zürich freundlich bittet, esbei dem ergangenen Urtheil bleiben zu lassen. Es wird für diesmal willfahrt und Zürich des Thäters Habezuerkannt, jedoch ohne Consequenz für die Zukunft und den Freiheiten und Gerechtigkeiten der andern Orteunbeschadet. «I. Bern bringt vor, es gehe der Zeit viel Korn aus seinem Gebiet in das der V Orte; eshalte nicht für möglich, daß diese alles verbrauchen, müsse vielmehr annehmen, daß Fürkauf damit getriebenwerde, und bitte daher, man möchte solchem Einhalt thun. Antwort: Man brauche alles; es könne keinFürkauf geschehen, da jenseit des Gebirges das Korn wohlfeiler als hier sei. «. In Betreff der an den Königvon Frankreich abzusendenden Botschaft wird, da Solothurn seinen Stadtschreiber nicht entbehren kann, aberdie Proeeßacten bereitwillig anerbietet, Unterwalden nochmals ersucht, dennoch einen Boten mitzusenden; dieAbgeordneten sollen von Mittefasten über vierzehn Tage abreisen, zu Solothurn die Proeeßacten zu Händennehmen und jedermann zum Rechten verhelfen, I. Der Hofmeister von Dießenhofen trägt vor, auf AnsuchenZürichs habenseine" Frauen dein Prediger zu Trüllikon je 5 Mütt Kernen fünf Jahre lang verabreicht,und nach Ablauf dieser Frist auf wiederholte Bitte noch für vier Jahre bewilligt; nun sei aber ein andererPrediger dahin gekommen, der das Korn auch empfange» wollen, es einmal gewaltthätig genommen unddarum gerechtet habe, obschon das Gotteshaus dazu nicht verpflichtet sei und es solches bisher nur auf dieWerbung Zürichs gegeben habe; er bitte um Rath und Hülfe. Zürich dagegen beklagt sich gegen den Hof-meister, daß derselbe einige der Seinigen mit Ausdrücken gescholten, die dem Landfrieden gar nicht gemäß seien.Des Kernens halb soll man auf nächstem Tag Antwort geben; die Äußerungen des Hofmeisters sind zu unter-suchen, wo sie geschehen sein sollen; ist er schuldig, so soll darüber Recht ergehen. Dabei wird er ernstlichcrmahnt, sich dem Landfrieden gemäß zu verhalten. K. Auf das Ansuchen Stephan Lorenz's um Geleit,das er schon zu wiederholten Malen begehrt habe, wird ihm solches bewilligt auf den nächsten Tag zu Baden,vierzehn Tage nach Ostern. I». In einein Schreiben eröffnet Basel seine Meinung über einige vorliegendeGeschäfte und bittet, ihm einen Abschied davon zu schicken, was auf gegenwärtigem Tage verhandelt werde.I» Die VIII Orte sollen auf nächsten Tag Nollmacht mitbringen, beide Parteien von Kaiserstuhl zu verhörenund sie nach Verdienen zu strafen, falls sie die ihnen auferlegte Strafe nicht annehmen würden. Ii.. DerLandvogt im Thurgau erzählt in Gegenwart der Botschaft der Gemeinde Noggwyl den dort begegneten auf-rührischen Handel mit Verweisung auf die eingelegten Kundschaften, und ruft um Hülfe und Rath an, damitcr in der Regierung nicht gehindert werde. Darauf wird auch der Bote von Roggwyl verhört: Der Land-vogt habe da Vieles geklagt, von dem die Gemeinde nichts wisse; auf die Hauptklage, sie seien mit Harnischund Gewehr zusammengekommen, sei zu berichten, daß sie gewarnt worden, der Landvogt wolle sie mitbüo Mann überziehen, um den Hauptmann zu Egnach und den Andern zu verhaften; dieses haben sie nichtZugeben können, indem es wider ihre Freiheiten und ihre besiegelten Vertragsbriefe wäre, einen der Ihrigenunberechtigt fangen zu lassen, der nicht malefizisch angeklagt sei; gleich nach dem Aufruhr habe die GemeindeNoggwyl vier Männer zum Landvogt geschickt, um sich zu verantworte», wobei es wohl hätte bleiben können; fürden Hauptmann oder einzelne Personen wollen sie sich nicht einlassen; dabei müssen sie in Abrede stellen, daß sie