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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1535.

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TSt

Mern. 1535, 20. Februar.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. SS», S. 176.

1. Vor dem Nathe zu Bern erscheinen drei Gesandte Namens Schultheiß, Näth, Bürgern und Gemeindezu Peterlingen und eröffnen, die von Bern haben ihnen geschrieben, sie möchten den Evangelischen in der CapellePlatz geben. Sie bitten, es nicht verübeln zu wollen, daß hierauf noch nicht geantwortet worden sei. AmSonntag sei in der Capelle gepredigt worden, ebenso am Montag; gleichen Tags aber haben die von Frei-burg geschrieben, daß sie dieses nicht dulden und als Schirmherren des Ortes Gewalt mit Gewalt abwendenwerden. Nachdem ihnen die von Bern auch geschrieben hätten, habe man Gemeinde gehalten und einhelligbefunden, daß die Capelle nicht in dem Schirm derer von Freiburg stehe, weil sie sich außerhalb der Zieledes Klosters befinde. Man habe dann eine Botschaft nach Freiburg geschickt, um zu vermögen, daß keineGewalt, sondern das Recht gebraucht werde. Alan bitte nun die von Bern, die Evangelischen zu be-stimmen, bis zum Austrag des über den Schirm waltenden Rechts still zu stehen; die Evangelischen hättendieses zugesagt bis auf den Sonntag,sonst hatte kein pott gan Fryburg dürfen kon". (Uebrigens sei man)Mig mit einander und wenn das Recht ausgetragen sei, werde man sich so halten, daß die von Bern nichtbeunruhigt werden. 2. Hierauf erscheinen auch zwei Gesandte der Evangelischen und verlangen, daß mansie in Kenntnis) setze, wenn die andern etwas wider das Evangelium vortrageil würden, und daß man nichtzulasse, daß sie von der Capelle vertrieben werden. 3. Der Rath von Bern empfiehlt den Evangelischen zumBesten der Sache stille zu stehen. Beinebens wird an Freiburg und au den Landvogt in der Waadt ge-schrieben ivie in den Missivenbüchern enthalten.

Die angedeuteten Missiven sind auszüglich folgende:

1) 1535, 20. Februar. Bern au Frciburg. Es habe Freiburgs Zuschrift betreffend die von Peter-lingen erhalten und antworte darauf dieses: Es sei guter Hoffnung, Freiburg werde gegen die von Peter-lingen nichts Unfreundliches oder Gewaltthätiges vornehmen, sondern vielmehr aller Freundlichkeit sich be-fleißen: sollte die aber unwirksam sein, alsdann des Rechts sich begnügeil lassen: andernfalls möge es er-messen, daß Bern sich jener, als seinen Eidgenossen, annehmen müßte. St.A.Ami: Deutsch MMu-u v. S. 4w.

2) 1535, 20. Februar. Bern an den Gouverneur der Waadt. Es habe seine Briefe, betreffend dievoil Peterlingen, Berns Verbündete, erhalteil und glaube nicht, daß er aus Auftrag seines Herr» in soheftigem Tone geschrieben habe; gleichwohl werde man denselben nicht vergessen. Die Drohung, an die an-dern Kantone sich zu wenden, hätte man nicht erwartet. Bei der Erneuerung des Bündnisses mit denen vonPeterlingen habe» dieselben auf diese Angelegenheit bezügliche Versprechungen gemacht, von denen man erwarte,daß sie gehalten werden. St.A.Bmn »isch MlsMubuch ir, S. res.

TSD.

Mern. 1535, 25. Februar.

Staatsarchiv Bern : Nathsbuch Nr. L51, S. 13.

>. Vor dem Rathe zu Bern erwähnen die Gesandten von Freiburg, (Peter) Tossis und (Franz) Mülli-^ch, Vcnner, wie die Evangelischen zu Peterlingen in der Capelle das Wort Gottes predigeil lassen. Nun