468 Februar 1535.
Es haben nun die von Peterlingen auf heute ihre Botschaft in Freiburg gehabt und unter Anderm dara»erinnert, das; sie früher einer Gesandtschaft von Freiburg versprochen haben, sie werden den Evangelische»verbieten, in der Kirche zu predigen; das sei geschehen und sie wollen es nochmals thun; aber jene wolle»ihnen nicht gehorchen. Die Botschaft habe dann angezeigt, man solle keine Gewalt brauchen, sondern >»der Güte oder mit dem Recht vorgehen. Dessen seien nun die von Freiburg gewillt, sofern man gegc» mauch keine Gewalt übe und keine Neuerungen einführe und inzwischen die Prädicanten das Predigen in derKirche unterlassen. Da nun die Evangelischen bei denen von Bern Hülfe suchen, so bitte man diese, d^Friedens wegen jene hiczu zu vermögen; denn würden sie vor Bcstchung des Rechts fortfahren in der Kirzu predigen, so müßte man ferner in Ueberlegung ziehen, was zu thun wäre.
St.A.Bern: Kirchliche Angelegenheiten isr-t—sa.
Unterm 17. und 26. Februar wenden sich »tos trsrss cls Unzrorno, los gusls clösironb ouir et vivceseien In pnrolo äa cllen« an Berit um Unterstützung. Im letzten Schreiben wird die Zumuthung 6»^'burgs abgelehnt. uMow.
Beide Briefe sind abgedruckt bei Herininjard l. o, S. 258. 263.
TS«.
Wern. 1535, 19. Februar.
Staatsarchiv Bern: Deutsch Missivcnbuch v, S. «18.
Gesandte: Freiburg. (Lorenz Brandenburger), Schultheiß.
Vor dem Nathe zu Bern verlangt der Gesandte voir Freiburg im Namen seiner Obern Antworteinige Artikel, welche die von Freiburg früher vorgebracht haben. Die ertheilte Antwort geht dahin: 1-^Betreff des Prädicanten derer zu Freiburg verbleibe man gänzlich bei dem, was letzter Tage solcher Persr»»"wegen zu Baden verabschiedet worden (?). 2. Zu Gefallen derer von Freiburg gebe man zu, daß den Batfüßern zu Grandson jenes verabfolgt werde, was die „alten Herreit von Grandson" vergäbet undhaben; was aber die Vorfahren derer zu Bern an die Messe, Jahrzeiten und andere Ceremonien gegchaben, entziehe man und wolle damit nach Gutfinden verfahren. 3. Betreffend das Mehr zu Echallcnsallerdings auf Anstiften Einiger etwas geschehen, das nicht vorgekommen wäre, wenn man recht ^/worden wäre. Es sei nnn aber dein Amtmann beider Städte daselbst befohlen worden, fernerhin s"vorzunehmen, als was der Ordnung gemäß sei. 4. Wegen derer zu Ivonand sei auf der letzten JahrreäMvon dem Prädicanten und seinem Beiständer angezeigt worden, daß man vor drei Jahren die Messe athan und die Reformation derer zu Bern angenommen habe. Dem ungeachtet wollen Einige sich detß ^nicht fügen, sondern handeln mit Spielen, Tanzen, zerhauenen Kleidern und Anderm dergegen. Alls dieses sei beschlossen worden, weil die Reformation angenommen worden sei, soll sie von ^zu Ivonand gehalten werden. Hiebet lasse man es auch jetzt verbleiben und soll der Landvogt zu Eüvudie Uebertreter strafen. 5. Belangend den Handel des Floret von Murten und seiner Frau wolleElltscheid („Ansehen"), den das Chorgericht derer zu Bern („unser") in Betreff der Güter gegeben, anfh»was dem Amtmann zu Murten geschrieben worden sei.
Der Abschied hat die Forin einer Missivc von Bern an Freiburg vom angegebenen Datum. ^muthen, dieselbe sei als verlangte schriftliche Antwort dem Gesandten gleich mitgcgebgen worden und u"daher für die Wiedergabe die für die Abschiede gewohnte Form.