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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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458
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458 Januar 1535.

der Absicht, die Abgeordneten zu erwürgen. Da habe er (der Briefschreiber) soviel dazwischen geredet, daßihnen nichts geschehen sei, wiewohl er die beiden von Genf mit Mühe beim Leben habe erhalten könne».Hieraus sei wohl zu entnehmen, daß des Bischofs Bolk die von Genf verderben und sich keines Rechts be-gnügen wolle. Er bitte, die Herren von Bern wollen erlauben, das Schloß Peney zu zerstören: dann wolle»sie (die Genfer) bald mit „ihnen grcch" sein; sonst habe man keine Ruhe.

8) 1534, 19. Octobcr. Anton Bischoff und Jacob Tribolet an ihre Obern. Auf Freitag Nachts (16. Octobcr)haben die Verräther zu Peney die Brücke au Pont d' Arve abgeworfen. Einer von „Sensurge" (?), b»-'in der Grafschaft Burgund liege, habe ihnen geklagt, wie ein Theil der Vcrräther in sein Hans gekonune»sei und einige dem Johann Philippe gehörende Ballen, die aber nur „Bladen" und Seile enthielten,hauen habe. Darauf seien sie zornig geworden und haben zu dem Wirth gesagt, er solle nach Genf geh^und den Gesandten („uns") sagen, sie wollen Alles nehmen, was sie erreichen mögen. Man möge schließe»-ob dieses der Erbeinung gemäß sei oder nicht. Wenn die von Bern solches nach Dole schreiben würde»,dürfte es dazu kommen, daß der Bischof ans Burgund vertrieben würde, denn das Parlament werde nichtdulden wollen, daß er solche Raubzüge vollführe. Sie (die Briefschreiber) verwundern sich, daß man »o»den (übrigen) Gesandten derer von Bern („unfern Boten") nichts vernehme. Es sei eine Schande, daßso lange diesen Znstand leiden müsse. Wenn man zu Bern mehr Nachricht von den Boten habe, so bü»man um Mittheilung, um etwas zu haben, an das man sich halten könne. (Nachschrift um 12 Uhr Mittennacht). Die Herren mögen sich die Angelegenheit für empfohlen halten; wenn man die Verräther zu Pe»^länger fortfahren lasse, so sei es eine ewige Schande. n-m-w.

9) 1534, 21. Octobcr. Bern an Anton Bischoff. In Folge seines Schreibens vom 16.Oetobcr h»^man denen zu Peney und ebenso dem Bischof von Genf geschrieben, daß sie von dergleichen Sachen abstehtund die von Genf ruhig lassen. Dabei habe man ihnen gemeldet, daß auf den 15. November ein ^nach Thonon angesetzt sei, ans dem hoffentlich alle Parteien zum Frieden gelangen. Diesen Tag soll »»'»nun erwarten und inzwischen, wie man jetzt zum dritten Mal schreibe, nichts Feindseliges vornehmen.

St. A. Bern. Deutsch Missivcnbuch v, S. S°r.

1t)) 1534, 31. October. Bern an Tribolet. Ans den Vortrag der Botest von Genf, die jetzt in WU'sind, habe man abermals, laut beigelegter Copie denen zu Peney geschrieben. Dabei erachte man für M"daß Tribolet sich zu jenen verfüge, ihnen den Brief vorweise und alles Erforderliche mit ihnen rede, da»»sie die zu Genf ruhig lassen und die Gefangenen nicht so hart halten und bis auf den Tag zu Tho>u"stillstehen. Der Gesandte soll hierüber eine schriftliche Antwort verlangen und dieselbe nach Bern senden-

wiäom. s. S6°-

11) 1534, 13. November. Vor dem Rath zu Genf. I.Jacob Tribolet, der Commissar von Bern, ^langt, daß über Roland Raimond das Recht ergehe. Dieser bittet, ihm in Betreff seines FehltrittsGnade wiederfahren zu lassen. Es wird ihm dieselbe gewährt, indem er eine Rüge erhält. 2. Da "»fürchtet, es dürften während des Tages zu Thonon Feindseligkeiten vorfalle», so war man der Meiw"^daß ein Theil jener Kricgslcutc, die täglich ankomme», zurückbehalten werden solle, doch soll hierüber »'Tribolet geredet werden. n. A. Gens.- RathsrcgM-

12) 1534, 22. November. Vor dem Nathe zu Genf wird angezogen, Tribolet, der ConnnissosBern, habe de» Sindics mitgctheilt, daß ihm die Gesandten von Bern, welche in Thonon sind, gcsch^'^die savoyischen Gesandten beklagen sich in Betreff eines Chorherrn, der als Gefangener in Genf zurückbeh» ^werde, so wie darüber, daß gewisse herzogliche Wappen ab den, außerhalb der Stadt liegende» Münzge^'"vor wenigen Tagen entfernt worden seien. Alan berief und befragte in Betreff dieser Wappen de» 'N>Gueule, welcher sagte, es sei wahr, daß dieselben am 13. dieses Monats von dem Thore des Münzgeb»entfernt worden seien; noch am Abend des gcnanntcn Tagest als man die Stadtthorc schloß, seien ^ ^Händen gewesen; die Entfernung sei während der Nacht geschehen; durch wen, sei unbekannt. Man best)den Gesandten zu schreiben, in Betreff der Wappen kenne man den Thäter nicht, im Entdeckungssalle '»a