Januar 1535. 453
freundschaftliche Verhältniß gemäß den Capiteln fortzusetzen. Sodann antwortet er auf das Auskunftsbegehrcndes Abschieds vom 2t). September 1534, und zwar: 1. Wegen Rychmuth von Zürich. Der Herzog habealles Mögliche gethan, um Abhülfe zu schaffen; allein der Gegner sei gestorben und habe weder Vermögennoch Erben hinterlassen; darum sei es nicht billig, jemand anders zum Ersatz anzuhalten. Wenn aber dieEidgenossen sich damit nicht begnügen, so wolle er nach Art. t! der Cnpitel den Streit rechtlich austragenlassen. 2. Das Fischen auf dem Lugancrsee betreffend seien auf dem letzten Tag zu Lugano durch die eid-genössischen Boten und des Herzogs Anwälte die Parteien verhört worden. Da haben die eidgenössischenUnterthanen behauptet, die Mitte des Sees von Porlczza gehöre zum Lugancr Gebiet, weil der See derLuganersee heiße. Die Herzoglichen haben geantwortet, der See heiße bei ihnen der „Porlezzersee", obwohles der gleiche sei; wie der Lucernersee ohne Nachtheil für Uri, Schwyz und Unterwalden so heiße, so sollteder Name Lugano die Rechte der andern Anwohner nicht schmälern. Darnach haben die Herzoglichen vieleLchenbricfe gezeigt, wonach sie die jetzt bestrittene Freiheit zu fischen (bis zur Mitte des Sees) immer ver-liehen haben. Aus den Gcrichtsacten des Vogts zu Porlezza gehe überdies hervor, daß Frevel, die auf derMitte des Sees geschehen, von ihm bestraft werden. Nach Anhörung der beidseitigen Rechte haben danndie Boten erkannt, daß die Herzoglichen bei ihrem altgewohnten Besitz bleiben sollen, in der Mitte, wie an'den Gestaden des Sees und die eidgenössischen Unterthanen (sollen) bis auf Ratification der Obern ohneBewilligung der Herzoglichen dort nicht fischen. Der Herzog begehre nun, hiebei zu bleiben, erbiete sichaber, die Sache nochmals untersuchen zu lassen und bis zum nächsten Tag m Lugano zu warten. 3. Weiles den Eidgenossen nicht gefalle, in jeder Gemeinde einen Verordneten zu wählen und zun. Ankauf desKorns nach'Mailand zu schicken, so wolle der Herzog wie bisher Allen, die m.t glaubwürdigen Schemenkommen, den Kornkauf gestatten. 4. Wegen der Forderung des Lombard von Schwyz sei das Recht ein-
St. A. Lucern: Allg. Absch. It. I, f. M3.
2) 1535 5 Januar Lucern. Panizonus an die Boten der XIII Orte zu Baden. Bedauern, dievorletzte Tagsatzung nicht haben besuchen zu können. Kurze Wiederholung der im obigen Vortrage enthaltenenvier Artikel wobei der letzte ausdrücklich als Klage m Betreff eines gestohlenen Pferdes bezeichnet wird.Dann berührt ei» 5 Artikel die Klage des Johann Lombard von Schwyz und anderer Eidgenossen. DieErledigung habe der Protonotarius Borromeo abgeschlagen, weil d-e Eidgenossen erkannt haben sollen, daßdie mailündischen Unterthanen auf Betreten verhaftet werden dürfen; wenn sie diese Verfügung abstellen, sowerde ei.. Anwalt herauskomme«, um über alle Klagen Ai.two.-t zu geben
^ St. A. Lucern: Allg. eidg. Absch. k, 2. t. 327. (Lateinisch.)
K.i .. nvd .. Die Basler Sammlungen, Acta der kriegerischen Unternehmungen von Savoyen gegenGenf'1530-1550 A 2 und Atca zwischen dem Herzog von Savoyen und der Stadt Genf 1530-1560A. Nr 3 ' lcütercr unter de». Titel: ..Abscheid gehaltenen Tages zu Lucern. Samstag vor Anton.. (16. Januar)-c. von der f^ Tag Basel im Aprilii Ao. 63 ingelegt, abcopirt», enthalten nach einer
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-iucn, Tage -u tlmn haben wobei die Verhandlung betreffend Savoyen der Hauptsache nach besondersverzeichnet und'in einigen Ausfertigungen mit dem Einberufungsdatum des Tages (am 10. Januar, als amSonntage, fand die Verhandlung jedenfalls nicht statt) versehen wurde.
Ku t Bei den Abschiedesammlungeu (Lucern l. o. 1.321; Zürich Tschud. Docum. Samml.Bd. X Nr'44- Bern 1 o.S. 89; Basel 1. o.; Schaffhausen bei». 9. Februar) liegt dieser Vortrag,ll. <z. Solothurn 12. Januar, signirt Dangcrant. Derselbe machte so großen Eindruck, daß ein Auszug hierVicht wegbleiben darf.