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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1535.

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m Schwyz und andern Eidgenossen, erbieten sich die Grafen von Arona, Leute herauszuschicken, NM alle Au-sbrecher zu befriedigen, wenn dieselben unangefochten im Lande verkehren können. Heimzubringen, v, Solo-ÜMrn bittet um Rath wegen derer von Kriegstetten, welche die Messe begehren. Heimzubringen. I'. DerSchreiber von Lauis bringt im Namen der Wittwen und Waisen der Morest vor, es sei ihnen ein Terminbesetzt worden, um die Franzosen wegen Erstattung ihrer Ausgaben, nämlich für die Besoldung einiger Knechte,Za berechtigen; nun sei ihnen aber der Termin zu kurz, weil die Franzosen kein Recht mehr gestatten wollen;s^ bitten also die Eidgenossen als Schirmer und Beschützer der Wittwen und Waisen, ihnen die Frist zuverlängern, bis sie Recht erhalten können; denn müßten sie die Knechte jetzt bezahlen, so kämen sie um HansMd Heim. Heimzubringen. A. Lueern begehrt von Uri, Schwyz und Unterwalden, dieselben möchten den3oll, den sie jüngst zu Bellenz auf seine Burger und Unterthanen gelegt, wieder aufheben, und sie wie vonAlters her halten lassen. I». Der Bote von Uri kennt die Beschwerde Lucerns gegen de» neuen Zoll (zuNüelen?) «. Bern wird dringend gebeten, zu Vermeidung ferner» Zwistes seine Mitbürger von Genf dahins" vermögen, daß sie den zu Thonon gemachten Vergleich in allen Puncten annehmen. Ii.. Solothnrn führtden XI Orten und Wallis Beschwerde über das Verfahren Berns in dem Rechtshandcl gegen die Sirlin(,/Sillium"?) und Noggenbach. Die Boteil von Bern entgegnen, sie bedanern, daß Solothnrn keinen bessernMillen und ihre Obern wegen einer so kleinlichen Sache vor den Eidgenossen verklage, und sehen daraus wohl,lch) Solothurn es nicht sparen würde, wenn es Bern noch weiter verunglimpfen tonnte; man hätte erwartendürfen, daß Solothurn, wenn es ein Anliegen habe, dies entweder durch Voten oder Schriften anbringen'"ürde, weil man ja nicht so fern sei und bisanhiu immer freundlich gehandelt habe; es sei auch gar nichtüblich, daß ein Ort, wenn es an dem andern etwas suche, es sogleich vor den Eidgenossen verklage; deßhalbNöge sich Solothurn, sofern es etwas zu klagen habe, schriftlich oder mündlich an Bern wenden, wo es ohneZweifel guten Bescheid finden werde; darum werden die Boten diesen Anzug nicht in den Abschied nehmen.^ Hauptmann Am Ort von Lucern übergibt jedem der IV Orte, welche Antheil an der Hauptmannschaft»u St. Gallen haben, 50 Gulden nnv stellt die Bitte, ihm das noch Ausstehende als Entschädigung für seine^ühe zu überlassen. Heimzubringen, i». Junker Wilhelm Arsent trägt in beweglichen Worten vor, wie« ^ seine Unschuld und den Betrug seiner Gegner handgreiflich erwiesen, und wie er von Stephan Lorenzund Andern auf alle Weise verunglimpft werde. Nun besitze er ein Urtheil der Eidgenossen, daß der König^->n bezahlen solle, ansonst er außerhalb der Eidgenossenschaft ans Leib und Gut der Unterthanen des Königsweisen dürfe; allein nicht genug, daß dieser ihn um Hab und Gut gebracht, (schon werde ihm täglich seineHube vergantet), habe derselbe jetzt offen gedroht, ihn und seine Mithaften, wo er sie betreten könne, hängen zu^ssen; er wolle sich aber, da ihm alles Recht nichts helfe, das Gleiche gegen die Franzosen vorbehalten, undbüte dringend, man möchte ihm väterlich berathen und beholfen sein, damit er zu dem, was ihm durch Urtheil^gesprochen worden, gelange und seines Lebens sicher sei; er bitte auch, daß man Solothurn anhalte, gemäßb>un frühern Beschluß seine Proeeßacten nach Baden zu senden. Auch Hans Reif läßt seine Klage vorbringenUud bittet um Hülfe gemäß dem ihm zu Baden gegebenen Abschied. Da der Handel von großer Wichtigkeitüi, so hat man ihn wieder in den Abschied genommen, um endlich einen bestimmten Entscheid zu fassen.Dabei wird vorgeschlagen, dem König durch eine Botschaft den ganzen Proceß darzuthnn, etwa von Lyon°UZ, wo man nächstens die Pensionen abholen soll. Arsent wird ermahnt, sich einstweilen ruhig zu verhaltenüud nichts Ungebührliches gegen des Königs Angehörige vorzunehmen, unbeschadet seinen erlangten Urheilen.^ soll aber jedes Ort die Sache ernstlich heimbringen und seine eigenen Beschwerden auf dem nächsten