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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1535.

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dahin erklärt: Da durch den Abschied von St. Julie» und das Urtheil von Peterlingen ein ewiger Friede

und eine Richtung gemacht worden, so sei ilMn nicht genehm, diesen an einen nur zwei Monate dauernden

Anstand zu vertauschen. Sie hoffen, daß die Eidgenossen, als Liebhaber der Gerechtigkeit, sie bei jenem

handhaben werden. Die zweite Frage betreffend wisse man, daß die Gesandten von Bern, die in Thonon

waren, auf diejenigen, welche zu Peterlingen gesprochen, zu Recht zu kommen sich erboten haben; bei diesem

lasse man es verbleiben; wenn also die Gegenpartei vor den Betreffenden ihre Klage vollführen wolle, seien

die Gesandten beauftragt zu antworten. Sie legen Abschied und Urtheil vor, damit man sehe, wer früher

Recht gesprochen habe. St. A. Bern: Acten Savoyen Lino nnno bis 1044. Der benutzte Act ist ein thcilweise fluchtiges

Conccpt mit Bemerkungen für eventuelle Einreden versehen.

SZ«

Wom. 1535, c. 2. Januar (oder Ende 1534).

Botschaft der VII Orte zum Papst und zum Bischof von Verulan. Wir notiren folgende zivei Briefe:

1) 1535, 2. Januar, Rom. Der Bischof von Verulan au die VII Orte. Durch die Gesandten der lctztcru,Amandus von Niederhofen und Ambrosius Püntcner („Pontner") habe er ihre Briefe erhalten und nachseiner Gewohnheit und gemäß seiner Pflicht ihre Angelegenheit und ihre Boten beim heiligen Vater kräftigempfohlen. Wirklich habe der letztere sich erboten, die Sache der Orte für empfohlen zu halten und imNothfalle zum Schutze ihres Glaubens und ihrer Andacht Hülfe zu gewähren; doch, da ihm nichts widrigersei als der Krieg, ermahne er auf das höchste, diesen zu meiden, so lange es ohne Nachtheil des Glaubensgeschehen könne. Der Bischof dankt dann auf das Verbindlichste dafür, daß er durch die Botschaft der Ortebeim heiligen Vater zur Cardinalswürde empfohlen worden sei, und verspricht auf's Neue in ihren Angelegen-

^eiue Hilgen Alell^e. St.A. Lucern: A. NeligionShändel. (Lateinisches Original mit deutscher Übersetzung).

2) 1535, 5. Februar, Rom. Derselbe au dieselben. Abwehr gegen die (von Jacob Marti und Mit-hafte») erhobenen Ansprachen und die daherigen dem Bischof gemachten Vorwürfe. Dabei wird unter An-dern! ausgeführt: Als der Bischof zu dem neu erwählten Papst berufen worden, habe er besorgt, daß denVII Orten von ihren Gegnern Schlimmes wiederfahre» möchte. Dem vorzubeugen habe er zivei zuverlässigeMänner verordnet, die mit Hülfe des kaiscrl. Botschafters Caracciolus im Nothfalle den Orten 11)t)() Büchsen-schützen auf Kosten des Papstes und des Kaisers („unfern") zugeführt hätten. Der Landschreiber und derStatthalter Püntcner von Uri können berichten, daß sie sich von dieser Fürsorge überzeugt haben, als siezum jetzigen Papst kamen, ihn um Hülfe zu bitten; das sei geschehen vor dem Cardinal von Placcnza.

St. A. Luceru: A. RcligionShändel. (Latein. Original und deutche Übersetzung. Die Bezeichnung der Ansprecher a, tor^o der lctztern).

SS7.

Uern. 1535, 2. Januar.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 250, S. 110.

l. Vor dem Nathe zu Bern begehrt der Gesandte von Genf — Claude Savoye —Raths, ob die Genfer^uch eine Botschaft nach Luceru senden sollen; ferner verlangt er einen Reiter. 2. Letzterer wird ihm be-willigt; in Betreff der Gesandtschaft nach Lncern wird es denen zu Genf überlassen.

1535, 5. Januar. Vor dem Nathe zu Genf eröffnet Claude Savoye, der als Gesandter von Bernzurückgekommen ist, die Herren von Bern haben den Tag zu Luceru angenommen: ob die von Genf einenGesandten hinsenden sollen, wisse er nicht; immerhin sollte man jemanden abordnen, um Geld zu erhalten.Der Rath erwählt dann zwei Gesandte nach Bern (s. Abschied vom 22. Januar). K.A.Gens: R°th«reM°r.