444
Deccmber 1534.
die von Bern nicht befriedigen können; sie hätten Geld aufgebracht, bitten aber Bern, dafür zu bürgen,dann wollen sie sich verschreiben. Wird auf Samstag (26. Dccember) vor die Bürger gewiesen.
II. (26.December). a. Der Gesandte von Savoyen trägt vor Näth und Burger zu Bern vor: 1.st>"Herr bitte, den Termin der für ihn eingegangenen Bürgschaft um ein Jahr zu verlängern. 2. Da ein Tagnach Luccrn angesetzt worden sei, so mögen die von Bern sich „resolviren", daß der Streit beseitigt werde,b. Die Gesandten von Genf wiederholen ihren Vortrag von vorgestern und verlangen, sie über den Abschied vonThonon zu unterrichten, e. Näth und Burger beschließen: 1. In Betreff des Anstandes sei es denen von Genf über-lassen, denselben zu- oder abzusagen. „M. h. gwalt gen, noch hütbytag früntlich fürzeströuwen". 2. Wegen
Verlängerung der Bürgschaft will man warten, bis man sieht, wie sich der Herzog gegen denen von Ber»erzeigt. 3. Den Genfern wird geantwortet, man habe sich entschlossen, keine Bürgschaften mehr einzugehen,uud wolle überhaupt einmal aus der Sache heraus.
III. (28. December). Sindics, klein und große Näthe von Genf antworten, daß sie, nach Einsicht desAbschiedes (von Thonon?), nicht wider Gott einen Bescheid geben können „deßglichen den Anstand anm (.),so der nit ine dann Mich und den Abscheid von St. Julien, Urteil zu Peterlingen, so ewig Fridcn sind,vallen lassen", mit der Bitte, sie dabei zu handhaben.
Die Namen der Gesandten von Genf aus dem Abschied vom 18. December.
Zu III. Das Datum der Antwort von Genf wird, abgesehen von andern Umstände», zweifelhaft u>Betracht des folgenden Beschlusses:
1534, 29. December. Claude Beruard, von Bern zurückgekehrt, eröffnet vor dem Nathe zu Genf, ^habe über seine Verrichtungen von Zeit zu Zeit schriftliche Mittheilungcn gemacht und es bleibe ihm dah^nur noch übrig zu berichten, was sich seit der Ankunft von Claude Savoye zugetragen. Sie haben »udenen zu Bern verhandelt in Betreff des Geldes, das man ihnen schuldet, wegen Schleifung der Vorstädü-wegen der Gefangeneu zu Penep; sie forderten eine Abschrift der Punkte, welche Piochet, der GesandteHerzogs, vorgetragen. Auf dieses habe der Schultheiß von Bern geantwortet: 1. In Betreff des Gcld^werden die von Genf befreundete Privatpersonen haben, die für sie gutsprechen (»rspouckrs«) werden. 2. T"'Angelegenheit wegen der Vorstädte und der Gefangenen sei auf den Tag (zu Lucern?) verschoben. 3.dein Vortrage des Piochet habe man eine Abschrift genommen, die verlesen wurde. Der Rath beschliebhierauf, die vom großen Nathe früher gefaßten Beschlüsse zu vollziehen und diesen zu Folge an Claude SavoP-der als Gesandter in Bern ist, zu schreiben, er solle erklären, daß man nicht gewillt sei, Punkte anzuuehinc"-wclchc dem ewigen Frieden, der durch das in Folge des Abschiedes von St. Julien erlassene Urtheil vo>Peterlingen festgesetzt worden, widerstreiten; man begreife nicht, wie man von einem Anstand von zwei Mom'ü"reden könne, da die von Genf keinen Krieg erregt haben; man verlange, daß genanntem Abschied und Urth^in keiner Weise zu nahe getreten werde und könne daher die bezeichneten Artikel nicht annehmen.
K.A.Genf: Rathsreglster-
De» Inhalt der betreffenden Antwort gicbt klarer folgender datumslosc, ohne Zweifel zum Abschied10. Januar 1535 gehörende Act:
Die Gesandten von Bern an die Eidgenossen. Sie haben gestern zu wissen verlangt, ob Bern ^Anstand von Thonon angenommen habe uud ob man über alle Artikel „allhic" vor den Eidgnosscn (»^üch") zu Recht stehen wolle. Man habe nach der Heimkunft der Gesandten von Thonon den dortAbschied berathen. Inzwischen sei eine Botschaft derer von Genf nach Bern gekommen und habe eine ^schrift des Abschiedes begehrt und erhalten. Dabei habe man dieselbe aufgefordert, sich zu erklären, ^zu Genf den Anstand annehmen wollen! denn da die zu Bern mit dem Herzog nicht in offenem Krieg l>Fehde stehen, gezieme ihnen nicht, hierüber Antwort zu geben. Die Gesandten von Genf hätten sich