December 1534.
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1.534, 18. December.
Kantonsarchiv Genf: Rathsregister.
Gesandte: Bern. (Die zu Thonon gewesenen).
Die Sindics berichten den Rath zu Genf, die Gesunden der Eidgenossen seien von dein Tage zu Thono»zurückgekehrt; es sei nichts Anderes beschlossen worden, als daß man ans den 10. Januar (Sonntag nachDreikönigen) einen Tag in Lueern halten wolle; inzwischen solle man das Abbrechen der Vorstädte einstellen,^ine Neuerungen.vornehmen und soll Alles der Sicherheit genießen. Die Gesandten von Bern hätten diesenAustand nicht annehmen wollen; man habe ihnen vierzehn Tage Zeit gegeben, sich diesfalls zu erklären ; in-zwischen soll Waffenstillstand beobachtet werden. Nachdem die Gesandten von Bern mitgctheilt, es wäre gut,wenn die von Genf Gesandte nach Bern abordne» würden, beschloß der Rath, solche zu erwählen und zu'Ustruiren und zwar hauptsächlich wegen der Gefangenen in Peney, daß diese nur festgehalten werden, weil^ sich zum Evangelium bekennen, nicht aber wegen Verbrechen, und daß der Herzog den Gesandten von Bern^'sprachen, er wolle die genannten Gefangenen freilassen, wenn dasselbe bezüglich des Herrn von Cudrckageschehe. Für den Tag in Lucern wurden als Gesandte Menne de Chapeaurouge und I. Aimck Curtet^'Uannt. Nach dem Essen bezeichnete der Rath der Zweihundert als Gesandten nach Bern den Claude Savoyc,sich mit dem dort befindlichen Claude Bernard vereinigen soll.
1534, 21. Dcceinber. Es waren Gesandte von Bern, Zürich, Basel, Schaffhausen zu Genf. Der SindicSept berichtet den Rath, daß er in Betracht des Wohlwollens derer von Zürich und Bern für Gens dieKosten derselben im Wirthshause zum schwarzen Kopf, die sich auf !)t, Florin belaufen, zu bezahlen ver-sprochen habe; er ersuche, daß man dieses übernehme. Es wird entsprochen. A. Gc»f: RuthsrcgiM.
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Ziern. 1534, 24. bis 28. December.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr.2Sv, S.lvo, los, H7.
Gesandte: Gens. Claude Savoye; Claude Bernard. — Savopen. (Anton) Piochet.
I- (24. December). Vor dem Nathe zu Bern tragen die Gesandten von Genf Folgendes^vor: 1. Dantu»d Erbieten mit der Zeit willig alle ihrer wegen gehabten Kosten zu vergüten. ^ Da zu thonon nichts^Mitteilt worden sei so bitten sie um Rath, wie sie sich zu verhalten haben. 3. Das Abbrechen der Häusergeschehe für die Sicherheit der Stadt; der Herzog habe dort keine Präeminenz. 4. Sie bitten, daß mangllrau sei daß das Wort Gottes ihnen nicht genommen werde und sie beim Urthcil von Peterlingen beschützt^ibe». '5 Da um Alles zu Lucern verhandelt werden soll, so bitten sie die von Bern, dafür sorgen zuw°lk», daß über diejenigen Punkte, die das Urtheil erläutert, nicht mehr eingetreten, sondern, daß nur über^5, was nach dem Urtheil von Peterlingen verlaufen ist, verhandelt werde. K. Es sei ihnen leid, daß sie