442 December 1534.
der tougentrichen und allenthalb usgespreyten lobung und großmächtigen standhaftigkcit in unserm heiligenchristenlichen glouben der vorgemelten großmächtigen Herren der siben christenlichen örtern, hat er inen bc-volchen den vorgemelten Herren von Lösau samt sinem capitel, als si Hand mögen sächen durch den brief, soer inen geschrieben hat, letstmoln minen Herren iren anmalten, so zu Thonon gewäsen sind, übergeben. Daranitz,nachvolgend die begird und den willen unsers Heilgen vaters und den inhalt siner schrift, bittet genannterHerr vor Losa» min Herren bemelter christenlicher örtern, daß inen gclicb und gevalle in und sin capitel zcfassen in die heilig pündtnnß und den sonderbaren pnudt, gemacht zwnschcn inen und etlichen surften, auchmincm Herrn von Sitten und siner landschaft Walchs;, über deit Handel der beschirmnng lind behaltnnß desheiligen christenlichen gloubens." St. A. Lucer»: Allg-M-M- Abschiede n 2. r. N24.
TZZ
Lyon. 1534, 5. December (Samstag vor Nicolai).
Staatsarchiv Zürich : Abschied- Bd. vi, r. sog. Ka»to»sarchiv Solothiirn: Abschied- Vd. so.
Gesandte: Zürich. Bernhard von Cham, Sekelmeister und des Raths. Freiburg. Gnglenberg>Lauter; Künzis; Heinrich Falkiler. Solothurn. Der Großweibel. tAndere unbekaniit).
„Abschied der Handlung von wägen der Pentzponen durch in. h. der dryzechen Orten Sandtboten ußgangeu-"t». Nachdem den Eidgenossen in der Bezahlung der Pensionen durch ungewohnte Aenderungen einigerEintrag gescheheit, worüber die Gesandten sich ernstlich beschwert und ihren Unwillen geäußert, mit dem Herr»von Lainet aber umsonst unterhandelt und arguirt haben, so hat man es dabei müssen bleiben lassen, jedochden Handel an die Obern zu bringen beschlossen, damit sie sich weiter berathen könnten. Darüber hat ma»dem Herrn von Lamet einen Abschied gegeben, den er dein König zustellen soll mit der Erklärung, daß dieEidgenossen insgesammt an solchen Neuerungen gar kein Gefallen haben werden; dies hat er angenommenmit dem Anhang, zu verschaffen, daß der König auf den nächsteil Tag zu Baden, der dcßhalb angesetztist, nämlich auf der hl. Dreikönigen Tag (L.Januar 1535) seilte Antwort schicke. Die Boten von Zürichlind Bern haben, weil ohne Befehl, bei der Bestimmung dieses Tages nicht mitgewirkt. I». Als man dei»Herrn von Lamet angezeigt, daß der König dem Beschluß gemeiner Eidgenossen, daß er den Ansprechen'Recht gestatten und seine Zugesetzten heraus senden sollte, nicht entsprochen habe, hat derselbe eingewendet, ersei hierüber nicht instrnirt. Darauf hat man ihm erklärt, daß die Herren und Obern diese Hinderung nichtbilligen, und dringend begehrt, daß der König seilte Nichter auf den genannten Tag absende, damit nienm»orechtlos bleibe; dies solle der Herr von Lamet mit allein Ernst an den König bringen. Auch hiezu haben dirBoteit voit Zürich und Bern, da sie keine Befehle gehabt, nicht eingewilligt, v. Aus die obige Abrededie Zusage der französischen Anwälte, betreffend die Bezahlung der Pensionen ans künftige Lichtmeß (2. Februar),hat Herr von Lamet nochmals deren unfehlbare Entrichtung verheißen. Dadurch sind die Boten verursach'morde,t, den genannten Tag festzusetzen, damit man reiflich berathen und erfahren könne, wie man sich künftMdarin verhalten, und womit die Herren und Obern sich begnügen wollen.
Der Name des Zürcher Gesandten ans dortigem Jnstructionsbuch 1533—43, 1. 45; die derbnrger aus dortigem Nathsbuch Nr. 52 vom 11. und 1!>. November; der des Solothurner aus dortisp'Instruction beim Abschied.