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November 1534.
der Antwort erinnern, die gemeine Eidgenossen ans das Gerede, das; diesfalls Gewalt geübt worden sei,welches er oder seine Anwälte verbreiteten, erlassen haben. Äbcrhin hätten sich seine Gesandten bei demRechtshandel zu Peterlingen dieses Abschieds bcholfen und ans dem Tag zu Baden auf letzten Michaelis(2!). September) habe sein Bote, der Vogt von Vivis, eröffnet, das; der Herzog nichts Anderes verlange,als bei den; Abschied von St. Julien und dem Urthcile von Peterlingen zu bleibe». Der Herzog habe dannversprochen, Leute zu den Gesandten abzuordnen. Diese seien nach Jmbis erschienen, haben die Briefe vonSt. Julien und Peterlingen besehe» und als dem Vogt zu Vivis, der auch da war, der erwähnte Artikelaus dem Abschied zu Baden vorgehalteil worden, habe er denselben gänzlich in Abrede gestellt. Dabei be-riefen sich der Präsident Lambert, der Secretär Vullier, der Herr von Villarscl und Stäfsis darauf, weilgenannter Abschied und Urthcil von keiner Seite gehalten worden, solle man Alles auswischen und „ei"nüw buch machen": der Herzog habe die Urthcile nie ratisicirt und bei Ausrichtung der 21,000 Kronenprotestirt, er gebe diese nicht vermöge des Urthcils, sondern gutwillig. Die Gesandten haben erwiedcrt, daßwenn den genannten Abschieden nicht immer nachgekommen worden sei, man zwanzig Mal den Herzog unddie Seinen, wogegen nur einmal die von Genf dessen zeihen könne: auch seien allerdings die von Bern deinAbschied nicht nachgekommen, denn hätten sie das gcthan, so Hütten sie längst die Waadt eingenommen, abersie wollten eben in Betracht der alten Freundschaft nicht hitzig vorgehen; der Herzog möge sich daher einesBessern bedenken. Inzwischen haben die Gesandten im Geheimen vernommen, es werden die Eidgenossen,insbesondere die VII oder VIII Orte, sie dringend angehen, das Burgrecht mit Genf und Lausanne aufzu-geben: ebenso werde man an Frciburg in Betreff des Burgrcchts mit Lausanne gelangen. Man möge er-messen, was das für eine Practik sei und was erfolge, wenn der Handel vor diese zu Recht komme, wennsie gleichwohl zu Peterlingen Urtheil und Siegel gegeben haben. Da die Gesandten gemäß dem Abschied vonTurin mit dem Herzog abgesondert verhandeln wollen, dieser aber darauf dringe, das; die Eidgenossen ver-mitteln sollen, so bitten sie hierüber um Instruction; ebenso wegen des angezeigten Verhältnisses derer vonGlarus, Appenzell und St. Gallen; auch die Gesandten von Freiburg wollen sich des Handels annehmen,obschon sie zu Peterlingen eine Partei gebildet hätten. Am 30. November haben die savoyischen Anwälteden Gesandten von Bern neuerdings Artikel übcrbracht, deren letzter die Aufhebung der Burgrechte mit Geisiund Lausanne verlange. Die Gesandten haben ihr Bedauern ausgedrückt, das; man mit neuen Artikelnkomme, derer weder im Abschied von Turin, noch in den frühern Artikeln gedacht, noch vom Herzog vorhererwähnt worden sei; indessen wolle man hierüber die Meinung der Obern gewärtigen, und damit keine Zeilverloren gehe, wolle man inzwischen die Versicherung für die Genfer entwerfen.
St. A. Bern: Acten Savoyen »in» anno bis 1544.
5) 1534, 5. Dccember, daselbst. Obige an Obige. Gestützt auf die von Bern erhaltene Antwort habe»heute die Gesandten den savoyischen Verordneten eröffnet, wen» der Herzog darauf beharren wolle, den Ab-schied von St. Julien, das Urtheil zu Peterlingen und die Zusage des Vogts von Vivis auf die Seite Z"stellen und bei seinen Artikeln zu verbleiben, so sei zu besorgen, das; eine freundliche Unterhandlung mißlingtwenn man aber gemäß dem Abschied von Turin und nach Anleitung der Verhandlungen von St. Julie"und Peterlingen die Sache vornehmen wolle, seien sie geneigt, mitzuwirken. Darauf haben jene zu wisse"verlangt, ob Antwort wegen des Bischofs eingelangt sei. Die Gesandten beriefen sich auf das Angebrachtund bemerkten, daß es denen von Bern nicht gefällig sei, des Bischofs Handel mit dein des Herzogs ick'vermischen; wenn man aber mit dem Herzog im Reinen sei und der Bischof dann etwas verlange, werk"man ihm „villicht" Antwort geben. Aul dieses ließen die Savoyer Verordneten sich herbei, mit denen vo»Bern in Gcinäszhcit des Abschiedes van Turin freundlich zu verhandeln. Man fand nun, daß in dies«-'»'Abschied das Wichtigste die Versicherung für die Genfer sei; eine solche sei vom Herzog entworfen wordc"und es wurde den Savoyer Anwälten mitgetheilt, daß dieselbe denen zu Bern zur Durchsicht zugeß»d>worden sei und man auf morgen Antwort erwarte. Darauf zogen jene an, ein anderer Artikel im Tue»")Abschied gehe dahin: Wenn die von Bern mit dem Herzog wegen der Versicherung einig seien, so solle" "ihn nach Genf führen und in das Vidomat einsetzen; sie fragen an, ob man in dem vorausgesetzten 4"