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November 1534. 437
/U", Lustlos..« Der Schlnßabschied aber: „Abscheid und Abredung gethan zu Thonon IN Safoy derxii Orten und puntsgnosscn Natsboten von (folgen die XII Orte) und Wallis.
Pi X. Die nicht über alle Unklarheit erhabene Nedaction der Einleitung zu dieser Ziff. veranlaßtuns den lateinischen Text mit der deutsche» Luccrncr Übersetzung hier anzufügen:
1) Ipsu vero'cliö orastiua, Norourtt xvi voeomdris pra.oka.kis clomtnts orakortdus ciuaukonumoouAroZatts iu easkro I'üononii ok in praosönkta tllusk."" üomtnt Vtoooomtkts Narktoii ok rovor.optsooporuur altorumguo maA.°""" oomikum ot maAnakturu cluoalts ooustltt oonolusum üort arroskuiusou rooossuw. super praomtssts knete response parte üueali guocl eoruin eontemplatiens ot aetentinlaboribus per eos suseoptis sperans etiain optiinuin tinoin et vxitnin. InZus rei eoruni nieäie prae-inissa sie ut supra vonvlulli oontentatur, (et iäein guociuo postinoclnin clixit prokatus rover. episeopns).
Die eingeklammerten Worte fehlen im lateinischen und deutschen Luccrncr Exemplar.
2) „Morndcs mittivochen den xvi dccembris, als die Herren boten von örtern versamnot gewesensind in dem schloß und in gcgenwärtigkeit des vicegrafen Marticii und der Hochw. Herren bischofcn undandrer großmächtigcr grasen und Herren des herzogisch rats, ist beschlossen, den abscheid ze machen überobgemelte ding als die antwurt von des Herzogs wegen geben ist. das in anscchen ircr und von wegenir 'müg und arbeit durch si gchept, vcrhoffcndc onch guten usgang und end der händlcn durch ir mittelund undcrhandlung zu erlange», daß die ding auch beschlossen werden als obstat wurd er zufrieden sin."
Die citirtc» Quellen von Zürich, Lucer», Basel, (Acten zwischen dem Herzog von Savoyen und der StadtGenf 1530—1560), Frciburg (Abschiede Bd. II, k. 30) und Solothnrn enthalten folgenden datumslosen Act:
Unser der Boten von Bern Fürtrag." Nach dem zu Turin zwischen dem Herzog von Savoyenund den Gesandten von Bern betreffend die Anstünde wegen der Stadt Genf erfolgten Abschied und derhierauf von Bern erlassenen Antwort versammelten sich hier (?) die Boten gemeiner Eidgenossen. Nachdemauch der Herzog erschienen, legte derselbe in langer mündlicher und schriftlicher Erörterung seine Klagen undArtikel vor Nach hierauf gepflogener Unterredung und nachdem den Boten von Bern die schriftlichen Artikeldes Herzogs zugestellt worden, haben diese dieselben von Punkt zu Punkt beantwortet gemäß der diesfallsjedem Bote» mitgetheiltc» Schrift. Dabei eröffnete» die Gesandten von Bern, daß sie beauftragt seien, ge-mäß dem Abschied von Turin vorerst freundschaftlich mit dem Herzog zu unterhandeln. Das war aber beimHerzog ohne Erfolg Es behauptete dieser, der Abschied von St. Julien sei gewaltsam zu Stande gebrachtworden- der Alaun der des Grafen von Challand Siegel hatte, sei mit Gewalt aufgehalten („enthalten")worden' damit der benannte Abschied besiegelt werde, und das Urthcil zu Peterlingen sei nie angenommenund ratificirt worden Hierauf gaben die Boten von Bern („wir") diese Antwort: Einige von ihnen seiendamals -n Genf gewesen! hätten aber nie gehört, daß einigerlei Gewalt gebraucht worden sei. Nachdemibre Herren den benannten Abschied von den Eidgenossen erhalte», seien sie mit dem Panner heimgezogenund lmbc» dann nebst ihren Mitbürgern von Frciburg und Genf den Nechtshandcl zu Peterlingen „ver-standen" und ausgeführt. Dabei sei des Herzogs („sin") bevollmächtigter Anwalt gewesen und habe sich indem Kandel des benannten Abschieds bcholfcn. Zudem habe der Gesandte des Herzogs auf dem auf letztenSt' Michelstag '«2-> September) zu Baden gehaltenen Tag im Namen seines Herrn erklärt, daß er nichtsAnderes begehre iils bei dem Abschied von St. Julien und dem Urtheil von Peterlingen zu bleiben. Nach-dem dann die Boten von Bern ihren Ober» des Herzogs Artikel und ihre darauf erthcilte Antwort schriftlich-«gestellt haben diese benannte Autwort gebilligt, mit dem Anhang, daß man die Verantwortung auf desHer'ogs'An'ng wegen des Abschieds von St. Julien und des Urthcils von Peterlingen den Eidgenossen, diediese aufgerichtet haben, überlasse. Das Alles wurde dem Herzog eröffnet und seinen Anwälten mitgcthcilt,wenn sie auf Grundlage dcS Abschieds von Turin unterhandeln wollen, sei man hierzu geneigt. Hiefürerklärten sie sich einverstanden und man setzte sich nieder und nahm den benannten Abschied zur Hand. Dagemäß demselben der Herzog und die von Bern in Betreff derer von Genf zu gegenseitiger Leistung einerVersicherung verpflichtet sind, so wurde dieselbe wechselseitig angeboten. Beide Vorschläge wurden aber