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November 1534.
Herzog erwiederte: aus verschiedeneu Gründen sei er nicht an die Abschiede von St. Julien und Peterlingen ge-bunden; diese seien weder von Bern noch Genf beobachtet worden; er habe für dieselben weder Vollmacht gegebe.',noch sie ratificirt. Noch weniger genehmige er das Burgrecht, welches er nie bewilligt habe und welchesdem Bündnisse zwischen ihn. und Bern und den in Gegenwart und mit Zustimmung der Gesandten von Ber"erlassenen Verboten zuwider sei. Was den evangelischen Glauben betreffe, so habe er sich fest vorgenommen-demselben fern zu bleiben und bei dem alten zu verharren. Den Bischof könne und wolle er nicht verlasse».Um aber alle ehrenhaften Büttel zu einem Vergleiche zu erschöpfen, wolle er einen neuen Entwurf für dieSicherheit vorlegen. Dieser erfolgte und wich von dem ersten insofern ab, daß er Art. 1 des Vorschlags derGesandten von Bern (Verkehrsfreiheit der Genfer) aufnahm. Der Herzog fügte dieser Bestimmung bei: Werdie von Genf hierin beeinträchtige, solle von dem Nichter, in dessen Gericht die betreffende Zuwiderhandlungerfolgt, bestraft werden; und zwar wenn das Verbrechen eine Blutstrafe erfordert, mit einer gebührende»raff, is es n. ff not pg, diesfalls mehr als eine Geldstrafe zu verhängen, so soll letzere 200 Kronen be-ragen, wovon die Hälfte dem Herrn des Orts, wo die That gescheheil, die Hälfte dem Beschädigten Z»-koininm soll, dabei soll gegen den letztern jeglicher Schaden abgetragen werden; ein diesfälliges Nrtheil ist '»drei Monaten nach erhobener Klage zu erlassen; der säumige Nichter veräfllt ebenfalls in Buße; die vo»Genf ollen den übrigen Unterthanen des Herzogs Gegenrecht halten; der Herzog läßt diese Bestimmungdurch se.ne Amtsleute bekannt machen. Diesem Vorschlag entgegen erwiederten die Gesandten von Bern, bbesitzen keine Allmacht, von ihrer beantragten Formel abzugehen. V. Diese Verhandlung wurde von beide»The.len den Gesandten der Kantone hinterbracht. Diese beschlossen sodann: 1. Es seien die Herren von Ber»anzugehen ganzliche vollmacht für Beilegung dieser Streitigkeiten zu ertheilen. 2. Der Handel wegen desBurg.echG soll auf andere Zeiten verschoben bleiben. Gegen diesen letztern Beschluß vrotestirte der Herzog.VI. Am 14December eröffneten die Gesandten von Bern vor dem Herzog und den Boten der Kantone, d»ßihre Herren bei dem von ihnen vorgeschlagenen Entwürfe verbleiben, an den Abschieden von St. In»"'und Peterlingen festhalten und nicht zugeben, daß in der Sicherheit von den. Bischof etwas erwähnt .verde.Der Herzog lehnte n^nalsd.e Anerkennung dieser Abschiede ab, bemerkte aber, wenn man darüber verHandel»wolle, ob an der Sicherheit für die Genfer von der einen oder andern Seite etwas zu verbessern s°i-wolle er dieses einem freundlichen Spruche der Boten von den Kantonen und Wallis übergeben- der Bischtkönne und dürfe von ihm nicht aufgegeben werden. Die Boten von Bern blieben bei ihrer Antwort u»derklärten, wenn diese den. Herzog nicht recht sei, so bieten sie ihm Recht auf die Eidgenossen ^Der Her.Berwiederte, durch de., Türmer Abschied sei dafür gesorgt, daß, wenn man nicht einig'-verde,'die Boten derKantone freundlich vermitteln sollen; er weigerte sich, einen andern Tag anzunehmen, protestirte daßer, sondern die von Bern durch das Nichtbefolgen jenes Abschiedes Schuld tragen, daß die Sache nicht ab-geführt werde, da sie sich weigern, sich einem summarischen Spruche zu unterziehen (»aagni^ora «omm-M»miMition.«); ihn dünke es fremd, daß man ihn beredet habe, bei so ungelegener Zeit über das Gebirg Z"bm.nen, mn ....verrichteter Dinge zu bleiben; das stimme schlecht zu den guten Worten, die ...an ihm Z"6urm und anderwärts seinen Gesandten gegeben. Dabei protestirte er, daß wenn etwas Mißliebigesmm.tr.«) zwischen dem Bischof und denen von Genf vorfalle, dieses wider seinen Willen geschehe- er belasteÜ ) dessen incht und berufe sich behufs seiner Entlastung auf den hier anwesenden Bischof- er halte sich? '"chts verpflichtet, kenne weder Vertrag noch Hypothek, nur zu der zuletzt angegebenen Sichelr, nochmals protestirend, daß es nicht an ihm gestanden, daß der Streit nicht verglichen und die ab