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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1534.

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1. Die Boten sollen sich zuerst nach Moudon zu dem Gubernator der Wandt verfügen und ihn an daserinnern, was mit ihm und den Städten (Ständen) der Waadt durch Venner Weingarten und den Schultheiß zuMurten (Hans Rudolf von Erlach) wiederholt geredet worden, und ihm dasjenige eröffnen, das ihnen auch fürden Herzog von Savoyen aufgetragen ist. 2. Sie sollen sich erkundigen, was letzter Tage mit Hans Kasparvon Kilchberg zwischen Nyon und Coppet vorgegangen, und wenn es sich so verhaltet, wie man vernommen,es dein Herzog klagen und ihm anzeigen, wie unerträglich dieses denen von Bern sei. 3. Sie sollen allenFleiß anwenden, des Heinrich Amlers Sohn, der gefangen ist, und andere Gefangene von Genf zu befreien,doch in gütlicher Weise. Wenn bei Genf noch Kriegsvolk liegt, sollen sie sich dafür verwenden, daß Genfunangefochten bleibe, und eröffnen, was sie dem Herzog mitzutheilen beauftragt seien.

St. A. Bern : Jnstructionsbuch n, k. 40Z.

Hiezu vergleiche man den Abschied von: 2. October.

II. Den 20. September eröffnen die Gesandten von Bern vor dem Raths der Zweihundert zu GenfFolgendes;

1. Sie seien von ihren Obern beauftragt, in Betreff der Angelegenheiten derer von Genf anherzukommenund mit dein Gouverneur der Waadt zu reden, daß er das Kriegsvolk zurückweise, und dahin zu gehen, woder Herzog von Savoyen Kriegsvolk gegen Genf unterhalte! ihnen sei auch befohlen, nach Chambery zugehen und den Herzog zu ermahnen, daß er sein Kriegsvolk zurückziehe und den Streit mit denen von Genffreundlich beilegx. Zum Gleichen ermahne man auch die von Genf, in der Meinung, daß man die Sachedenen, die das Urtheil zu Peterlingen gefällt haben, überlasse, zumal gegenwärtig die Umstände nicht dazuangethan seien, daß man Krieg führen könnte. Wenn es aber kein fügliches Mittel gebe, einen Frieden ein-zugehen, so erbieten die Gesandten ihre guten Dienste. 2. Der Rath antwortet, er halte sich an das Urtheilvon Peterlingen und verlange dessen Vollzug; dabei sei man einverstanden, sich betreffend das, was seithergeschehen, an einen Entscheid derer zu halten, welche dieses Urtheil erlassen haben. K. A. G-»s: RathsreM-r.

III. lieber die Verhandlung zu Chambery erübrigt der nachstehende Gesandtschaftsbericht:

1534, 25. September (Freitag vor Michaelis), Chambery. Die Gesandten von Bern an ihre Obern.Sie seien am Mittwoch nach Chambery gekommen und haben Donnerstags (24. September) dem Statthalterin Gegenwart seiner Räthe ihre Aufträge eröffnet. Derselbe habe ihnen erst heute geantwortet und zwardahin: 1. Betreffend die Proviantsperre gegen die von Genf, so wisse er nichts hievon und glaube nicht, daßdiese vorhanden sei, denn der Herzog habe dein Herr» von Lorney, den er nach Gaillnrd gesetzt, dringendbefohlen, mit denen von Genf nichts Unfreundliches vorzunehmen, sofern diese auch keine Feindseligkeiten be-gehen, im andern Falle er bedacht sein solle, die Herrlichkeit und Gerechtigkeit des Herzogs aufrecht zu halten.Wenn aber der Bischof denen von Genf den Proviant abschlage und Angehörige von Ihnen in seine Schlössergefangen lege, so könne er hiergegen nichts vornehmen, denn weder sein Fürst noch er wollen sich mit geist-lichen Sachen beladen, noch in jemandes Herrlichkeit eingreifen. 2. Der Handel des Hans Kaspar sei ihmunbekannt; wolle dieser vor dem Gubernator der Waadt oder andern Isintleuten des Herzogs (sinen")das Recht suchen, so werde ihm gut Gericht und Recht gehalten werden. 3. In Betreff des Urtheils unddes Abschieds habe er keine Vollmacht, sondern überlasse solches dem Fürsten, de» man diesfalls besuchenoder ihm schreiben möge. 4. Znletzt ersuchte man ihn, zu verschaffen, daß die Banditen und Flüchtlinge sichzurück (an ir gewahrsame") zicheu und bis zur Vollendung des Streites die von Genf nicht weiter be-lästigen, und daß man in dem waltenden Span auf die Eidgenossen kommen möge. Hierauf erwiderte er,daß er ohne Vollmacht sei und es bei jener Antwort verbleiben lasse, welche die Boten seines Fürsten denenvon Bern gegeben. In Folge dieser Antwort werden die Gesandten morgen den Weg über das Gcbirgnach Turin antreten, wo der Herzog zu treffen sein soll. Sie hätten zwar geglaubt, daß dieses unnöthigsei, weil der Statthalter sich erboten, seinem Fürsten zu schreiben und dessen Antwort zu berichte»; da aberdas letzte Schreiben derer von Bern die Gesandten anweise, sich zum Herzog zu verfügen, so wollen sie diesen,

St.A. Bern: Acten Savoyen ulno anno bis 1544.