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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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September 1534

übermittelt worden, und heute durch Bernhard Runtäsch ihr zweites Schreiben erhalten, Man lasse esdiesfalls bei dem gestern gefaßten, den Boten zu Genf und den an den Herzog Gesandten mitgetheilte»Rathschlag verbleibe». Bcinebens habe man ein Aufgebot <»ßzug 4000 Alan» zu unscrin Bcndli" ; Schreibenan die Aemter) veranstaltet und erwarte nun von den Gesandten wcitern Bericht. Den Mitbürgern Z»Lausanne habe man geschrieben, gut zu kundschafte» und fleißig zu berichten. Da die Gesandten besorge»,daß wegen Sperrung der Pässe zu Land und zu Wasser keine Briefe mehr herauskommen möchten, so habeman denen zu Laufanne überhin geschrieben, daß sie die Briefe der Gesandten zu Genf und jene der Ge-sandten beim Herzog nach Bern und Hinwider die von Bern an die benannten Gesandten sicher sendenmögen; die Gesandten sollen daher ihre Schreiben denen zu Lausanne zustellen.

St.A.Bern: Deutsch Missivenbuch V. S. 325.

Das mit diesem Tage eingeleitete Commissariat derer von Bern zu Genf dauerte bis über den Tagvon Thomm hinaus ununterbrochen fort. Nachdem wir hier seinen Anfang bezeichnet haben, übergehen umdasselbe für einstweilen, soweit dessen Erwähnung im Bereich der übrigen Abschiede nicht unerläßlich ist, undwerden dann unter dem 25. Januar 1535, dem Schlußdatum der uns bekannten Wirksamkeit dieses Com-missariats, die uns zur Hand gekommenen Nachrichten über letztere in übersichtlicher Darstellung folge» lasseinAuch Genf hatte zeitweilig seine ständigen Gesandten zu Bern. Ihr Auftreten bei den Abschieden machteine besondere Zusammenstellung ihrer Thätigkcit unnöthig.

TIS

Ziern. 1534, 19. September.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 250, S. 17.

Gesandte: Genf. (Frangois) Favre.

I. Vor Rathen und Burgern zu Bern eröffnet der Gesandte von Genf seine Instruction und fügt bei:t. Wenn die von Bern die Stadt Genf verlassen, werde dieses sie, ihre Kinder und Kindskinder gereuen-Das werde auch bei Freiburg der Fall fein, das jetzt seine Hand von Genf zurückgezogen habe. 2. Wasdie Bezahlung betreffe, so haben sie zwar kein Geld, schlagen aberKanfmannsschatz für." II. Näthe undBürger beschließen l. Zu antworten: Da sie eine ansehnliche Votschaft hineingeschickt haben, so können siedermalen weder zu- noch absagen; sie hoffeit, der Herzog werde sich zufrieden stellen und abstehen. 2. DenGesandten zu schreiben, daß sie fortfahreil und denen von Bern früher Bericht geben als denen von Genf. 3. Rndie V Orte und Solothurngliche Meinung" wie nach Wallis. 4. In Stadt und Land sollen Gemeinde»gehalten werden. ,

TI4

Woudon, Genf, Mttttvery, Hurin. 1534, c. 20. September bis c. II. October.

Archive Bern, Genf, Llicern, Solvthurn.

Gesandte: Bern. Hans Franz Nägeli, Sckelmeister; Michael Augsbnrger, Bauherr; Hans Rudolf vonGraffenried; Hans Rudolf von Erlach; Wilhelm Nunsi.

I. Für die Verhandlung zu Moudon sind wir auf den betreffenden Abschnitt der unterm IL. Septembervon Rüthen und Burgern zu Beru deu benannten Gesandten gegebenen Instruction angewiesen. Derselbegeht dahin: