Zgg September 1534.
und Leid mit den übrigen Orten theilen; doch wenn man des feilen Kaufs wegen etwas gütlich vertragtkönnte, hat der Bote Gewalt zu helfen, das; man bei dem alten Herkommmei: bleiben möge. So lothurwill anhören und heimbringen. Luc er;:: Wenn die von Bern die Banditen nicht verweisen, das Aufschreisnicht unterlassen und den freien Kanf nicht gewähren, soll man ihnen, wenn die übrigen sechs Orte danneinverstanden sind, die Bünde herausfordern; ist man hierin nicht einig, so müsse es eine „andere Autworinachen." Da man über die betreffenden drei Punkte von Bern noch keine zustimmende Autwort hast ^wird auf Hintersichbringen beschlossen, ans dein nächsten Tag zn Baden von der Botschaft des Kaisen s"vernehmen, was man wegen des Zehntens zu Waldshut zu thun gedenke. Alsdann sollen die von Ber»angefragt werden, ob sie anläßlich der fraglichen Punkte der Forderung (der VII Orte) entsprechen ivo^'NVerneinen sie das mit Bezug auf einen oder mehrere Artikel „alsdann füllend si die Boten heim nsteu,doch die Bünde nicht herausfordern, sondern die Obern jedes Orts sollen dann ferner berathen, was da'-'Nützlichste und Ehrlichste sei. Wenn dann die Boten der VII Orte zu Baden aufsitzen und heimreiten,sie den Boten von Bern sagen, sie wollen den Handel an ihre Obrigkeiten gelangen lassen, e. Händel,die man Stillschweigen beobachten mich, soll man nicht vor den gemeinen Mann, sondern nur vor die Rät)^bringen, «t. Jeder Bote kennt die Antwort vom Bischof, auch Hauptmann und Rüthen der Laudsch^IWallis auf das Schreiben ab dein letzten Tag zu Brunnen, worin sie die Orte ermahnen, in Anbetracht dergefährlichen Läufe der Eidgenossenschaft Lob und Ehre wohl zu betrachten, doch wenn möglich keinen KUs'öanzufangen, dabei aber versprechen, wenn die Orte zun: Krieg genöthigt würden, gemäß dein Bunde ^und Gut zu ihnen zu setze;:. Schreiber Richard hält hierauf einen Vortrag und überreicht jeden: Bote»schriftlich seine Instruction mit der Bitte, den Herzog (von Savoycn) in getreuen: „Befelch" zu haben,Gegnern keine Hülfe wider die Landschaft Waadt zu leisten und zur Vernehmlassung der Antwort hierüber ü>des Herzogs Kosten einen Tag anzusetzen; finde man die Artikel zu schwer, so habe er Vollmacht, sie ^ändern und zu erleichtern. Man will dieses heimbringen, um auf dein nächsten Tag zu Baden darüberantworten oder in des Herzogs Kosten einen andern Tag anzusetzen.
Der Name des Freiburger Gesandten aus dortigem Nathsbuch Nr. 52 von; 7. und 22. Septcmb"'
Zu v. Der Abschied enthält in Anlage die „Instruction Richard's zu unser;: lieben EidgenosseDiese lbe ist unterzeichnet: Sitten, den 11. September „im 34. jar. Adrian Bischof zu Sitten." Sie N'silV1. Der Herzog von Savoyen habe einen Secretär nach Sitten („zu uns") geschickt, der die Pension nzwei Jahre daselbst niedergelegt habe, um dieselbe auszurichten, wenn die Vereinuug eingegangen, ^früher verhandelt und capitulirt worden sei. 2. Die Bote», welche wegen des Spans zwischen demund denen von Genf in Peterlingen gewesen, sollen eine Erläuterung erlassen wegen der Verschreib"'!der Waadt, daß diese „nit wyter solle verbunden stan", laut der ersten Instruction. 3. Pension und INsollen besonder;: Personen bezahlt werden „aber kein Brief werden geben." 4. Der Bote soll anzeigen, daßBischof und die Landschaft Wallis („wir und unser Landschaft") sich entschlossen haben, das Bündniß anzunchw^'weil sonst bei Krieg ihnen der Kauf möchte abgeschlagen werden und aber sie das Salz und andern Kauf»'«'"'schätz aus des Herzogs Landen beziehen. 5. Der benannte Secretär habe ferner angezeigt, der Herzog sei "das Gebirg wegen eines Rechtshnndcls vor dein Kaiser betreffend die Herrschaft Monferrat; da werde er e'ie"^einen Boten an den Kaiser abfertige» und auch sich wider die von Genf rüsten, die er in kurzer Zeit mitzun; Gehorsam zu bringen entschlossen sei. 6. Endlich habe der Gesandte eröffnet, daß sein Herr ans ^Antwort der Boten von Bern einen Boten mit folgender Instruction dahin geschickt habe: a. Wenn dieGenf wieder den alten Glauben annehmen und behalten, wolle er mit ihnen einen Vertrag schließen, d-