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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1534.

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wenn nicht ferner mit Ernst dazwischen geredet werde. Die von Bern hätte» nun zwar die Schicdbotendringend ersucht, sofort zu dem Herzog zu reiten und ihn zu vermögen, die Genfer nicht mit Gewalt w.derihr Rechtsbot zu drängen. Man habe nun aber nicht für angemessen geachtet, ohne Mitnussen der V Ortectwas in dieser Sache vorzunehmen, sondern beschlossen, dieselbe an die nächste Tagleistung gelangen zu lassen.Da man nun nichts Anderes ersehe, als daß die von Genf das Recht verlangen und namentlich be. demSpruch von Petcrlingcn verbleiben wolle», so ermahne und b-tte man im Auftrag der Gesandten °er Schied-orte die V Orte, den Kandel wohl zu bedenken und auf den benannten Tag eine zweifache Rathsbotschastabzuordnen, um gleich im Anfang einen tapfer», satten Rathschlag zu vereinbaren, wie man scheiden wolle.u»d dann sofort von jedem Ort einen Bote» vcrrciten zu lassen. s..A.Zürichs M.ssw-nbuch >ss4-ss. r. is.

SR«

Lucern. 1534, 15. September (Dienstag nach Kreuz Erhöhung).

V°»d-sarN.i.. Tci»..»z: Ab.chi°d°. ji«»t°..Sar-I,iv «r-ib»rg- Abschiede Bd. 73. k. °S. Solothurn- Abschiede Bd.

Tag der VII Orte.

Gesandte: Fr ei bürg. Jacob Rubella. (Andere unbekannt).

Die Bote.: verlangen, daß ihnen ein Bericht über die erfolgte solothurnischeEmpörung" in den^schied gegeben werde. Dieselbe hat sich nun folgender Art zugetragen: Es wurde deuen von Bern, wievorgeben, gemeldet, daß die von Solothurn an der Kirchweihe zu Kriegstetten mit Gewalt die Messe eiu-^rm wolle.:. Auf Samstag vor Unser Frauen Tag (5. September) Nachts zwischen 9 und 10 Uhr schrieben^"n die von Bern an die von Solothurn, wenn jenes geschähe, würden sie es mit Gewalt hindern. Zugleichüber 300 Manu aus der Stadt Bern mit Harnisch und Gewehr und einigem Geschütz aufgebrochen,U"d da während der Nacht Einer den Andern geweckt, sind bei 4000 Mann (!) zu Uzenstorf zusammengekommen.?°chdem aber die von Solothurn denen von Bern angezeigt, daß an der Sache nichts sei, haben diese solchesIhrigen, die sichempört", lündqethan, worauf in einer Matte einMusterung-Spiegelfächt" ausgeführt""b dann das Volk unter Verdankung entlassen wurde. Weder in Kirchen noch anderswo wurde etwas^'Adigt. Betreffend die Banditen von Solothurn, das Aufschreiben von Personen ans den V Orten""b die Abstrickung des feilen Kaufs haben die Boten folgende Instructionen eröffnet. Ur. null anhörenvon Solothurn komme und daselbst gethan worden sei und es heimbringen. Tragt sich etwas ,,E»'pvr-^ zn, s° hat der Bote Vollmacht, mit den andern zu handeln. Schmilz will vorerst gemäß den Bunden...ahnen, denen von Waldshnt des Zehntens wegen zu Recht zu stehen. Es will an Bern Bund undsieden halten und keinen Krieg anfangen. Die Meinung, bei einem Aufbruch der Berncr auch aufzubrechen,b' "'cht gut, man könnte hiedurch Andern einen Krieg abnehmen und diesen steh selbst zuziehen, ^chwyz willnur ausziehen, wenn die VII Orte angegriffen würden oder man sie bei ihren, alten, christlichenRauben nicht bleiben lassen wollte. Unterwalden will die von Bern anfragen, ob sie die Banditen ver-'""sen, von dem Aufschreiben abstehen und den Kauf frei gehen lassen wollen. Wollen sie dieses nicht, so will""Ewalden nicht mehr mit denen von Bern zu Tagen sitzen; halten diese die Blinde nicht, so will es sieihn«, auch nicht halten. Zug bleibt bei der zu Brunnen geschehenen Abrede. Wenn die Bernerbreche.., sollte man nach seiner Meinung auf Bremgarten zuziehen. Gefalle den übrigen Orten etwasAnderes, will man das heimbringen. Frei bürg will bei der Abrede zu Brunnen verbleiben und Lieb