392
September 1534.
von Solothurn halb ist man crbötig, mit den Boten zu versuchen, ob dieselben sich mit der Stadt Solothiw»freundlich vertragen ließen; mcnn aber die Güte zu keinem Ziel führte, so wüßte man nichts Anderes zu thu»,als den so schwer beklagten Bieren, die fort und fort das Recht erbieten, laut ihrer zu Baden eingelegte»Schrift und der kürzlich zu Leutzigen überreichten Supplication, (die jeder Bote in Eopie hat), gegen Solothur»/die V Orte oder sonst jemand, der sie zu belangen hätte, gutes und förderliches Recht zu gewähren, wie s^denn bereit» wegen de» Grevel», (^ol.: ans dem Wper) bestraft und wegen des Handels (Sol.: mit Stroinatt»)in s Recht gefaßt worden, Wenn aber jemand vermeinte, daß hiemit den Bünden nicht genug gethan Iva»"so wolle man hierüber laut den Blinden das Recht malten lassen. Dabei bittet und ermahnt man die Schiebboten wie ihre Herren und Obern für den Fall, daß. jemand mit diesem billigen und rechtmäßigen Erbiete»sich nicht begnügen wollte, „dieselben" vermöge der Blinde und des Landfriedens dahin zu weisen. Ria»ist übrigen» gänzlich des Willens, den vier Männern thätlichc Angriffe nicht zu gestatten. Auch wissen dieBoten wohl, daß dieselben der Anklage der V Orte nicht geständig sind. °» Die Klage, welche die V Ort-zu Bade» vorgebracht, betreffend die Aufgezeichneten, sei' allerdings so weit richtig, daß man Haupt»'»»"Hans ^nnker von Napperswyl, der in Frankreich einige ehrverletzliche Reden gegen Bern gebraucht, zu Aar»»gefänglich eingezogen und ans Hauptmann Ueberlinger gefahndet habe, aus gleicher Ursache; sonst aber je»ia»danzuschreiben oder zu fangen begehre man nicht, und wer etwas Anderes vorgäbe, solle angezeigt werde»,damit man rechtlich gegen ihn einschreiten könne. Weil aber die V Orte die Blinde in dieser Sache so h»^anziehen, so gedenke man seiner Zeit nach den Blinden darum zu rechten, da man des unverrückten Willenssei, sie gegen jeden zu halten, der das Gleiche thue; wie aber dieselben ans die Mahnung wegen des Z»Wald»hut wider Recht versperrten Zehntens gehalten worden, gebe man männiglich zu bedenken. Dabei walleman nusdrücllich vorbehalten haben, wenn jemand im Gebiet Berns oder außerhalb der Eidgenossensch»^etwa» redete oder handelte, was man nicht ertragen möchte, ihn dafür zu belangen, wo er je ans dein eigc»"'Gebiet betreten würde, da man sich nicht dazu verstehen könne, solche Leute in fremden Landen zu berechtige»'v» Den freien feilen Kauf betreffend sei wahr, daß man in den letzten thenren Jahren deßhalb Verordnung"'gemacht, die Fürkäufer abgestellt, was dem gemeinen Mann großen Vortheil gebracht, und den Angehörige»zudem verboten habe, außer Landes Wucher zu treiben; damit sei aber niemand feiler Verlaus abgestelltund diese Klage eine bösivillige Verleumdung, da den Eidgenossen von allen Orten immer erlaubt geivest»,auf den bestimmten offenen Märkten, als Zofingen, Lenzburg, Aarau zc. zu kaufen, auch niemand verwes» lworden, eigenes Gewächs auszuführen, sofern es nicht für fremde Lande gekauft worden, il. Wegen Birinenst^hat man sich erklärt wie auf dem Tag zu Baden: weil der Hofmeister zu Königsfelden bisher ohne alle»Eintrag von Seiten eines Landvogtes das Gericht besetzt, so werde man ungeachtet des eingelegten Vertrages/der den hergebrachten Besitz nicht umstoßen könne, dabei bleiben; man erwarte also, wer Bern mit dem Rechtdavon treiben wolle; deßhalb bitte man die Schredboten, mit den übrigen Orten zu reden, damit sie die Sach"m Ruhe lassen, v. Über die angezogene Unruhe, die sich am ersten Sonntag dieses Monats (6.) weg"'Kriegstetten erhoben, wird diese Auskunft gegeben: Alan habe denen von Solothurn in den letzten Iah"'"Recht geboten und angezeigt, daß man Gewalt zu gebrauchen nicht gestatten werde; nun sei man letzterg aubwurdrg berichtet worden, daß die Solothnrner auf jenen Sonntag, als auf die Kirchweihe, dort »"t
uva t eine „gesungene" Messe halten zu lassen gedächten; darauf habe man ihnen geschrieben, daß »'»»we)ren wurde, wenn sie wider das Nechtsbot etwas unternehmen sollten, sich auch gerüstet und an dereiniges KniegSvolk aufgestellt, nicht um etwas Thätliches anzufangen, sondern zu erwarten, ob Gewalt gebrauch'