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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1534.

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worden wäre. Die Prädicanten habe man wohl selbst eingesetzt, aber um des Friedens Millen freundlich wiederbeurlaubt, gütlich um ihren Lohn abgefunden und ihnen nichts vorenthalten-, wenn aber Private wegen For-derungen an sie etwas verheftet hätten, so solle geschehen, was sich gebühre. Und weil die Schicdboten nachBern reiten wollen, so bittet man sie, dort dringlich vorzustellen, daß die Herreil sich eine Stadt Solothurnlieber sein lassen als solche Personen, und sie zur Billigkeit weisen sollten.

Die Namen der Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstrnctionsbuch 153343. 1. 4S; der des Frei-bnrgers ans dortigem Rathsbuch Nr. 52, vom 22. September (Manricii) und Jnstrnctionsbuch Nr. 2,1. 126.Das Berncr Rathsbuch Nr. 249, S. «3 nennt Brandenburger und Tossis. Man vergleiche übrigens denAbschied vom 14. Sept.

Der Abschied enthält nur die letzte Antwort der Räthc von Solothurn. Viel vollständiger gicbt dieVerhandlung das dortige Nathsbuch. Sic beginnt am 7. September mit einem Vorstande der Schicd-boten von fünf Orten (ohne Freibnrg) vor dem kleinen Rothe zu Solothurn. Die Gesandten rcassnmirc»die bisherigen Vorgänge wegen der Solothurner Verbannten, wie ans dem letzten Tage die V Orte sich ent-schlossen, in dem Handel als Sächer aufzutreten und dann die Obern der Schiedorte die Boten abgeordnethaben, zur Verhütung weitem Schadens wegen der acht Männer zu unterhandeln, was sie ihnen zu bewilligenbitten; es möchte hieraus viel Gutes sowohl in Betreff Berns als der V Orte erfolgen. Ilm nicht vieleZeit mit Hin- und Herreitcn zu versäumen, bitten sie, eine gelegene Malstatt zu bewilligen. Der Rath ver-dankt den Boten ihre Mühe; da der Handel aber schwer sei und die ganze Gemeinde betreffe, so könne ernichts beschließen, sondern wolle auf Morgen die Sache ^an den großen Rath bringen; inzwischen werdenvielleicht auch die Boten von Freiburg eintreffen. 8. September (Dienstag Nativitatis Mariä). Die Botender Schicdortc, setzt auch die von Freiburg, wiederhokm vor klein und großen Röthen den gestrigen Vortrag;der Streit bestehe nun darin: Solothurn und die V Orte verlangen, daß Bern die Ausgeschlossenen bestrafeoder verweise; Bern aber beglaube, weil jene auf seinem Gebiet gesessen seien, stehe ihm nicht zu, ohne Rechtsie zu vertreiben; es wolle aber unparteiisches Recht walten lassen. Zur Beschwichtigung dieses die ganzeEidgenossenschaft betreffenden Spans bitten die Boten, ihnen zu gestatten, wegen der Vier (die die Absageerlassen) und wegen der übrigen Vier zu verhandeln und zu diesem Ende eine Malstatt zu bestimmen, an diediese Acht hinkommen können. Die Räthc von Solothurn schlagen diesfalls Lüstlingen vor; halte man diesenOrt für zu nahe gelegen, so mögen sie sich auf einen beliebigen Platz auf dem Gebiete derer von Bern be-geben. Die Schicdboten begehren hierauf vor Allem aus den Entschluß derer von Solothurn, als desfür-»ehmcrn und mehreren Theils" zu kennen, weil ein Abschlag von daher Alles unnütz machen würde. DieRüthe erwidern, obwohl ihre Gegner bisher alle Rauheit gebraucht, seien sie stets zur Billigkeit und Gütegeneigt gewesen; die Boten mögen daher bei jenen erfahren, wessen sie gesinnt seien; dann werde man eineAntwort crtheilen, von der man hoffe, daß sie gefalle und denen von Solothurn zu Glimpf und Ehre ge-reiche. Dessen waren die Boten wohl zufrieden. 11. September (Freitag nach Nativitatis Mariä). Vorden Nöthen eröffnen die Schicdboten, daß sie gestern bei den Gegnern derer von Solothurn zu Lcntzigcn(Lenxingcn") gewesen und auf das ernstlichste mit ihnen geredet haben. Unter Berufung auf die zu Badeneingereichte Supplic und eine (neue) schriftliche Eingabe hätten dieselben verlangt: 1. Man solle sie zu Hansund Hof kommen lassen; 2. den Glauben in der Stadt und auf dem Lande freigeben; 3. über das Zeit-liche soll nicht verhandelt werden, bevor man über den Glauben im Reinen sei; denn sie wollen das WortGottes nicht um Geld verkaufen; 4. wenn die Sache wegen des Glaubens in der Ordnung sei, wollen sieim klebrigen gehorsam sein und die von Solothurn für gnädige Herren halten; 5.wo das nit erfundenmöchte werden, wie den ir mcre sin, so sich des glaubens annämmen und die übrigen zu inen nümmcn,usgesatzt die thntliche Handlung, sovil dieselbe berürte, wölten sie des rechten darum warten." Nachdem dieSchiedlcute ihnen vorgehalten, wenn sie das Recht begehren, hätten sie sich nicht gewaltthätig benehmen sollen,haben sie geantwortet, sie seien dazu veranlaßt worden, weil man sie an der Ehre beschälten habe, ohne daß

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