September 1534.
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unter folgenden Bedingungen eingehen: I. Der Bischof zu Genf soll wieder eingesetzt werden, wie er war vorder „Nebellion," und die Genfer („sy") sollen leben wie vor derselben. 2. Deßgleichen soll der Herzog inseine Herrlichkeit eingesetzt werden, wie vor dein „verwandten" Burgrecht. 3. Die von Genf sollen jene Frei-heiten genießen, die sie bei des Herzogs Vorfahren und vor dem verwandten Burgrecht hatten. 4. Der Herzogverzeihe denen zu Genf was sie in Betreff des Vidomats und anderer Präeminenzen gegen ihn gehandelt;darüber sollen starke Briefe und Siegel gegeben werden. 5. Der Herzog sei des Willens, „stark" in die Stadt6mf zu kommen, doch nur zum Schutze seiner Person, nicht um Gewalt zu brauchen; er begehre, daß dievon Bern zu diesem Ende ihre Botschaft dahin abordnen, und daß sie daran seien, daß die Pacification zuStande komme. — Beschluß, man wolle die Sache morgen (11. September) an die Burger bringen undden Genfern eine Abschrift der vorgetragenen Artikel mittheilen.
II. Am 11. September wiederholen die savoyischen Boten ihren Vortrag, und es legen die Gesandtenvon Geiff einen solchen schriftlich vor und erklären 1) daß man ihre Boten, die zu Cammerach gewescu feien,uuhören möge, um sich zu überzeugen, daß der Herzog keine „vollkommene" Antwort gegeben habe. 21 DieArtikel der savoyischen Boten würden zur Unehre derer von Bern gereichen; die Gesandten von Genf habenübrigens keine Vollmacht, hierüber zu antworten; sie bitten, die Stadt Genf für empfohlen zu halten. Nachd«n Beispiele derer von Bern habe sie das Wort Gottes angenommen; mau möge nicht zulassen, daß siedessen beraubt werde und ihre Kaufleute nicht sicher seien. Räthe und Bürger beschließen: 1. Der Vortragd°r Gesandten von Genf denen von Savoyen mitzutheilen und hierüber ihre Antwort und ebenso diejenigeder Eidgenossen, die man hierüber berichte, zu erwarten und dann dem Herzog weitern Bescheid zu geben.^'Mischen soll man beiderseits ruhig sein. 2. Neber den Vortrag der Genfer wird inzwischen ebenfalls nichtsverfügt. 3. Die Boten zu Genf („da innen") bleiben bis auf weitern Bescheid.
III. Am 13. September erscheinen die savoyischen Gesandten wieder vor dein Rath und erklären: 1. Wasder Herzog thue, geschehe zu Ehren derer von Bern. 2. Die Mittheilung an die von Genf mögen sie wohl^den („nachlan"), übrigens haben sie mit denselben nichts zu schaffen. 3. Wenn die von Bern niedcrsitzenvvd in Betreff friedlicher Vermittlung verhandeln wollen, wollen sie das (ebenfalls) thun. 4. Wollen die von^rrn eine Antwort an den Herzog richten, so mögen sie solche dein Viscomt als dein Statthalter übersenden.H'rmit nahmen die Gesandten freundlichen Urlaub. — Der Rath beschließt, man belasse es bei der „gestrigen"Antwort- wenn der Herzog zu Ehren derer von Bern etwas thun wolle, so könne er nichts Besseres thun,
die Genfer ruhig beim Abschied von St. Julien und dem Urthcil von Peterlingen bleiben zu lassen.
Wir schließen zur Vermittlung des Zusaniineuhaugs mit Spätcrm folgende Missivcn an:
1) 1534, 11. September. Bern an Hans Rudolf Nägeli und Jacob Tribolet, Gesandte in Genf. DurchJacob Wagner und Peter Titlingcr habe man vernommen, was die Gesandten von Bern bisher zu Gensund bei dem Herzog verrichtet haben. Heute haben ferner die Bote» des Herzogs und diejenigen von Gensihre Vorträge gehalten. Denjenigen der savoyischen Gesandten habe man schriftlich denen zu Genf überschult,um bevor man dem Herzog hierüber antworte, ihren Bescheid in Sache zu vernehmen. Diese» Beschluß habeman auch den Gesandten von Genf angezeigt und ohne auf ihr Anbringen weiter einzutreten, stc angewiesen,bis auf ferner» Bericht ihrer Ober» einstweilen in Bern zu bleiben. Ebenso sollen die Gesandte» von Bernbis auf weiter» Bescheid zu Genf verweilen. St. A.Mr... Deutsch MWvc..b..ch v, S. -o->.
21 1534 10 Sevtcmbcr. Bern an die zum Herzog gesandten Boten (siehe 23.-25. September).Sie wissen' was man auf den Vortrag der Gesandten von Savoyen denen von Genf geschrieben habe. Hur-