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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1534.

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christlichen Glauben anerkannt, und da die Bünde nach ihrer eigenen wiederholten Äußerung den Glaubennicht berühren, jedenfalls aber zu nichts weiter verbinden, als ihnen zum Recht zu verHelsen, was hier nichtnöthig, da ihnen billiges Recht geboten sei; da ferner ihre Gegner der V Orte Bundesgenossen, ihnen nämlichn>it ewiger Erbciunng verwandt seien, so glaube man in diesem Falle nicht zur Hülfe verpflichtet zu sein,wenn die Gegenpartei Recht biete. I». Es wird beantragt, daß die V Orte, wenn die Berner aufbrechen,an einein gelegenen Ort, etwa zu Brcmgarten oder Mellingen, mit ihrer Macht sich sammeln, um ihnen da nachGestalt der Sache und nach NothdurftAntwort zu geben"; oder daß man sich wenigstens sammle, um füralle Fälle gerüstet zu sein, weil vorauszusehen, daß ein Aufbruch Berns den V Orten nicht zum Vortheilgeschähe. <?. Den von den Schiedorten nach Solothnrn angesetzten Tag null man nicht besuchen; auch hat mana» Solothnrn geschrieben, es solle sich auf nichts einlassen, was den Glauben oder den neulich aufgerichtetenVertrag betreffe, sondern nur wegen der vier Banditen handeln lassen, den V Orten seine Zusagen haltenund über Alles, was begegne, bei Tag und Nacht berichten. «I Es wird auch beschlossen, diese Verhand-lungen den Städten Freiburg und Solothnrn und den Wallisern mitzutheilen und sie einzuladen, den ansN-Kreuztag (14. September) angesetzten Tag zu Lucern zu besuchen, um über die vorhandenen Anstände undEllies, was sich inzwischen zutragen mochte, abschließlich zu berathen. t . Heimzubringen, was des Geschützess>nlb geredet worden, wiewohl man einstimmig ist, daß man esversorgen" wolle. 4. Schwpz und Unter-walden wollen die (Basler?) Münze nicht verrufen lassen. K. Lucern zeigt an, es habe die Verordnungerlassen, daß niemand Korn auf Fürkauf aufschütten dürfe, es wäre denn, daß er solches in den nächstenvierzehn Tagen wieder zu Markt bringen wollte, mit dem Beding, daß Unterwaldeu dasselbe der Butter halbchue. I». Basel antwortet schriftlich, es wolle die Bünde und den Landfrieden an Allen denen halten, welchesw auch halten, doch mit dem Vorbehalt seines Glaubens. Die verlangte Copie des mit Solothurn auf-gerichteten Burgrechts wird ihm abgeschlagen, I. Schmyz bittet für Hans Christen, der zu Bächi am Zürichseeei» schönes Haus gebaut hat, um ein Fenster. Ii. Zug verwendet sich für Hans Widmcr von Blickenstorf,dein im letzten Krieg das Haus abgebrannt, um ein Fenster in sein neues Haus.

Die hier gefaßten Beschlüsse stimmen völlig mit der dem Abschied beigcgebene» Luc er» er Instruction überein.

TOS.

Kens. 1534, 1. September.

Kantonöarcliiv Genf: Nathsregistcr.

Gesandte: Bern. Jacob Wagner; Hans Rudolf Nägeli; Peter Titlinger.

1. Die Gesandten von Bern kommen von Chamber») und berichten, der Herzog stelle gänzlich in Abrede,etwas von denjenigen Belästigungen zu wissen, mit welchen die von Genf behelligt worden. 2. Der Rath (?)bestimmt hierauf den Claude Savope und I. Lulliu als Gesandte nach Bern. Alan zeigt ferner deir Botenvon dort jene Briefe, die der Bischof gegen die von Genf von Chamber») aus ergehen ließ.