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August 1534.
Der Abschied ist französisch; Vortrag und Antwort bilden zwei getrennte Actenstückc, jener vom 29. Angnst,mit der Bemerkung: »DorMo tir» clos nrbielos guo Mz. Ig« ^indass-rälmrizs out. clcmiw a. NonsougnourBelli.« Die Antwort ist vom 30. August, unterzeichnet: Belli. Die Artikel des Vortrages sind nichtnummerirt, doch bedient sich die Antwort der Verweisungsziffern; diese machen in, Vergleich zu den Absätze»des Vortrags bis und mit l! keine Schwierigkeit; dann aber bezeichnet das Original Art. 7 unseres Dez'tcsder Antwort als zu 7 und 8 des Vortrages gehörend, während es wohl nur zu 7 taugt; 9 der Antwortdes Originals taugt dann ans unser 8; statt unserm 9—10 hat das Original 10—12; statt nnserm 12hat das Original 13.
Die Namen der Gesandten von Bern aus der Verhandlung zu Gens vom 1. September.
Wir fügen aus der bezüglichen Instruction vom 23. August folgende, nicht für den Vortrag vor demHerzog berechnete Weisungen an. 1. Die Gesandten sollen mit denen von Genf rede», das; sie sich keinerleiAnreizungen der Unterthancir des Herzogs zum Ungehorsam sollen zu Schulden kommen lassen, und ihnenauch sagen, das; man es mißbillige, daß zwei der Gesandten nach St. Julien geritten seien und 25 Büchsen-schützen mitgenommen haben. 2. Die Gesandten sollen die zu Genf vermögen, dem Herzog, wenn er seiner-seits das (in Ziff. 0) Verlangte gewähre, gemäß dem Urtheil zu Pcterlingcn das Vidomat zuzustellen; andern-falls müßte man sich fragen, ob man das Burgrecht beibehalten könnte. 3. Wenn auch die zu Genf »iitder Gnade Gottes sich im Glauben vereinbaren und die Kirchen räumen („schlissen") würden, sollen sie dochdes Herzogs Kirchen und Altäre nicht zuerst angreifen, sondern bis zu letzt unangetastet bleiben lassen. 4- DirKosten der Gesandten mit der Post und andere, nuch das Pferd des Hans Koch, das in ihren« Dirnst„zrcch geritten worden, sollen die zu Genf bezahlet;. 5. Dem Herrn Wagner, weil er krank ist, überlassrman, ob er zum Herzog reiten, oder in Genf bleiben, oder heimkehren wolle.
St.A.Bcrn: Deutsch Missivenbuch v, S. S77.
Ziffer 8 des Abschiedes entspricht einer nachträglichen Instruction, erlassen den 25. August, nachdem neuer-dings Berichte Seitens der Gesandten und derer von Genf eingckommen waren. Die Instruction enthält siü'die Gesandten die fernere Weisung, sie mögen dieselbe denen zu Genf eröffnen, doch ihnen mit klarenWorte» sagen, daß sie denen zu Bern das vom früher» Zuge her Schuldige erstatten, und wenn sie fernerdie Hülfe jener bedürfen, gemäß dein Burgrecht die Besoldung herausschicken. ibn;°m: s. -sc.
TVT
AnNUtelt. 1534, 31. August (Montag am letzten Angstmonats).
Staatsnrchiv Luccr»: Allg. Abschiede X. i, tot. 277.
Tag der V Orte.
n. Dieser Tag ist angesetzt von den Boten, die zu Baden gewesen, auf die Mahnung der Bern",ihnen Hülfe zu leisten, wenn sie den Zehnten zu Waldshnt holen wollten. Nachdem man sich über die Folg"'berathen und von Zug vernommen hat, wie es durch „Ehrenleute" gewarnt sei, daß man sich vor Michhüten müßte, wenn Bern auszöge, wird nun, jedoch auf Hintersichbringen beschlossen, folgende Antwort S»geben: Wenn es die vier Solothnrner Banditen ans den; Lande weise und sich ihrer nichts mehr annehme,den V Orten den freien feilen Kauf wieder öffne, die Aufgeschriebenen durchstreiche, Alles gemäß den Blindenund dem Landfrieden, so werde man eine genügende Antwort ertheilen. Unterwalden ist der Meinung, dieBünde von den Bernern zurückzufordern und nichts mehr mit ihnen zu schaffen zu haben. Wenn dann dieAerner in diesen Artikeln willfahren, ivas nicht zu erwarten ist, so will man ihnen antworten: Da ihr Bor-haben dein Glaubeil der V Orte zuwider sei, den sie im Frieden als den wahren, alten, ungezweifeltc»,