Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
381
Einzelbild herunterladen
 

August 1534.

381

Piochct's Vorstelluug über die vou den Genferu betreffend das Schloß auf der Insel verübten Unordnungenerwartet; es sei vollständig wahr, daß sie die Mauern zerstört haben und die Steine davon täglich nach Be-lieben verwenden. Nicht winder bekannt seien die täglichen Handlungen der Genfer bei Gaillard. Zu 3. Be-treffend die Capelle könne man die von Genf nicht entschuldigen; die dem Herzog angethane Schmach sei sogroß, daß sie nicht ertrageil werden könne, und die von Genf seien nicht in der Lage, Genugthuung ver-schaffen zu können, oder Recht ergehen zu lassen. Zu 4 und 5. Die Entschuldigung der Genfer betreffend dieKlage wegen Aufwigelung der unmittelbaren Unterthailen des Herzogs sei der Wahrheit ganz entgegen. Da"wi glaube es liege dieses nicht im Willen der Herren von Bern, gemäß dem Anbringen ihrer Gesandten.s° sollte Bedacht gcnommen werden, dieser Hartnäckigkeit der Genfer vorzubeugen. Zu k. Der Vortrag desPiochet sei nicht richtig verstanden worden; er sei beauftragt gewesen, die vou Bern von den Beschwerden desHerrn von Genf in Kenntniß zu setzen und sie, da dieser entschlossen mar, in die Stadt zu kommen, zuermahnen dafür zu sorgen, daß die von Genf ihm gehorchen und Untcrthänigkeit beweisen, damit derBischof nicht zu fernem Schritten veranlaßt werde; dieser Herr beabsichtige keinen Zwang auszuüben, sondernnur in die Stadt zu kommen und seine Rechte aufrecht zu halten, nicht aber Gewaltthätigkciten zu vollführen,wie er das auch nicht gethan habe. Zu 7. Der Herzog habe, so weit es seine Amtsleute und Unterthanenbetreffe vorgesorgt wie er solches seinen Verbündeten (Bern) durch Piochet mitgctheilt und die GesandtenKG diesfalls haben überzeugen können. Zu 8. Dieses seien gewöhnliche Vorgaben derer von Genf, und nurberechnet, stets Alles zu verwirren und die alte Freundschaft und das Biindniß zu zerstören. Zu 9 und 1<>.Nicht der Herzog, sondern der Herr und Prälat von Genf habe jene gefangen genommen, von denen Erwähnunggeschehe, und zwar um Recht ergehen zu lassen und zu keinem andern Zwecke. Die von Genf hätten sehrgefehlt/ daß sie zum Zwecke der Auswechslung gegen die vom Bischof Verhafteten den Herrn von Cudrea,«neu Vasallen des Herzogs, der keine Verhaftung verdiente, gefangen nahmen, wodurch nicht nur dieser,sonder/ mich der Herzog beleidigt worden sei; er erwarte daher vor Allem aus, daß man diesen freigebe,wodann man Gelegenheit habe, sich für jene zu verwenden, die der Herr von Genf verhaftet habe. DieBriefe, welche sie beim Castellau gesehen, seien Briefe für Unterstützung der Rechtspflege, die der Herzogweder dem Bischof noch andern Prälaten seines Landes verweigere und verweigern könne, wenn sie darumNachsuche», Zu 11. Dieser Punkt sei durch die gegenwärtige Antwort erledigt, obwohl die Gesandten keineCredenzbriefe von ihren Obern vorlegten, wie sonst Boten zu thun pflegen. Zu 12. Die Herren Verbündeten(Bern)'erklären sich gewillt, Freundschaft und Bündnis; aufrecht zu halten; gleiche Gesinnung hege der Herzog,und habe deßwegen manches Widrige übersehen. Wenn die Gesandten Vollmacht haben, diesfalls zu ver-handeln, was zur Vollendung der Angelegenheit angemessen sei, werde der Herzog ihre Ansichten cntgegcn-Uehiile/lassen, oder aber seine Botschaft zu ihren Obern senden, um sich daselbst gegenseitig zu erklaren undüber Anderes' ausführlichere Antwort zu geben, namentlich auch in Betreff der Angelegenheit (»I'alwru«) vonSt. Julien und Peterlingeu. Inzwischen sollten die Gesandten dafür sorgen, daß weder gegen die Auswärtigen"och gcgeu andere Privatleute in der Stadt, die zur Partei des Bischofs gehören, etivas Weiteres vorgenommenwerde; in gleicher Weise habe der Herzog an den Bischof (»nullit Nnumguauru lla dmmve«) geschrieben,büß er uichts Neues vornehme; würden die Genfer dem entgegenhandeln, so konnte der Herzog den Bischof"Ht wohl verhindern, gegen die Gegenpartei in der Stadt vorzugehen, sondern würde vielmehr genöthigtsein, sich Uilch seinerseits um Genugthuung umzusehen.