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August 1534.
von Genf zum Castellau von St. Julien begleiten lassen wegen eines gewissen Anton Mercier, von dem dievon Bern vernommen, daß er in St. Julien gefangen sei; bei der Tafel seien dann eilf Reiter von Genfda gewesen, die ste zu sehen und zu besuchen gekommen seien, aber nichts thaten, als daß sie da wart»und ihre Pferde mit den ihrigen tränkten und dann sofort ohne jemanden zu beleidigen nach Genf znrnesikehrten. 5. Piochet habe in Bern gesagt, daß der Herzog von dein gegen Genf in's Werk gesetzten Unter-nehmen keine Kenntnis; gehabt habe. Die Gesandten sollen nun laut ihrer Instruction eröffnen, daß >»»»dieses nicht glaube, weil der Herzog souveräner Herr seiner Lande sei und sein Amtsmann, der Bailli Rositz,mW andere Edelleute und gemeine Unterthanen den Auszug nach Genf führten und dabei waren. ^von Ben; bitten und ermahnen daher, der Herzog wolle diesen Vorfall bedenken und Auftrag gebe»,daß deueu von Genf der diesfalls erlittene Schaden gemäß dem Abschied von St. Julien und dem Ilrtlsisivon Peterlingen vergütet werde. 6. Die Gesandten bitten, der Herzog wolle dafür sorgen, daß gegen dievon Genf durch seilte Unterthanen keine Gewalttätigkeiten geübt, sondern Vertrag und Urtheil von St. Jnlic»und Peterlingen beobachtet werden; die von Berit wollen dahin wirken, daß dieses voll Seite der Genfwsowohl mit Bezug auf das Vidomat als die übrigen Artikel auch so gehalten werde. 7. Der Herzog werdest nu r ersucht, seilten Unterthanen zu befehlen, daß sie die von Genf durch seine Länder verkehren lasse»,ohne sich an ihnen zu vergewaltigen; auch dieses werden die Genfer ihrerseits beobachten. 8. Man ver-nehme, daß der Herzog einen neuen Zug sammle, Hauptleute ernannt habe, unter diesen selbst den Castcll»»von Musso, deit Herrn von Nans und Sarlemines (?), und Stückbüchsen von seinen Schlössern herfuhr»lasse, lim zum zweiten Male glücklicher als früher gegen Genf vorzugehen. Da die von Bern gute Nachbar»und Bundesgenossen des Herzogs und Verburgrechtete derer von Genf sind, so bitten und ermahnen sie ih»,dieses zu betrachten, denn sie seien entschlossen, dem mit aller Kraft zu helfen, der den Abschied von St. Jnlie»und dm.' Urtheil von Peterlingen halte. 9. Der Herzog möge die auf seinem Gebiet ohne Grund gefange»Genommenen freilassen; solche Verhaftungen widerstreiten den Tractaten von St. Julien und Peterlinge»'10. Aus eigenem Antrieb bringen die Gesandten vor: Nachdem man erfahren, daß Anton Mercier in Ba»»^gefangen sei, seien die Gesandten von Bern zum dortigen Castellau gegangen, um den Gefangenen zu erhalte»'Der Castellau habe geantwortet, der Betreffende befinde sich allerdings da, er sei ihm aber vom Procurcur desHerrn von Genf überliefert worden; nun habe der Herzog in Folge eurer Supplic des Herrn von Genf alle»Beamten befohlen, dem genannten Procurcur sowohl betreffend die Gefangenhaltung des benannten Anw»,als bezüglich Anderer, die der Procurcur ihnen übergebe, jeglichen Beistand zu gewähren. Der Castellau wiesdie in Folge der genannten Supplic vom Herzog erlassenen Briefe vor und bemerkte, daß er deßwegen oh»eBefehl des Herzogs den Gefangenen nicht freigeben könne. Die Gesandten trafen dann den Hauptman»Lornccp (Lornery, Lorney?), der sagte, daß Anton zu Bonne gefangen sei; dieser Ort gehöre zum Gebiet derFrau von Nemours; er sei aber nur Hauptmann von Gaillard und Ternier, wolle aber dem HerMAnzeige machen und nehme sich inzwischen des Gefangenen nichts an. 11. Die Gesandteil bemerken, daß siealle Punkte, außer was sie als persönliche Mittheilung anbrachten, im Auftrage von kleinen und große»Räthcn verrichten und deßhalb um schriftliche Antwort ersuchen müssen. 12. Die Gesandten seien indessi»beauftragt, mich zu eröffnen, der Herzog möge betrachten, daß die von Bern stets gute Freunde, Nachbar»und Verbündete von ihm und seinen Vorfahren gewesen; so viel an ihnen liege, wollen sie diese Freundsch»siund dieses Vündniß beibehalten; der Herzog wolle hiezu das Seitlige ebenfalls beitragen. II. Auf dieseAnbringen wird den Gesandten von Bern Folgendes entgegnet: Zu 1 und I. Der Herzog habe mehr vo»