August 1534.
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worden, wonach bei fernern Angriffen auf die von Genf, und wenn jener Abschied und das benannte Urtheilmißachtet würden, das Land Wandt den beiden Städten verfalle. Davon werde man im zutreffende» Falleumfassenden Gebrauch machen. Im frühern Kriege sei denen in der Wandt als guten Nachbaren wenigSchade» zugefügt worden; bei einem zweiten Kriege würde man mit weniger Schonung verfahren. Siemögen daher mit Kräften darauf dringen, daß der Herzog sein Vorhaben aufgebe; wenn er Forderungengegen die von Genf zu haben vermeine, möge hierum das Recht walten, dessen die letztern stets erbötig gewesen.
St. A. Bern: JnstructionSbuch v, 5. 396.
2) 1534, 2. September. Vor dem Rath zu Bern. Die Boten aus der Waadt werden verhört; Vennervon Weingarten hat die Antwort schriftlich gebracht. St.A. B-m- R-,thsb»ch M.sss, S.w«.
3) 1534, 15. September. Bern an den Grafen von Greyerz. Er erinnere sich der Vorstellungen, welchedieser Tage die Gesandten von Bern den Ständen der Waadt gemacht haben. Es scheinen dieselben aber nichtsehr beachtet zu werden, indem man von täglichen Belästigungen der Genfer höre. (Klage über eine VergewaltigungZweier Neuenburgcr, bei der der Sohn des Grafen bctheiligt gewesen.) St. A. Vmn W-is-h MMvcnbuch c. »24.
Das annähernde Datum aus der Missivc v. 25. Aug. von Bern an den Gouverneur der Wandt.
St. A. Bern: Welsch Missivenbuch 5. 322.
Eymnöery. 1534, 29. u. 30. August.
Staatsarchiv Bern: Acten Savoyen «i»o tUino bis 1644.
Verhandlung zivischeu Bern und Savopen.
Gesandte: Bern. Jacob Wagner, des Raths! Haus Rudolf Nägeli; Peter Titliuger.
I- Die Gesandten von Bern tragen zufolge Instruction ihrer Obern vor: 1. Betreffend die von Escnycrlochet vor den Herren zu Bern vorgebrachte Klage wider die von Genf, das; sie das Schloß des Herrn^schofs) auf de;: Insel zerstört hätten, glauben sie nicht, daß seit dein Abschiede von St. Julien und demZuheile von Peterlingen, wodurch aller diesfiillige Zwist vereinbart worden, etwas Neues vorgefallen sei;^ erwarten, daß es bei diesem Vertrage und dem Urtheile von Peterlingen sein Verbleiben habe. 2 Das^loß zu Gaillard sei bekanntlich während des Krieges verbrannt worden. Auch diese Angelegenheit sei^Urch den Vertrag von St. Julien und das Urtheil von Peterlingen beigelegt worden, woran man festhalte.^ Ja Betreff des Altars bei St. Franciscus in Genf hätten die von Genf auf geschehene Anfrage dererBern berichtet, daß am Sonntag bevor der letzte Angriff auf Genf geschehen, einige muthwillige Knaben^selbst sich der Capelle bemächtigten und den Altar zerstörten; die Betreffenden wurden deßwegen in's Ge-^Ugniß gelegt, bis der Sturm auf die Stadt ihre Befreiung behufs der Vertheidigung der erster» nöthig'""chte; immerhin seien die fraglichen Zerstörungen weder mit Wissen, noch auf Geheiß derer zu Bern oder^'er von Genf erfolgt und endlich seien die letztern entschlossen, die Thäter zu bestrafen. Zudem hätten die"°» Genf den benannten Altar nach der Zerstörung wieder hergestellt. 4. Die Klage des Piochet, daß dieGenf die Unterthanen des Herzogs zum Ungehorsam verleiten, werde von den erstem widersprochen;"»Hierhin seien sie von denen von Bern ermahnt worden, solches zu unterlassen und haben dieses zu befolgen^'sprachen. Die von Bern haben beinebens an ihre Gesandten Hans Rudolf Nägeli und Jacob Tribolct^ an die zu Genf geschrieben, sie mißbilligen, daß sie in Begleit von fünfundzwanzig Berittenen nachJulien gegangen. Auf dieses haben die genannten Gesandten geantwortet, sie hätten sich durch den Sindic