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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1534.

vargew.esenen Spruches berechtigt seien. Man will denen van Chamblon nnd Yverdon schreiben, daß sie diePfander herausgeben und den Spruch halten ader auf den 27. dies Monats ihre Beweisschriften vorlege...I. T.e von Grandson beschweren sich, daß sie bei... Versetzen und Wiederlösen der Guter jedesmal das Lobge en mutzen; auch se. früher der Brauch gewesen, ihnen den dritten Theil der Löber zu schenken. Erkennt:Es .....sse das Lob .... angezeigten Falle nur einmal entrichtet werden. Wegen Erlaß des Drittheils soll derVogt Gewa t haben. ... Den An.tsleuten von Grandson giebt u.a.. die gewoln.ten Nocke mit der Farbed..cr von Berm .. lus ^.langen derer von Montenach wird bei ihnen das Kartenspiel bei 3 Pfd. Bußeverboten. ... Statt des verlangten Mehrschatzes für die von den Herrschaftsleuten gekauften isie,el ,ird)ede. Z.egler von Grandson eu. halber M.itt Korn geschenkt. ... Nachlaß von Zehnten gegenüber Pachter»..selbni. Llaude (iallaudat, der diejenigen, welche zur Messe gehen, Abgöttler gescholten hat, und jene,

St^te'be üM ^"d ut Pf.jf, h,nungezogen sind, sollen nach der Ordnung beider

^ Montenach hat einen von Mverdon, der ihn. von Schuhen u"d

Er ^ckebt^den' g? Zoll verweigerte, rechtlich belangt und wnrde abgewiesen,

cöi ^ Boten. Nachdem auch der von Pvcrdon angehört worden, wird erkennt,

belieb >n l°i c betreffe und der Zoller nicht Auftrag hatte, das Recht zu

dm, aiöl! e. ^ stillgestellt und der Vogt zu weiter... Untersuch und Bericht beauftragt. «.Entgegen

^str^chwuig verweigern die Kirchgenossen von Fiez dem dortigen Prädicanten die. >e ee .vlssons und ebenso den Zehnten von Niedern und Matten. Der Vogt von Grandson soll sieanhalten, d.e Eoupe de Moissons wie früher zu entrichten. Den Zehnten betreffend gehört dem Prädicanten^cr von cu Novali genannt, wie bisher; der Zehnten vonLägcr.natten" aber gehört zum große»

Grandson soll benanntem Prädicanten einen andern Vogt geben, da der jetzigeaIte.M.lben die Sache nicht mehr versehen kann. ... Da die Zehntpächter den Boten wegen Nachlaß nach-aufen, )o .jt geordnet, der Vogt soll bei der Versteigerung anzeigen, daß sie so bieten, daß sie es bezahlenonnen, denn man werde keinen Nachlaß mehr gestatten, v. Der Prädicant von Yvonand und sein Bei-s a.u er zeigen an, daß ungeachtet vor drei Jahren bei ihnen die Messe mit ihrem Anhang durch das MH.a gethan und die Reformation der Herren von Bern angenommeu worden sei, letztere von Einigen mit Spielen,Tanzen, zerhauenen .Kleidern und Ander... übertreten werde. Beschluß: Weil daselbst die Reformation ange-nommen und schon früher von beiden Städtenetwas darumb" gemacht worden ist, soll es dabei bleibenund der Vogt von Grandson soll die Uebertreter strafen. Das Begehren des gleichen Prädicanten, ihmen Zehnten von Cheircs, der stets zur Cur Yvouand gehört habe, zu belassen, wird in den Abschied ge-nommen. x. Demselben Prädicanten soll der Vogt von Grandson einen Vogt geben. z. Das Vermöge»^hingerichteten Colleta Pierre, Davids scl., wird dessen Frau und Kindern wegen ihrer Armuth belasse»-«.Jacques de Gl), der sich wegen gewaltsamer Entführung von Korn und Heu entschuldigt, soll gemäß deinlim Grandson dieses Frevels wegen rechtlich belangt, und wenn er durch das

r ,e. verfallt wird, gefangen gesetzt und von ihn. eine Buße von 10 Kronen zu Händen beider Städte er-)o'en werden. »»». Zicgelgeschenk für halbes Dach. I.I». Der Vogt von Grandson ist beauftragt, »»tcn V" ern, die die unter den. alten Vogt Reif verfallenen Löber aufgezeichnet und aus den Erkanntnisse»unui -pusro el ausgezogen haben, ihres Lohnes wegen abzukommen. Damit die Löber nichtverschlagen".eu.n, >ocm Schreiber, der außerhalb der Herrschaft Grandson ist, Verhandlungen über Güter, die inmeie. .verr>chaft liegen, fertigen, bei 20 Pfd. Buße und Nichtigkeit des Briefes. ,1,1. Anstatt des Pfaffe»