August 1534.
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vor dem Herrn von Mezieres Recht zu verlange». Man erwarte nun. ob dieser Beamte der Straßcnraubere,auf des Herzogs Land nicht Einhalt thue. Würde das nicht erfolgen, so wären d.e von Genf arme, be-trogene und verlorene Leute. Sie bitten die von Bern um getreues Aufsehen und guten Rath.
^ St.A.Bern: Actenband Gens l.ss-1--S7. (Französisch».
3) 1534 17 August Bern an seine Gesandte» zu Genf. Gestern sei der Gesandte des Herzogs vorden. kleinen und großen Rath erschienen und habe einen tröuwlichen" Vortrag gehalten Man habe dann be-schlossen. die Gesandten in Genf zu den. Herzog zu schicken und .hm d.e Antwort m.f benamsten Vortrag zueröffne». Da die Versammlung aber wenig zahlreich best.cht war. wolle man an. F^swg (2 . ngu ) dwSache nochmals b-rathen. Der Vogt zu Aclen wolle vernommen haben, daß zu Ga.llard 1200 Buchsen-schütze., zun. Ueberfalle von Genf bereit seien. ------- --».schM,swc.ch..ch n. s.-n.
KZI«
Aern. 1534, 13. bis 15. August.
Staatsarchiv B....: Jns.r»-.i°nSbuch v. t.-87. »an.o..»arch«» Fr-ibura- Muriner «bschi.de Bd.it. k«I.
Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg betreffend die Herrschaften Grandson und Grasburg.Gesandte-. Freibnrg. Hans Lanther; Peter Tossis, neu und alt-Sekelmeistcr.
n. Der Diener des Herrn von Vanxmarcus, der Lieutenant von St. Anbin, klagt, daß sein Herr demVillanchet und^Johann Quiqant von Grandson einen Zehnten admodiirt habe, von dem nun der Vogt vonGrandson das Lob beziehen wolle. Der Vogt antwortet, es handle sich nicht um eine Admodiatz, sondern>un eine Verpfändung für 200 Kronen, die ihm die Benannten auf den Zehnten geliehen haben (?) und wozusie ihm jährlich 2 Mütt Korn geben. Beschluß: Die zwei Betreffenden sollen am 27. dieses Monats erscheinen,wo man sie beim Eid über das Verhältnis; befragen ,verde. I». Ans die Klage desselben betreffend das Holz""d Bußen wird er angewiesen, auf benanntem Tag die Beweisschriften seines Herrn vorzulegen. Die vonFreiburg übergeben in dieser Angelegenheit denen von Bern Vollmacht. «.Wenn in dem Hans des WilhelmChuat zu Mordagne niemand mit Feuer und Licht wohnt, so hat der Vogt von Grandson von daher kemenBenzins zu beziehen. «I Etienne Prestrc verlangt Verringerung des Ofenzinses, weil er mit seinen Brüderngetheilt habe. Da er eigen Feuer und Licht besitzt, soll er den gewöhnlichen Zins geben, wie ein andererLandmann. «. Gleicher Fall betreffend Etienne Gallandat. l. Dein obigen Etienne ist gestattet, gegenüberseinem Bruder bezüglich eines Ackers das Zugrecht auszuüben, wenn der Bruder darein willigt. K. Der edlePierre von Bonvillars begehrt, daß man ihm, wie seinen Vorfahren den dritten Theil der Bußen und vonde» Fisch,n-en zwei Formen überlasse. Antwort: Er soll ans den 27. dies Monats seine bezüglichen Urkn.ldenvorlegen. U. Johann Collin (Colon?) und Mithafte beschweren sich, daß sie dem Vogt Fuhrleistnngen, Fron-dienste ( Coruä") und Anderes thnn und jährlich einen Kapannen geben müssen, wessen ihre Vordem nur gegend-m Herr» von Bonvillars verpflichtet gewesen seien. Beschluß: Sie sollen Alles laut den Bekenntnissen undZinsrödeln halten oder beweisen, daß ihre Vordem die benannten Leistungen nicht gethan und CommissarLucas ihnen solche unbillig aufgelegt habe. Ihre Kundschaften haben sie ebenfalls ans den 27. dies MonatsSU stellen, wobei auch der Vogt zur Verantwortimg eingeladen werden soll. i. Zehntennachlaß; GeschenkKorn' anstatt verlangter Ziegel, Die von Montenach und Milhafte klagen, wie die von ChamblonU"d Yverdon sie gepfändet haben, weil sie auf dem Moos Linsen (Lischen?) gemäht, wozu sie zufolge eines