Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
363
Einzelbild herunterladen
 

August 1534. 363

iigniren, wobei er iu der Eile uicht auf Alles habe Acht gebe» können; Reinhard habe auch zuverlässig nie"»e Pension erhalten und sei nirgends imStaat" (Etat) verzeichnet. Nachdem man Alles gehört, hat man'"» Hauptmann Reinhard Brief und Siegel gegeben, daß ihm Unrecht geschehen, t. Crispinus von Sol-^'ugg hat gegen Boten von Zürich, die außer Landes geschickt morden, behauptet, es sei ihm nicht Alles^N'ückgestellt morden; denn es fehlen ihm zwei Samintröcke, einige silberne Becher und Anderes, und fordertzudem Jvvg Gulden für Kosten. Da der Landvogt zu Baden nachweist, ivie es zugegangen, von silbernenSchern nichts weiß und sich auf die Quittung des Klägers beruft, so wird Zürich beauftragt, in Aller^üinen an den Herzog von Würtemberg zu schreiben, er solle diesen Hauptmann aus dem Lande weisen undÜch die Eidgenossenschaft lieber seilt lassen als eineil so leichtfertigen Manu. Heimzubringen, ob man ihn^Ulim berechtigen wolle, wenn es der Herzog nicht thue. i»>. Der Bote von Unterwaldcn zeigt an, daß»leisten Hauptleute, welche noch Anspracheil gegen den Köllig haben, gestorben, weßmegen Vögte bestellt'»Mdcn seien, um deren Sold in Empfang zu nehmen und die Knechte zu bezahle»; er wünscht nun, es'Nichte in jedem Orte bekannt gemacht werden, daß sich die Ansprechet' bis Lichtmeß vor den Vögteil stellen," sonst die Rechnung geschlossen würde, i». Da berichtet wird, daß Bauersleute lind Andere Korn auf-Nlfen, was den genleinen Nutzen nicht wenig schmälert, so hält man für nothwendig, daß in de» Orten undgemeinen Vogteien dieser Fürkauf verboten werde. Heimzubringen. (Zch. Absch.: besonders ivie die^te» von Zug gemeldet, daß sie dem Müller von Nickeubach für Jahr uud Tag ihre Märkte verboteil haben.^ er gedroht, den Kernen auf dein Lande aufzukaufen, wennein solcher" Preis gelten sollte.) «». In Betrefflo vier solothurnischcn Flüchtlinge nehmen jetzt die V Orte förmlich Partei für Solothurn, da einer sie selbst^gegriffen, indem er, als sie den Kißling verwundet, zu einem aus dem Lucernergebiet geredet, wenn er»US de» Ländern wäre, so müßte er sterben, wenn er auch so groß wäre ivie ein Halls. Gemeinsam stellen»ttn das Ansuchen an Bern, es möchte dieselben entweder aus seinem Gebiete verweisen, oder nach GebührSilase», indem kürzlich ein neuer Frevel vorgefallen sei. Die Boten von Bern verweisen auf eine^»pplication der vier Männer, die sofort eintreffen werde und wolleil uicht weiter antworten, bis dieselbeErhört sei. Tie Gesandten der sechs Orte wollen aber davon nichts wissen lind fordern schlechtweg Bescheid.

Bern auf seiner Erklärung beharrt, so schlageil sich die sechs Orte Zürich, Glarus, Basel, Freiburg, Schaff-ungen und Appenzell dazwischen, indem sie die andern sechs Orte bitten, das Eintreffen der Supplication^ erwarten' wozu sie auch einwilligen. Am folgendeil Tage hat man dieselbe gemeinsam verhört, ivoraufu» mit Bezug darauf eröffnet, daß die vier Flüchtlinge bei jeder Verhandlung mit ihnen das Recht(N'usi», ihm» nicht abzuschlageil sei. Die von Bern wollen auch solches über die Betreffenden, als ihre'^»»ersäße,,, ergehen lassen; Einige haben sie auch bestraft und ihr Benehmen sei ihnen leid :c. SolothurnNnüliigt diese Antwort und die Supplication schriftlich, lim sich iveiter zu entschließen. Die > Orte geben^i Artikel an, die sie nöthigen, sich der Sache zu beladen: 1. den obigeil Punct; 2. daß die Vier unge-Nillet des Fnedens etliche Priester und Andere Ketzer gescholten; 3. daß dieselben sie mehrmals in der SupplicN'' parteiisch angezogen. Darum wollen sie Bern kraft der Bünde gemahnt haben, die Viere zu verweisenzu strafen. Die Boten von Bern bleiben jedoch bei ihrer Instruction; sie äußern zwar ihr Mißfallendas Geschehene, ziehen aber an, daß die Vier von den Solothurnern Verräther, Ketzer und Bösewichte^holten werden, ivas ihnen unerträglich sei und abgestellt werden sollte. Da die Zeit zu kurz gewesen, um^ dst Parteien zu schreiben oder Boteil zu schicken, so wird der Handel in den Abschied genommen und^dei, auf Gefallen der Herren und Obern hin, verabredet, daß die sechs vermittelnden Orte auf Sonntag