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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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364 August 1534.

nach St. Verenentag, den 6. September, eine Botschaft nach Bern schicken sollen, um daselbst wegen der vierMänner ernstlich zu handeln und je nach dem Erfolg auch nach Solothurn, Lucern :c. zu reiten. Bern solldieselben inzwischen zur Ruhe weisen, damit die Solothnrner, sowie die Angehörigen der V Orte frei und sicherwandeln können. Dagegen soll auch Solothurn bei den Seinigen verbieten, daß sie die vier Männer Ketzer,Berräther oder Schelme schelten. >». Ferner führen die V Orte Beschwerde, daß Bern Einige aus ihren Gebiete»aufgeschrieben und überall Befehl gegeben habe, sie anzuhalten und der Obrigkeit zu überantworten; das seiwider die Bünde, da nach diesen jeder berechtigt werden solle, wo er wohnhaft, oder woder Span und dieReden" geschehen seien, es wäre denn, daß jemand die Obrigkeit in ihrem eigenen Gebiet beschuldigte; si°bitten dringend, die Aufgezeichneten durchzustreichen und frei und sicher wandeln zu lassen, da sonst die Bernerim Gebiet der > Orte Unangenehmes zu erwarten hätten. Da die Boten von alldem nichts wissen, so hatman den Handel in den Abschied genommen, zugleich aber den nach Bern verordneten Boten in Auftraggegeben. dm Herren daselbst ernstlich zu reden, damit dies abgestellt würde, endlich festgesetzt, daß keinScheck zu "i-hatlichkeiten schreiten solle, «z. Dieselben Boten sollen in Bern verschaffen, daß es den Seine»gestatte, ungehindert ans die Märkte der V Orte Kor» und Anderes zu führen, und dcßwegen niemandrase, i. Mc) fortgesetzter Überlegung dieser Händel beschließen die Schiedorte, auf den bezeichneten

Scnn ag z .ierst Solotch-r.l zu bes.iche.i, um zu versuchen, ob es sich mit den acht Flüchtlingen gütlich ver-tragen ließe; wird d.ejer Zweck erreicht, so sollen die Gesandte., nichtsdestoweniger der andern zwei Artikeld^t'tall^R"" " ^ "'»auch jene ans gütlichem Wege zu beseitigen. I» Betreff der Appellation

dellu R n ".acht der Anwalt des Abtes von St. Gallen bemerklich, daß in solche»

Fallen des en Natl)e ihrer E.de ledig seien. Da ...an aber bedenkt, daß diese Näthe alle Jahrgelder von ihm

beziehen, daß d.e Eidgenoßen die Landesherren im Rheinthal, der Abt nur Gerichtsherr sei, so will ma»heimbringen, ob ... diesem und m andern dergleichen Fällen an den Abt oder die Eidgenossen appellirt werde»M. l. ^er ohgemeldeten Spane und Geschäfte wegen wird ein Tag angesetzt auf Sonntag vor St. MichelsTag den17. September. ... Gotthard Npch.nnth von Zürich hat mit Bewilligung der eidgenössische»Nathe Ennm von Como wegen ihn. zugefügten Schadens zu Lanis ins Gefängnis, setzen lassen; da derselbeletzt entwichen so bittet er um H.lfe und Rath. Es wird den. Vogt geschrieben, er solle den Hergang derSache naher berichten. Heimzubringen, Vogt zu... Weißenbach von Unterwalden bringt vor, man habeihm, als er Vogt ... den Freien Ämtern gewesen, für seine große Mühe und Arbeit ei., lediges Lehen ver-liehen; als er aber später ,-ach Lanis gekommen, sei dasselbe Lehen de... Vogt Nußbäume.- von Zug verliehe»worden; er bitte nun, ...an möchte ihn bei jene.,. Lehen belassen. Heimzubringen. «. Heimzubringen dieForderung Vogt Nnßbau.ner's von Zug betreffend einige Auslagen, die er in den Freien Ämtern zu mache"gehabt, x. Da einige Boten ohne Instruction sind für Ernennung eines Obmanns in dem Nechtshandelzw.s M ein Abt und der Stadt St. Gallen, so sotten sie es wieder heimbringen, um ans den nächsten Tag> er inst, i.i> t zu werden. Der Vogt im Nheinthal zieht an, die Weiber einiger Prädicanten habenilM^ye gebrochen" und letztere drängen ihn um eine Weisung, wo sie sich scheiden lassen sollen. Heimznbringe»-" auf de... nächsten Tag Antwort zu geben, wohin man die Prädicanten in den gemeinen Vogteien i»M' en iA)tbruch weisen wolle. Auf die Beschwerde des Abtes zu Wettingen, daß er dem Pfarrer"ber ^0 Stück habe geben müssen, hat man festgesetzt, daß ihn. das

^ ^ ö" seinem Hans und Hof geben, und daß er das Übrige zum Nutzen desv r.ve» en solle. Die Boten von Zürich sollen heimbringen, was der Amman.. Beroldinger