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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1534.

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Wer«. 1534, 10. August.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr, StS, S, III,

1. Gesandte vou Genf bezeugen dein Ruthe zu Bern den höchsten Dank für die ihnen ertheilte Warnung,ohne die sie überfallen und zu Grunde gerichtet worden wären. 2. Dieselben begehren Raths, wie sie ih"Klage zu Baden anbringen sollen. Der Rath von Bern will seinen nnd geiueinen Boten der Eidgeinsib"die Sache derer von Genf empfehlen.

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Waden. 1534, l l. August.

Staatsarchiv Lucern : A!lg. Absch. X i, 1. 257. Staatsarchiv Zürich: Absch. Vd. 12. 1. 257. Staatsarchiv Bern : Allg. cidg. Absch. ^

jtaatollsarclnv Basel: Abschiede 15331536. antonsarchiv ^reiburg: Badischc Abschiede Bd. 13, S. 207.antvnsarchiv Solotlnirn : Abschiede Bd. 20. antvnSarchiv Schaffüallsen: Abschiede.

Gesandte: Zürich, Meister Hans Haab. Bern. Peter Stürler, Johannes Pastor, beide Venner. Lucel»-Haus Golder, Schultheiß. U ri. Josun von Beroldingen, Landanunann, Schwyz. Joseph Arnberg, Lnn^annnann. Unterwalden. Melchior Bünti, Sekelmeister. Zug, Oswald Toß, Aminann; Christian Jten, d>-Raths. Glarus. Bernhard Schießer, des Raths. Basel. Bernhard Rieper; Blasius Schölli. Freibnul

Ulrich Nix. Solothurn. KouradGraf; HugSury. Schaffhausen. Hans Waldkirch, Bürgermeister; Koi»'^

Meper. Appenzell, Heinrich Baumann, Amman», E. A. A. t'. 526,

»». Es wurde früher von den V Orten den vertriebenen Chorherren von Zurzach bewilligt, 400 Gisid^'bei Graf Rudolf von Sulz auf des Dorfes Kadelburg Gerechtigkeit zu entlehnen, um die Kosten für Nahr»>0und Unterhalt zu bestreiten; Graf Rudolf hatte dann diese Summe vorgestreckt mit der Bedingung, daßwenn dieselbe nicht binnen vier Jahren zurückbezahlt würde, das Dorf Kadelburg mit allem Zubehör zufalltsolle, da die hohen Gerichte daselbst ohnehin ihm gehören. Nun klagen die Chorherren, daß die Fristabgelaufen, sie aber nicht im Stande seien, das Geld zu erlegen, und bitten um Rath, ob sie die Slü»»^anderswo aufnehmen oder Kadelburg abtreten sollen; in diesen? Fall verspreche der Graf, eii? Fahrhaus ZNbauei? und sich der Fähre nicht zu beladen. Es wird ihnen befohlen, das Geld aufzubrechen, wo sie köiuüN,und ihre Schuld zu tilge??, ivofern das Ziel vor den? nächsten Tag falle. Heimzubringen, ob man das D^rsden? Grafen zu kaufen geben wolle. I». Hauptmann Jacob Schmid von Lauis berichtet, er habe in rim'"'der letztei? Jahre den Mönchen zu Coino einige Zinsen und Gülten zu Sonvico abgekauft und bezahlt;sei die Sache streitig geworden, und die Pflichtigen wollen ihm nicht mehr zinscn laut der alten Briefe, die >">d01200 (sie) Jahre alt seien, sondern nach neuen Schriften; er bitte, ihn? hierin das Recht wieder zu öfsiü"-Heimzubringen und bei den Voten von der Jahrrechnung zu Lauis zu erfrageil, wie dies zugegangen, <»einige in die ennetbirgischen Herrschaften verordnete Boten den erlassenen Abschieden nicht nachkommen, sondl'Gdawider geinehret haben, so soll das jeder des ernstlichsteil heimbringen, damit die Boten angehalten werden,diesen Abschieden nachzuleben. <1. 1. Zürich stellt das Begehren, es bei»? alten Branche zu lassen, daß si^Nathsbote auf dei? Jnhrrechuungen zu Lauis und Luggarns die Urkunden und Briefe, die daselbst ausgeht/besiegle. Die übrigen Orte bemerken, daß ein solcher Brauch nie bestanden, indem seit mehr als H??»d0