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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
358
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August 1534.

^n dieser Instruction werde» anstatt Jacob Wagner und Peter Titlinger Hans Franz Nägcli und Wolf-gang von Weingarten genannt. Tribolet ist schon in Genf, wird aber mit Schreibe» des Rothes vo>»2. Angnst den übrigen beigeordnet. A. A-.-..: D-.asch Miss-.m-..ech v. s. -6°-

4) 1534. 3. Angnst, Bern, Rüth und Burger. Des Herrn von Lullin Brief verlesen. Darauf angezeigt,warum die Boten gestern Hinterhalten; beschlossen, andere Boten nach Genf zu schicken: Wagner, Tittlinger,Nägcli, Tribolet. ^ ^ ^S. roZ-

c --r Genf. Jacob Tribolet NN Schultheiß und Rath zu Bern. Anschließend an seine»

ruhern Bericht wolle er über die im Plane gelegene Vcrrätherei, die den Zweck hatte, die armen Leute Z«Genf um ive.b und Gut zu bringen, weitere Mitthcilungcn folgen lassen. Die Hauptlcnte seien: der HW'von Rolle ..Cotta von Mont d.i Natt", Noset, Statthalter des Ballt von Chablais, Ci.sening. Di-s-binchten Leute von Mont du Catt (?), von Mont du Natt und Mont du Sionen und aus dem Dclfi»»t-^.ese ivollten sie am verflossenen Freitag (31. Juli) so nahe als möglich an die Stadt vorschieben »»dNIM wtl )ren er Predigt hineinbringen, wer in der Predigt gewesen erwürgen und hierauf die Stadtptlmderil. Das habe Gott nicht wollen. Peter Bandet (Wendel") sei noch gefangen und hätte am Sonntaggelobtet werden sollen. Er (Tribolet) habe aber soviel bewirkt, daß er noch am Leben sei. Anderseits habeman auch den Herrn von Cudrea (»Im» Güdr.)) gefangen, so daß man jenen nun bald losbekommen werde-ttachdcm die Berrnthcrei mißlungen, seien die Feinde (sy") mit großer Schande abgezogen, unter sich Muneinig geworden und hätten die Hanptleutc erstechen wollen. Weitläufiger hierüber werden die Genfer berichte»-

St.A.Bmi: Act-»ba»d Gc»s 1102-1657-

<>) 1.>34, <>. August, Genf. Die Gesandten von Bern an ihre Obern. Bevor sie vorgestern nach ^e»lgekommen, haben sie seit ihrer Abfertigung nichts Gewisses berichten können. In Genf angelangt, haben sieden Genfern ihre Instruction vorgewiesen und vernommen, daß ein fanler Anschlag wider sie angest'»»»"'war der aber den Savopern nicht glückte, wie man in Bern ans den. Berichte der Genfer und H""'^ribolcts Brief vernommen haben werde. Da es hieß, es sei einiges burgundischcs Kriegsvolk vorha»dc»'o habe man sofort den bernischcn Diener Bernhard Runtäsch hinaus geschickt, der aber kein Kriegs»""beisammen gefunden habe sondern nach den. Mißlinge» des Anschlages seien sie auseinander gegangen; »'"etwa 1-4» seien »och in Faueignp (Fauseneij") in einem festen Platze, dessen Namen er aber nicht erfahre»konnte, beisammen. Alan habe bestimmten Bericht, daß wenn die Genfer nicht einige Savoner gcf»»^"genommen hatten, Peter Pandel letzten Sonntag sich selbst erschießen oder zum Schlosse hinausspringc» h»t"müssen. Nun aber glaube man, daß ihm geholfen werde; die Genfer hätten nämlich einen reichen Sa»"'^Gesandte», den Herrn von Güdry, mitgenommen. Die von Genf seien ein oder zwei Mal vor de» ge-sandten erschienen und hätten dringend gebeten, die von Bern mit ihren übrigen Eidgenossen möchte» ^trachten, wie unbillig wider die Abschiede von St. Julien und Peterlinge» gehandelt werde, .vorüber d»'Genfer, nebst Mittheilung der von den Gefangenen erhaltenen Angaben, selbst ausführlich berichtet h»bc>'werden. Da der Auftrag der Gesandten sich nicht weiter erstrecke, als zu de» Kriegsleuten (zu gehen) »»°den Aufruhr zu stillen, so erwarte man weitem Befehl. St.A.B-r»: Ac..-nbma> -we-ws?-

7) 1534, 1. August. Genf an Bern. Alan habe vernommen, was die Herren von Bern durch >h"Gesandten denen von Genf in Betreff des ihnen durch den Herzog und dessen Edellcutc und Untetth»»"'bereitete» Krieges vorzutragen beliebt haben. Die Sache habe ihre volle Nichtigkeit, wie die von Bern »"^Erkundigungen, die man sowohl von Unterthancn des Herzogs, als auch von Andern eingezogen, so wiedurch ihren Herold Bernard ersehen werden. Man hoffe auf den guten Willen derer von' Bern, wen» l»^betrachten, was die von Genf seit fünfzehn Jahren unverschuldet erduldet haben, und zwar ungeachtet d"Anerkennung des von gemeinen Eidgenossen erfolgten Abschiedes von St. Julie» und des kkrtheils von P""''lmgen, die der Herzog (»il«) nie gehalten habe. Nach Erlaß des Urtheils seien ihnen die Lebensmittel ge-sperrt worden, worüber man im Jahre 1532 vor denen zu Bern (»von oxeoltsiioo««-) ans Recht ko>»»""