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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1534.

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breche und ihn auf das Rad flechte, dahin begnadigte, das; man ihn zuerst enthaupten solle. Der Abgeordnetehabe dann die von Bern um guten Rath gebeten, wie solchen auch schon ihre Vorfahren eintreten liehen,u»i Zwiste unter ihren Mitbürger» beizulegen oder zur rechtlichen Entscheidung zu bringen. Man bitte nun,das; der Statthalter hierin ebenfalls einwillige, wodann man hoffe, die Anstände gütlich zu vergleichen, andern-falls dann das Recht zu walten hätte. Sollte der Statthalter h.cfür nicht ermächtigt sein, so möge erdoch in der Sache nicht fürfahren, bis man die Gräfin berichtet habe.

St. A. Bern: Welsch Missivenbnch t. 31V.

Genf, l>534, 1. bis 14. August.

Verhandlungen und Vorkehren einer Botschaft von Berit zu Genf.

Gesandte: Bern. Hans Rudolf Nägeli; Peter Titlinger; Jacob Tribolet; Jacob Wagner.

Der Natur der Gesandtschaft gemäß, die mehr den Character eines Co.nmissariats trägt, fand einezusammenhängende Verhandlung nicht Statt. Wir uotiren folgende einzelne Acten:

11 1531 l Anmut Genf Jacob Tribolet an Schultheis; und Rath zu Bern. Nachdem ihn derRath mit dem Kern, von'Thorens abgefertigt habe, seien sie auf Donnerstag (30. Juli) nach Genf gekom-men. Da habender Herr von Thorens einen Boten ausgeschickt, um einen Mann zu erhalte... den er -hin(Tribolet) beigebe., wollte. Auf diesen hätten sie gewartet bis an. Samstag (1. Angust) Morgens, ohnedas; er aber gekommen wäre. In derselben Nacht haben sich die Amtleute des Herzogs "'.t e.ne.n Zug v°»6000 oder 3000 Mann, der sich fortwährend verstärke, ringsum d.c Stadt Genf gelagert, halten alle Straßenbesetzt und plündern die Häuser vor der Stadt, wie die von Genf weiter melde., werden. Er wisse... d.ese».Augenblick weder Hintersich noch vorwärts zu kommen, und b.tte ..... ^^^".^befthle^^

2) 1534, 1. August, Genf. Vor den. Rath zu Genf meldet -in Abgeordneter derer von Lausanne, die-selben seien bereit, denen von Genf 100 Bttchsenschtttzen zu Hülfe zu schicken wenn ...an ihrer bckurft. De

»ch -- I°i d°- SM.V W..U »w w ums.»d. --

Ulan von diesen: Anerbieten Gebrauch machen.

3) 1534, 2. August. Räth und Burger zu Bern iustruire» ihre Gesandten: Auf die Mahnung oderBericht derer von Genf, das; die savoyischen Edclleute. das Landvolk und Andere Genf feindlich angru,en,sollen die Boten 1. sich eilends nach Genf verfügen, auf de». Weg sich über d.e ^c.haltn.ste ..kundigen undbW Ergebnis; zurückberichtcn; 2. alle Mittel anwenden, der Feindseligkeit cm <M'vc zu machen, wofür stegMizl.cheNolln.acht besitzen: 3. .venu sie zu... savoyischen Zug komme... den.se ben rw.4)a ten v mm. w,e-Borgehen bedaure, da zu Pcterlinge» die Sache rechtlich entschieden worden e. n»d vo. Kurzem de. Edel-mann Anton Piochct in. Name» des Herzogs vor Rüthen und Bnrgeru erklärte, daß der He.M gegen Genfkeine Gewalt anwenden werde; dieser Zusage, auf die ...an sich verlasse., solle der Herzog Statt hun, an-sm'st ...an auf weitere Mittel denken müßte. Wenn der Herzog, der Bischof von Genf oder sonst jemandAnsprüche gegen die von Genf zu habe» glaube... so möge ».an das Recht gebrauchen, den. stch d.e vonGenf stets zu unterstellen erklärt habe». 4. Wenn ein Zug von Burgund da wäre, was wohl sein möge,weil der Marschall des Bischofs Bruder sei, sollen die Gesandten diesem um so ernstlicher zumuthcn, dieGenfer ruhig lassen da gemäß der Erbcinung kein Theil des andern Vewandte feindlich überziehen dürfeund »n>. die von Genf' Bnrger derer von Bern seien. 5. Denen von Genf sollen d.e Boten ihre Jnstrnctionebenfalls mitthcilen. J"stn,c.i°nsb»ch v, e. ss..